Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem, dass ich gerne hier mal schildern möchte. Vielleicht weiß jemand Rat.
Am 12.02.2025 wurde mein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet.
Im März 2025 erhielt ich eine naträgliche Forderung meines ehemaligen Stromversorgers zum Zeitraum der vor Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens liegt (11.05.2024 bis 11.02.2025).
Auf die Forderung des Stromversorgers reagierte ich mit dem Hinweis, dass die Forderung den insolvenzrelevanten Zeitraum betrifft und sie mögen sich an den Insolvenzverwalter wenden.
Daraufhin reagierte der Stromversorger nicht mehr.
Nun erhielt ich Post von den ksp Rechtsanwälte. Zunächst auch nur ein Forderungsschreiben im Namen des Stromversorgers.
Auch hier teilte ich das gleiche mit, wie bisher.
Die ksp Anwälte reagiert jedoch umgehend und argumentieren, dass das Datum der Forderung maßgebend wäre. Also das Datum wann die Rechnung erstellt wurde. Und das wäre im März 2025, also nach Eröffnung des Insolvenzverfahren gewesen. Somit würde es die Insolvenz nicht betreffen.
Wie ist das zu beurteilen?
Wenn das so stimmen würde, könnten ja Gläubiger mit Hinauszögern der Rechnungsstellung immer manipulieren, ob eine Forderung aus einem Insolvenzverfahren herausfällt.
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das Datum bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung maßgebend ist, ob eine Forderung im Insolvenzverfahren aufzunehmen ist oder nicht.
Danke vorab!
Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung
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Re: Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung
Hi Sila1212,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung" geschaut?
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Re: Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung
Auch mal wieder ein schönes Beispiel dafür, dass selbst "Organen der Rechtspflege" Recht+Gesetz herzlich egal sind.
Natürlich stimmt, was Du intuitiv vermutet hast: Es kommt auf den Zeitpunkt, den Zeitraum der Begründung der Forderung an, nicht auf das Datum der Rechnung.
Aber mit solchen Leuten diskutiert man gar nicht. Gib das Schreiben Deinem IV - und fertig.
Mit so einem Müll sollte man gar keine Lebenszeit verschwenden.
Oder nimms mit Humor: "Netter Versuch ... ".
Natürlich stimmt, was Du intuitiv vermutet hast: Es kommt auf den Zeitpunkt, den Zeitraum der Begründung der Forderung an, nicht auf das Datum der Rechnung.
Aber mit solchen Leuten diskutiert man gar nicht. Gib das Schreiben Deinem IV - und fertig.
Mit so einem Müll sollte man gar keine Lebenszeit verschwenden.
Oder nimms mit Humor: "Netter Versuch ... ".
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Re: Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung
Wäre schön wenn du ein finales Ergebnis zu gegebener Zeit mitteilen würdest @Sila1212 .
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Re: Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung
Nachtrag:robo hat geschrieben: ↑4. Okt 2025, 08:19 Auch mal wieder ein schönes Beispiel dafür, dass selbst "Organen der Rechtspflege" Recht+Gesetz herzlich egal sind.
Natürlich stimmt, was Du intuitiv vermutet hast: Es kommt auf den Zeitpunkt, den Zeitraum der Begründung der Forderung an, nicht auf das Datum der Rechnung.
Aber mit solchen Leuten diskutiert man gar nicht. Gib das Schreiben Deinem IV - und fertig.
Mit so einem Müll sollte man gar keine Lebenszeit verschwenden.
Oder nimms mit Humor: "Netter Versuch ... ".
Erstaunlich ist, dass der Gläubiger, also der Stromversorger, bereits die Forderung nach meiner Intervention, im April an den Insolvenzverwalter dann geschickt hatte. Was der Insolvenzverwalter gegenüber dem Stromversorger geschrieben hat, ist mir nicht bekannt.
Dass nun dennoch vor paar Tagen diese ksp Rechtsanwälte an mich die Forderung nochmals gestellt haben, mit dem Hinweis, dass die Forderung eben nicht den insolvenzrelevanten Zeitraum betrifft, wundert mich halt.
Ich werde auf jeden Fall den Insolvenzverwalter und meine Schuldnerberatung, die ich weiterhin kontaktieren kann, hierzu anrufen und das klären.
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Re: Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung
Hallo,
dem was robo geschrieben hat, ist nichts weiter hinzuzufügen!
Du bist im Insolvenzverfahren. Alles was sich davor an Schulden angehäuft hat geht mit in die Insolvenz. Sogar die Sachen die nicht gemeldet worden sind, zb. weil vergessen.
Mach das so, informiere deinen IV, und gut is.
Mach Dir bloß keine Kopf deswegen.
LG
dem was robo geschrieben hat, ist nichts weiter hinzuzufügen!
Du bist im Insolvenzverfahren. Alles was sich davor an Schulden angehäuft hat geht mit in die Insolvenz. Sogar die Sachen die nicht gemeldet worden sind, zb. weil vergessen.
Mach das so, informiere deinen IV, und gut is.
Mach Dir bloß keine Kopf deswegen.
LG
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Re: Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung
wenn die Abrechnung den Verbrauch bis zum Tag vor Insovenzeröffnung umfasst, weiß der Stromversorger von der Insolvenz und rech ganz korrekt bis zum (vord dem) Tag der Eröffnung ab.
Ist das eine Rechnung, die zu bezahlenist oder ist das eine Rechnung die Du zur Kenntnis erhalten hast??? und dann beim Stromversorgen an jemanden geraten hat, der (auch) ohne Ahnnung geblieben ist???
Warum ist das der "ehemalige" Stromversorger??? Wer hat zu wann dem Versorgugsvertrag gekündigt??
Ist das eine Rechnung, die zu bezahlenist oder ist das eine Rechnung die Du zur Kenntnis erhalten hast??? und dann beim Stromversorgen an jemanden geraten hat, der (auch) ohne Ahnnung geblieben ist???
Warum ist das der "ehemalige" Stromversorger??? Wer hat zu wann dem Versorgugsvertrag gekündigt??
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