Bin bissen verwirrt
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Bin bissen verwirrt
Guten Morgen.
Ich bin seit dem 12.05.2025 restschuldbefreit.
Gestern habe ich einen Brief vom Gericht bekommen, in dem Folgendes steht:
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet ($ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 30.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widerspruche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschaftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Zustellung dieses Beschlusses wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Kann mir bitte jemand erklären, worum es geht? Kann es sein, dass ich diesen Brief bekommen habe, weil mein Insolvenzverwalter am 20.08.2025 den Schlussbericht zum Gericht geschickt hat?
Geht eventuell um die Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Danke in voraus
Ich bin seit dem 12.05.2025 restschuldbefreit.
Gestern habe ich einen Brief vom Gericht bekommen, in dem Folgendes steht:
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet ($ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 30.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widerspruche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschaftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Zustellung dieses Beschlusses wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Kann mir bitte jemand erklären, worum es geht? Kann es sein, dass ich diesen Brief bekommen habe, weil mein Insolvenzverwalter am 20.08.2025 den Schlussbericht zum Gericht geschickt hat?
Geht eventuell um die Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Danke in voraus
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Re: Bin bissen verwirrt
Tjo - so lange kein Schlussbericht gefertigt wurde konnte man noch nachmelden. Das hat offenbar jemand getan. Die Prüfung der nachgemeldeten Forderungen ist obligatorisch.
Alles in allem nichts besorgniserregendes. Allerdings scheint hier wirklich jemand auf der Leitung gestanden zu haben wenn am 12.05. bereits nach drei Jahren restschuldbefreit wurde.
Alles in allem nichts besorgniserregendes. Allerdings scheint hier wirklich jemand auf der Leitung gestanden zu haben wenn am 12.05. bereits nach drei Jahren restschuldbefreit wurde.
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Re: Bin bissen verwirrt
Danke für Antwort.caffery hat geschrieben: ↑6. Sep 2025, 11:46 Tjo - so lange kein Schlussbericht gefertigt wurde konnte man noch nachmelden. Das hat offenbar jemand getan. Die Prüfung der nachgemeldeten Forderungen ist obligatorisch.
Alles in allem nichts besorgniserregendes. Allerdings scheint hier wirklich jemand auf der Leitung gestanden zu haben wenn am 12.05. bereits nach drei Jahren restschuldbefreit wurde.
Nach 5 Jahren, nachdem ich am 12.05.2020 Insolvenz angemeldet hatte, galt noch das alte Gesetz. Was bedeutet das jetzt für mich? Muss ich mir jetzt Gedanken machen? Könnte das jetzt meine Restschuldbefreiung negativ beeinflussen?
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Re: Bin bissen verwirrt
Bei Eröffnung am 12.05.20 waren es genau 5 Jahre und 3 Monate. *klugscheiß*

Solltest Du keinen Verkürzungsantrag gestellt haben war der Ablauf der Abtretungsfrist somit erst am 12.08.25 und nicht am 12.05..
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Re: Bin bissen verwirrt
Mein Frau ist am 27.05.2025 verstorben. Sie hatte ein neues Auto und eine Lebensversicherung. Nehmen Sie mir jetzt alles weg, oder was?
Sorry, aber ich bin momentan total fertig.
Sorry, aber ich bin momentan total fertig.
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Re: Bin bissen verwirrt
Ich hab dem Beschluss von Gericht am 06.06. 2025 bekommen das meine Restschuldbefreiung erteilt wurde :
Das Vermögen, das der Schuldner nach dem Ablauf der Abtretungsfrist am 12.05.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zurInsolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von demInsolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungendes Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.Die Erteilung der Restschuldbefreiung gilt mit dem Ablauf der Abtretungsfrist am12.05.2025 als erteilt.
So stehen mit Stempel von Gericht.
Das Vermögen, das der Schuldner nach dem Ablauf der Abtretungsfrist am 12.05.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zurInsolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von demInsolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungendes Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.Die Erteilung der Restschuldbefreiung gilt mit dem Ablauf der Abtretungsfrist am12.05.2025 als erteilt.
So stehen mit Stempel von Gericht.
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Re: Bin bissen verwirrt
Wie lange das Insolvenzverfahren läuft hängt nicht davon ab, wann das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, sondern wann der Insolvenzantrag gestellt worden ist. Es müsste zuerst geklärt werden, wann der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht eingegangen ist.
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Re: Bin bissen verwirrt
@Salva
Dann hast Du offenbar einen Verkürzungsantrag gestellt und bei Dir lief das Verfahren genau 5 Jahre.
Mein herzliches Beileid. Ich wünsche Dir viel Kraft.
Was INTI geschrieben hat kannst Du ignorieren. Es ist angesichts des von Dir geteilten Beschlusses unerheblich und ganz nebenbei auch inhaltlich unrichtig.
Dann hast Du offenbar einen Verkürzungsantrag gestellt und bei Dir lief das Verfahren genau 5 Jahre.
Mein herzliches Beileid. Ich wünsche Dir viel Kraft.
Was INTI geschrieben hat kannst Du ignorieren. Es ist angesichts des von Dir geteilten Beschlusses unerheblich und ganz nebenbei auch inhaltlich unrichtig.
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