Privatinsolvenz und P-Konto
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Ich hatte gerade ein Telefonat beim Anwalt bzgl. Quellenfreigabe und da wusste man nicht wovon ich spreche ...so kurios das auch klingen mag.
Mir wurde nur gesagt ich solle da selbst beim Amtsgericht anrufen usw.
Meine bitte, kann mir jemand helfen wie ich das alles bewerkstellige mit Antrag stellen und vor allem welches Formular ich dafür brauche.
Danke im Vorraus schonmal
Mir wurde nur gesagt ich solle da selbst beim Amtsgericht anrufen usw.
Meine bitte, kann mir jemand helfen wie ich das alles bewerkstellige mit Antrag stellen und vor allem welches Formular ich dafür brauche.
Danke im Vorraus schonmal
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Man muss kein Formular nehmen, aber es kann helfen, deswegen
hier ein Formular vom Amtsgericht Köln (eigentlich nicht sooo schwer zu finden, wenn man sucht ...),
das kannst Du als Vorlage nehmen, passt es entsprechend an und schickst es an Dein Gericht:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Das Gericht wird es ja wohl wissen, was eine Quellenfreigabe ist ...
Hoffentlich schickt Dir "Dein" Anwalt keine Rechnung über seine telefonische "Rechtsberatung" ...
Anwälte muss man nämlich bezahlen, auch, wenn sie einem nicht helfen (können oder wollen, egal)
Man kann auch selbst zum Gericht hingehen (es macht Sinn, vorher dort anzurufen und nach den Öffnungszeiten der 'Rechtsantragsstelle' fragen, auch, ob man einen Termin braucht oder ob man ohne Termin kommen kann), dann helfen einem die Rechtspfleger dort und erklären Dir auch alles, bestenfalls kannst Du Deinen Beschluss gleich mitnehmen.
hier ein Formular vom Amtsgericht Köln (eigentlich nicht sooo schwer zu finden, wenn man sucht ...),
das kannst Du als Vorlage nehmen, passt es entsprechend an und schickst es an Dein Gericht:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Das Gericht wird es ja wohl wissen, was eine Quellenfreigabe ist ...
Hoffentlich schickt Dir "Dein" Anwalt keine Rechnung über seine telefonische "Rechtsberatung" ...
Anwälte muss man nämlich bezahlen, auch, wenn sie einem nicht helfen (können oder wollen, egal)
Man kann auch selbst zum Gericht hingehen (es macht Sinn, vorher dort anzurufen und nach den Öffnungszeiten der 'Rechtsantragsstelle' fragen, auch, ob man einen Termin braucht oder ob man ohne Termin kommen kann), dann helfen einem die Rechtspfleger dort und erklären Dir auch alles, bestenfalls kannst Du Deinen Beschluss gleich mitnehmen.
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Gilt die quellenfreigabe dann auch für das alle Zahlungen die ich von meinem Arbeitgeber erhalten.
Ende des Monats steht zb das Weihnachtsgeld an.
Oder brauch ich dafür wieder extra eine Freigabe?
Ende des Monats steht zb das Weihnachtsgeld an.
Oder brauch ich dafür wieder extra eine Freigabe?
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Quellfreigabe = alle Zahlungen von XY sind verfügbar, unabhängig von der Höhe.
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Was schreib ich dann als besten als Begründung bei :
"Ich benötige die auf mein Konto gezahlte einmalige Geldleistung oder
dauerhaft gezahlten Leistungen aus folgenden Gründen:"
Schreib ich dort dann rein das mein Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird ?
"Ich benötige die auf mein Konto gezahlte einmalige Geldleistung oder
dauerhaft gezahlten Leistungen aus folgenden Gründen:"
Schreib ich dort dann rein das mein Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird ?
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Wenn Du Angst hast, was Falsches anzukreuzen oder einzutragen, dann lass Dir helfen.
Geh zur Rechtsantragsstelle beim Gericht oder zu Deiner Schuldnerberatung, die Dir beim Inso-Antrag geholfen hat. Sicher ist sicher.
Geh zur Rechtsantragsstelle beim Gericht oder zu Deiner Schuldnerberatung, die Dir beim Inso-Antrag geholfen hat. Sicher ist sicher.
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 96
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Sie brauchen keine Begründung. Die Begründung ist das Gesetz: § 906 Abs. 2 ZPO: Das Vollstreckungsgericht setzt auf Antrag einen von § 899 Absatz 1 und § 902 Satz 1 abweichenden pfändungsfreien Betrag fest, wenn sich aus einer bundes- oder landesrechtlichen Vorschrift eine solche Abweichung ergibt.Mylt hat geschrieben: ↑10. Nov 2025, 17:13 Was schreib ich dann als besten als Begründung bei :
"Ich benötige die auf mein Konto gezahlte einmalige Geldleistung oder
dauerhaft gezahlten Leistungen aus folgenden Gründen:"
Schreib ich dort dann rein das mein Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird ?
Und aus § 850c ZPO ergibt sich eben ein abweichender Betrag. Machen Sie sich nicht soviel Kopp, das ist ein normaler routinemäßiger Vorgang bei jedem Vollstreckungs- und Insolvenzgericht.
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Ich hab den Antrag vom AG Köln für mich angepasst und hab das ganze mitsamt allen Unterlagen gestern Abend in den Briefkasten meines Amtsgerichts geworfen.
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Auf Nachfrage heute beim Amtsgericht wurde mir gesagt, das der Antrag nun beim Insolvenzverwalter ist und dieser den Freigehen muss. Anschließend geht er zurück zum Gericht und wird dann vom Rechtspfleger geprüft.
Ist das der übliche weg ?
Ist das der übliche weg ?
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Also ich brauchte nur auf das gericht der brief ging dann an den Verwalter.und nimm am besten Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit in doppelter Ausführung und die letzten drei lohnnachweise . Also bei mir wollte das gericht es so haben.
Itak65
Itak65
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