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Außergewöhnliche Belastungen

Verfasst: 20. Dez 2020, 16:33
von arreis
Hallo zusammen!

Auch wenn es für mich nicht mehr relevant ist, interessiert es mich schon.

Die Frage, kann ein Schuldner außergewöhnliche Belastungen geltend machen und somit den pfändbaren Betrag verringern?

Hier mal ein Konstrukt, das es so in der Realität durchaus gibt.

Der Schuldner hat ein körperliches Gebrechen, Details sind da wohl nicht relevant und dies kann entweder durch Bestrahlungen oder durch eine Operation behoben werden. Es müssten ca. zehn Bestrahlungen durchgeführt werden, damit eine Heilung eintreten kann. Jede einzelne Bestrahlung kostet 140,00 €, die sich der Schuldner aber nicht leisten kann, weil er eben gepfändet wird.

Es ist allerdings auch so, wenn nach den ersten vier Bestrahlungen keine Besserung zu erkennen ist, wird diese Behandlung abgebrochen.

Re: Außergewöhnliche Belastungen

Verfasst: 21. Dez 2020, 02:59
von Shopgirl
Details sind eben doch relevant. Wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt, ist sie medizinisch nicht notwendig, damit keine Erhöhung des Freibetrags. https://dejure.org/2009,1302 (allerdings von 2009, was Aktuelleres habe ich auf die Schnelle nicht gefunden).

Anders sieht es wohl aus, wenn man z.B eine bestimmte Ernährung benötigt, die kostspielig ist.