Restschuldbefreiung ... einige Fragen

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RosaRot
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Restschuldbefreiung ... einige Fragen

Beitrag von RosaRot »

Hallo ihr Lieben !

Mein Name ist Rosa und ich bin aufgrund von Krankheit und Schulden (vor allem bei meiner KK) vor 3 Jahren in die Insolvenz "gerutscht". Es ging um eine Summe von ca. 18000€ ... damals war ich nicht in der Lage Geld zu verdienen, daher blieb mir nur dieser Ausweg. Inzwischen habe ich eine kleine Summe angespart und könnte mir von meinem Bruder evtl. etwas Geld leihen, so dass ich gerne die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren (Termin wäre Anfang Oktober diesen Jahres) in Anspruch nehmen würde. Ist ein solcher Schritt zu empfehlen? Meine Insolvenzverwalterin meinte, dass die Gläubiger auch nach Zahlung des Betrags noch Ansprüche geltend machen könnten und das Verfahren dann u.U. weiterläuft. Das wäre mir dann zu riskant, denn ich muss meinem Bruder das Geld ja einigermaßen zeitnah zurückzahlen, was ich wiederum nur könnte, wenn ich einen Job bekomme.
Den habe ich in Aussicht, allerdings müsste ich dazu umziehen, was in der Insolvenz leider nicht so einfach ist (immer nur Absagen aufgrund der Schufa). Aber auch abgesehen davon möchte ich endlich aus dieser Nummer raus! Gibt`s da irgendwelche Erfahrungswerte hier, wie so etwas läuft ? Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir etwas zu dem Thema sagen würdet, denn ich fühle mich von meiner Insolvenzverwalterin äußerst schlecht beraten. Danke schon mal und bitte nicht wundern, wenn ich zum Antworten etwas länger brauche - habe kein eigenes Internet und schreibe vom Internetcafé oder einer Freundin.

Viele liebe Grüße, Rosa
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Re: Restschuldbefreiung ... einige Fragen

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Hi RosaRot,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung ... einige Fragen" geschaut?
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Toni
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Re: Restschuldbefreiung ... einige Fragen

Beitrag von Toni »

Hallo Rosa !

Ich denke wir benötigen noch ein paar weitere Informationen :

Bist du bereits in der WVP ? Das ist eigentlich die maßgebliche Frage...

Sind die EUR 18.000,00 definitiv die gesamten ( festgestellten) Forderungen, hast du dir die Insolvenztabelle schon mal angeschaut ? ? Wurden Forderungen aus unerlaubter Handlung angemeldet, und ggf. auch festgestellt ? War / ist Insolvenzmasse vorhanden ? Sind die Verfahrenskosten bereits ausgeglichen ?

Fragen, über Fragen …
Abschließend möchte, bzw. muss ich dir leider mitteilen, dass deine Insolvenzverwalterin ( oder während der WVP Treuhänderin ? ), nicht für deine Beratung zuständig ist. Klingt gemein, ist aber so.
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
RosaRot
Neuankömmling
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Re: Restschuldbefreiung ... einige Fragen

Beitrag von RosaRot »

Hallo Toni !

Ich versuche mal, das zu beantworten, so gut ich es eben kann. Ja, ich bin seit einem guten Jahr in der WVP ...
Die 18000€ waren die kompletten Forderungen zu Beginn des Verfahrens ... Forderungen aus unerlaubten Handlungen wurden weder angemeldet noch festgestellt. Nein, es ist keinerlei Insolvenzmasse vorhanden und die Verfahrenskosten sind noch nicht beglichen. Vor etwa einem halben Jahr bekam ich eine Auflistung der verbleibenden Schuld (bzw. 35% davon) + Verfahrenskosten von meiner Insolvenzanwältin zugesendet. Das sind knapp 8000.-€. So wie ich es verstanden habe, müsste ich diese irgendwie begleichen um Restschuldbefreiung beantragen zu können.
Ich hoffe, ich habe das soweit brauchbar beantwortet?

Ach ja ... und vielen Dank schon mal, dass du geantwortet hast :)

Liebe Grüße, Rosa
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tidus82
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Re: Restschuldbefreiung ... einige Fragen

Beitrag von tidus82 »

Also wenn du die Aufstellung vom TH bekommen hast, dass du 8000 Euro für die 35% inkl. Verfahrenskosten + Vergütungen bezahlen sollst um die 3 Jahres Insolvenz beantragen zu können, dann wüsste ich aus deinen Schilderungen nichts was dagegen spricht - außer du kannst das nicht bezahlen, bzw. Nicht auftreiben.

