Von daher war Deine Aussage einfach mehr als verwirrend weil es einfach keinen Sinn machte sie aufgrund er Vorrede die Übergangsregelung zu beziehen. (was Du nach achtfachen drübernachdenkens wahrscheinlich wolltest - und du das letzte Posting von Salva vermutlich nicht gelesen hattest)
Also war Deine Aussage, dass die Dauer eines Verfahrens von der Antragstellung und nicht von der Eröffnung abhängt eben höchst verwirrend. Weil sie ja grundsätzlich(wenn man sie nicht auf die Übergangsregelung bezieht - die ja hier inhaltlich bereits obsolet war) einfach unrichtig ist.
So war am Ende nicht nur der TE verwirrt...
