Wie hoch wären die Schulden noch?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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arreis
Wissender
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Wie hoch wären die Schulden noch?

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen!

Man hat Schulden gemacht und konnte diese dann nicht mehr bezahlen. Über die Zeit fallen auf die ursprünglichen Schulden Zinsen und Gebühren an, die die Schuldensumme erheblich anwachsen lassen.

Entscheidet man sich für eine PI, werden die Zinsen und Gebühren vom IV/TH erheblich zusammengestrichen.

Es ist aber doch auch so, dass die eigentlichen Schulden auf dem Papier erhalten bleiben, durch die RSB braucht ein Schuldner diese nur nicht mehr zu bezahlen.

Wie sieht es denn aus, wenn die RSB nicht erteilt wird, ist die Höhe der Schulden dann wieder wie sie ursprünglich war, also mit allen Gebühren und Zinsen oder wird dann die Summe genommen, abzüglich der ausgekehrten Beträge,die vom IV/TH angerechnet worden ist?
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Re: Wie hoch wären die Schulden noch?

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Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie hoch wären die Schulden noch?" geschaut?
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tidus82
Admin
Reaktionen: 220
Beiträge: 1393
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Re: Wie hoch wären die Schulden noch?

Beitrag von tidus82 »

alles was zum Schlusstermin zur Tabelle angemeldet und auch rechtskräftig festgestellt wurde. (Also bestrittene Forderungen, wo der Gläubiger nicht nachweist, dass die Forderung Hand und Fuß hat sind davon ausgenommen)
Die Gläubiger können allein mit dem Tabellenausug vollstrecken. Das ist sozusagen ein neuer Titel, der wieder 30 Jahre vollstreckt werden kann.

Natürlich alles abzüglich der in der Insolvenz / Wohlverhaltensphase an die Gläubiger ausgeschüttet wurde.
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insolaner
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Re: Wie hoch wären die Schulden noch?

Beitrag von insolaner »

also verstehe ich das richtig, dass nicht angemeldete Forderungen definitiv weg sind, auch wenn keine RSB erteilt wird, angemeldete und geprüfte Forderungen dafür bei Nichterteilung der RSB in genau dieser Höhe weiterleben?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Wie hoch wären die Schulden noch?

Beitrag von caffery »

Nein, das verstehst Du falsch.

In dem beschriebenen Szenario ist wieder alles so wie vorher ohne Insolvenzverfahren. Einzige Unterschiede: Man hat den Gläubigern mit zur Tabelle festgestellten Forderungen die vorher noch keinen Titel hatten quasi einen solchen geschenkt und man hat in den Kosten des in den Sand gesetzten Verfahrens eine neue Forderung gezüchtet.

Alle Gläubiger, ob festgestellt oder nicht, ob angemeldet oder nicht, ob bestritten oder nicht werden wieder von vorne anfangen mit dem allseits bekannten "Wünsch Dir was" Spielchen.
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insolaner
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Re: Wie hoch wären die Schulden noch?

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 12. Aug 2019, 22:29Nein, das verstehst Du falsch.
schade, wäre ja auch zu schön gewesen. Dann hätte man wenigstens die 'Sicherheit' vor Spesenkäse und ähnlichen Unappetitlichkeiten gehabt.

Dass dann "nur" diejenigen, die eine Forderung zur Tabelle angemeldet haben, den Titel "geschenkt bekommen", ist ein schwacher Trost :/

Bleibt also nur die Hoffnung, dass der eine oder andere Gläubiger, der bisher immer die Füsse still gehalten hat, eine unter Umständen "aus verbotener Handlung" argumentierbare Forderung auch nicht zur Tabelle anmeldet - die Hoffnung stirbt zuletzt...
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