aussergerichtlicher Einigungsversuch
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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
Also möchtest du die inso Gesetze umschreiben? Wäre ja toll wenn das ginge
Itak65
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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
InsO § 305 Abs. 2 sagt aber nur dass der Gläubiger bei der
Forderungsaufstellung in Hf, Kosten und Zinsen unterteilen muss.
Ob man daraus den Schluss ziehen nuss, dass diese Aufgliederung bereits
im aussergerichtl.Einigungsversuch vom Schuldner beim Forderungsverzeichnis verwendet muss,
bleibt fraglich.
Dennoch werde ich auf Nummer sicher gehen und werde das Forderungsverzeichnis
entsprechend 3fach aufgliedern.
Forderungsaufstellung in Hf, Kosten und Zinsen unterteilen muss.
Ob man daraus den Schluss ziehen nuss, dass diese Aufgliederung bereits
im aussergerichtl.Einigungsversuch vom Schuldner beim Forderungsverzeichnis verwendet muss,
bleibt fraglich.
Dennoch werde ich auf Nummer sicher gehen und werde das Forderungsverzeichnis
entsprechend 3fach aufgliedern.
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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
InsO § 305 Abs. 2 sagt aber nur dass der Gläubiger bei der
Forderungsaufstellung in Hf, Kosten und Zinsen unterteilen muss.
Ob man daraus dann den Schluss ziehen kann, dass diese Aufgliederung bereits
im aussergerichtl.Einigungsversuch vom Schuldner beim Forderungsverzeichnis
verwendet werden muss, bleibt fraglich.
Dennoch werde ich auf Nummer sicher gehen und werde das Forderungsverzeichnis
entsprechend 3-fach aufgliedern.
Forderungsaufstellung in Hf, Kosten und Zinsen unterteilen muss.
Ob man daraus dann den Schluss ziehen kann, dass diese Aufgliederung bereits
im aussergerichtl.Einigungsversuch vom Schuldner beim Forderungsverzeichnis
verwendet werden muss, bleibt fraglich.
Dennoch werde ich auf Nummer sicher gehen und werde das Forderungsverzeichnis
entsprechend 3-fach aufgliedern.
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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
Auch doppelt posten wird hier nicht helfen.
Geh zur Schuldnerberatung und lass da von Experten deinen Antrag in die Wege leiten.
Versteht hier glaube ich eh kaum jemand warum du das nicht machst. Wenns schiefgeht mit dem selber machen, selber schuld.
Geh zur Schuldnerberatung und lass da von Experten deinen Antrag in die Wege leiten.
Versteht hier glaube ich eh kaum jemand warum du das nicht machst. Wenns schiefgeht mit dem selber machen, selber schuld.
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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
Das Problem ist halt, dass man dort so schnell keinen Termin bekommt.
Ich bin auf der Warteliste eingetragen.
Inzwischen will ich die Wartezeit nützen und mich schon mal aussergerichtlich versuchen, zu einigen.
Motivation: Den Insolvenzantrag ein paar Monate früher stellen zu können.
Seltsam, dass es hier im Forum Leute gibt, die sowas abblocken wollen.
@ Icke26 Das war kein Doppelpost, sondern der erste enthielt mir einfach zuviele Schreibfehler.
Ich bin auf der Warteliste eingetragen.
Inzwischen will ich die Wartezeit nützen und mich schon mal aussergerichtlich versuchen, zu einigen.
Motivation: Den Insolvenzantrag ein paar Monate früher stellen zu können.
Seltsam, dass es hier im Forum Leute gibt, die sowas abblocken wollen.
@ Icke26 Das war kein Doppelpost, sondern der erste enthielt mir einfach zuviele Schreibfehler.
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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
Na ja, was erwartest Du? Du kommst daher wie ein "Klugscheisser" der sein Wissen aus einem Buch hat, bist resistent gegenüber Tipps die sowohl Fachkräfte als auch ehemals Selbstbetroffene gegeben haben und blockst ab, also genau das was du dem Forum vorwirfst. Du kannst ja gerne für dich persönlich schon mal alles aufschlüsseln, das macht auch Sinn, aber nur mit Wissen aus einem Buch und ohne Befugnisse wirst du nicht weit kommen und wäre ich Schuldenberater würde ich dir keine Bescheinigung unterschreiben, dass ein aussergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist ohne selbst daran beteiligt gewesen zu sein.
Btw: Das Forum hat eine Editierfunktion, ziemlich praktisch wenn man zu viele Rechtschreibfehler gemacht hat
Btw: Das Forum hat eine Editierfunktion, ziemlich praktisch wenn man zu viele Rechtschreibfehler gemacht hat