Warum der Treuhänder sagt, dass danach die Forderungen weiter eingetrieben werden können ist mir schleierhaft. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger die vor der Insolvenzeröffnung da waren - ob angemeldet oder nicht spielt dabei keine Rolle.
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caffery
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Re: Restschuldbefreiung ... einige Fragen

Beitrag von caffery »

RosaRot hat geschrieben: 13. Aug 2019, 16:41 Vor etwa einem halben Jahr bekam ich eine Auflistung der verbleibenden Schuld (bzw. 35% davon) + Verfahrenskosten von meiner Insolvenzanwältin zugesendet. Das sind knapp 8000.-€. So wie ich es verstanden habe, müsste ich diese irgendwie begleichen um Restschuldbefreiung beantragen zu können.
Wenn Du das Schreiben richtig interpretierst, müssten quasi alle Gläubiger in voller Höhe erfolgreich angemeldet haben die auch im Antrag standen. Das ist eher selten der Fall - wenn aber quasi alle Schulden aus einer Krankenversicherung stammen und es sonst keine wesentlichen Forderungen gab, ist das nicht ganz unrealistisch.

Es wäre natürlich ganz interessant ob Deine Interpretation dieses Schreibens realistisch ist. Auf jeden Fall kann ich Dir sagen, dass 99.99 % der Insolvenzverwalter so ein Schreiben niemals in die Welt setzen würden wenn sie nicht darum gebeten wurden. Um weiter auf dem wahren Inhalt dieses Schreibens rumzuorakeln, wäre es interessant ob Du die Dame um eine solche Berechnung gebeten hast.
(Mal so nebenbei: Allein die Tatsache, dass sie Dir so eine Rechnung schickt (wenn es denn eine solche sein sollte) spricht dafür, dass die Dame keine schlechte Vertreterin ihrer Zunft ist. Ich kenne nicht wenige Fälle, in denen Verwalter bei sowas bockig sind. Nur weil Du meintest, Du wärest unzufrieden mit ihr...)

Noch besser wäre natürlich, wenn Du den Inhalt des Zettels/der Zettel hier mal im Wortlaut preisgeben würdest.

Eine weitere Möglichkeit des "heranahnens" an den Sachverhalt wäre eine Information über die genaue Höhe der zur Tabelle festgestellten Forderungen. Diese ist entweder der Insolvenztabelle zu entnehmen, oder in vielen Fällen wird zumindest die Gesamtsumme auch im Rahmen der Schlussrechnung im entsprechenden Beschluss genannt.

Was die Verwalterin mit "die Gläubiger nach Zahlung des Betrags noch Ansprüche geltend machen" meinen könnte, entzieht sich auch meiner Fantasie. Das würde nur dann ein bisschen Sinn machen, wenn die Krankenkasse als unerlaubte Handlung angemeldet hätte. Hat sie aber nicht wie Du sagst... Oder wenn Du noch im eröffneten Verfahren wärst. Bist Du aber nicht wie Du sagst... also bin ich ratlos.
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RosaRot
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Re: Restschuldbefreiung ... einige Fragen

Beitrag von RosaRot »

Ok. Danke euch ... das klingt ja schon mal recht positiv. Unzufrieden mit der Insolvenzverwalterin bin ich insofern, als die Dame immer absolut kurz angebunden ist und nur telefonischen Kontakt zulässt. Ich habe sie kein einziges mal zu Gesicht bekommen (obwohl ich mehrfach um ein Gespräch unter 4 Augen gebeten hatte, da es mir einfach wichtig war). Aber gut - vielleicht ist das in der Branche ja auch so üblich.
Das Schreiben mit der 35% - "Rechung" werde ich morgen mal hier wiedergeben ... das kam unaufgefordert von ihr, mit dem Schreiben als ich in die WVP gegangen bin ...
Ich wünsche euch einen schönen Abend ... und vielen Dank einstweilen !
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tidus82
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Re: Restschuldbefreiung ... einige Fragen

Beitrag von tidus82 »

RosaRot hat geschrieben: 13. Aug 2019, 20:11 Aber gut - vielleicht ist das in der Branche ja auch so üblich.
Das ist es (leider).. es ist halt nur ein Fließbandgeschäft bei Privatpersonen, die den Insolvenzverwaltern aufgebrummt wird.
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