Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Grashüpfer
Neuankömmling
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Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Beitrag von Grashüpfer »

Hallo ihr Lieben,
was muss ich selbst tun bei der vorzeitigen Restschuldbefreiung?

Im Juni bin ich 5 Jahre in der Verbraucherinsolvenz und die Insolvenzverwaltergehilfin meinte das meine Gerichtskosten bezahlt sind.

Sie meinte, ich solle einen Antrag holen beim Gericht für die Befreiung und der Insolvenzverwalter schreibt auch noch etwas dazu und dann soll ich es wieder beim Gericht abgeben.

Beim Anruf beim Gericht meinte die Damen aber, dass es so ein Formular gar nicht gäbe,ich soll einfach 2 Zeilen schreiben, dass ich eben die Restschuldbefreiung beantragen möchte.

Wie gehe ich jetzt wirklich genau vor?,mich irritierte das Ganze sehr.

Liebe Grüße vom Grashüpfer
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

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Hi Grashüpfer,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren" geschaut?
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golem
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Beitrag von golem »

Hallo Grashüpfer,

folgende Formulierung könntest Du verwenden (Bestätigung des Verwalters über den Kostenausgleich beifügen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO.
Wie der angelegten Mitteilung des Treuhänders zu entnehmen ist, wurden die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt.
Ich versichere, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, bitte ich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen


Viele Grüße
golem
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Grashüpfer
Neuankömmling
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Beitrag von Grashüpfer »

Ich bekam gerade einen Anruf vom Insolvenzverwalter und er meinte, er schickt mit im MAI 2022 einen Brief zu, damit ich die vorzeige Restschuldbefreiung (mit 2 Sätzen) beantragen kann.

Anfang Juni 2022 wären es dann 5 Jahre in der Verbraucherinsolvenz.

Ich frage mich nur, warum es nicht eher beantragen kann,da ja die Gerichte denke ich viel zu tun haben.

Oder geht das schnell mit deren Bearbeitung?
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Grashüpfer
Neuankömmling
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Beitrag von Grashüpfer »

Ach ja,die Gerichtskosten seien gedeckt meinte er......
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Grashüpfer
Neuankömmling
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Beitrag von Grashüpfer »

Ich habe mich jetzt dazu entschieden es so zu machen wie der Insolvenzverwalter gemeint hatte am Telefon.

Ich warte jetzt einfach geduldig ab, bis er einen Brief zu mir schreibt im Mai, der für die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gedacht ist.
Anfang Juni sind zwar die 5 Jahre schon um, aber ich möchte mich da lieber nicht vordrängen.
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tidus82
Admin
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Beitrag von tidus82 »

Das reicht auch, wenn du dem Gericht den Antrag schickst, sobald der Treuhänder alles bestätigt hat. Ich hab meinen Antrag ne knappe Woche vorher abgeschickt, nachdem ich beim Gericht angerufen habe - da hatte man mir gesagt, das das eh nicht vor Ablauf der 5 Jahre angeschaut wird.

Und es hat 2 Tage gedauert bis die Veröffentlichung kam zwecks Einsprüchen etc.
und genau nach Ablauf der Frist war dann die Restschuldbefreiung erteilt.
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