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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
Ich schließe mich Dieter 1981 in allen Punkten zu 100 % an, ergänze aber noch das dir hier im Forum selbst die Experten von deiner Vorgehensweise dringend abgeraten haben. Dir wird kein Schuldnerberater den außergerichtlichen Einigungsversuch bestätigen, da er ja dann vorher intensiv deinen Papierkram kontrollieren muss, um sicher zu sein das sich keine Fehler eingeschlichen haben.
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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
Kann ich mir nicht vorstellen, dass mehrere Experten, so einen Käse erzählen.
Wahrscheinlich hat die Person die das verzapft, sich unter verschiedenen Namen angemeldet.
Ich sags jetzt nochmal: In Fachbüchern steht genau das Gegenteil
Ihr Demotivations "Spezialisten" solltet eigentlich, dass Forum in Schuldnerbremse umbenennen.
Wenn ein TÜV Prüfer auch nur Autos absegnet, die er selbst gebaut hat, dann Mahlzeit.
Und den Klugscheisser von Dieter1981 verbitte ich mir doch sehr.
Vielleicht schonmal was von Forumsetiketten gehört ?
Wahrscheinlich hat die Person die das verzapft, sich unter verschiedenen Namen angemeldet.
Ich sags jetzt nochmal: In Fachbüchern steht genau das Gegenteil
Ihr Demotivations "Spezialisten" solltet eigentlich, dass Forum in Schuldnerbremse umbenennen.
Wenn ein TÜV Prüfer auch nur Autos absegnet, die er selbst gebaut hat, dann Mahlzeit.
Und den Klugscheisser von Dieter1981 verbitte ich mir doch sehr.
Vielleicht schonmal was von Forumsetiketten gehört ?
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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
Wenn du dein ganzes Wissen aus Fachbüchern hast, warum hast du dann überhaupt das Forum aufgesucht? Du bist doch bestimmt schlauer als der Rest hier und brauchst kein Demotivationsforum, es gibt bestimmt auch ein Ja-Sager Forum, dort kannst du dir zusätzliche Motivationsspitzen abholen
Was soll man auch mit professionellen Schuldenberater*innen hier im Forum die das auch noch unentgeltlich machen, wenn die recht hätten dann würden sie ihr Wissen in Büchern anwenden und das dicke Geld kassieren, die können ja keine Ahnung haben!
Und mir ist es ehrlich gesagt egal was du dir verbittest, das Klugscheisser war in Anführungsstriche gesetzt, wenn du dir den Schuh anziehen willst tu dir keinen Zwang an

Und mir ist es ehrlich gesagt egal was du dir verbittest, das Klugscheisser war in Anführungsstriche gesetzt, wenn du dir den Schuh anziehen willst tu dir keinen Zwang an

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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
Okay, ich denke, hier ist jetzt alles gesagt.
Sicherlich wird der außergerichtliche Einigungsversuch mithilfe von Fachbüchern und ohne die unqualifizierten Anmerkungen der seit Jahren in der Praxis tätigen Schuldnerberater ein riesiger Erfolg
Toi, toi, toi!
Ich schließe hier jetzt mal ab.
Sicherlich wird der außergerichtliche Einigungsversuch mithilfe von Fachbüchern und ohne die unqualifizierten Anmerkungen der seit Jahren in der Praxis tätigen Schuldnerberater ein riesiger Erfolg

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