Außergewöhnliche Belastungen
Verfasst: 20. Dez 2020, 16:33
Hallo zusammen!
Auch wenn es für mich nicht mehr relevant ist, interessiert es mich schon.
Die Frage, kann ein Schuldner außergewöhnliche Belastungen geltend machen und somit den pfändbaren Betrag verringern?
Hier mal ein Konstrukt, das es so in der Realität durchaus gibt.
Der Schuldner hat ein körperliches Gebrechen, Details sind da wohl nicht relevant und dies kann entweder durch Bestrahlungen oder durch eine Operation behoben werden. Es müssten ca. zehn Bestrahlungen durchgeführt werden, damit eine Heilung eintreten kann. Jede einzelne Bestrahlung kostet 140,00 €, die sich der Schuldner aber nicht leisten kann, weil er eben gepfändet wird.
Es ist allerdings auch so, wenn nach den ersten vier Bestrahlungen keine Besserung zu erkennen ist, wird diese Behandlung abgebrochen.
Auch wenn es für mich nicht mehr relevant ist, interessiert es mich schon.
Die Frage, kann ein Schuldner außergewöhnliche Belastungen geltend machen und somit den pfändbaren Betrag verringern?
Hier mal ein Konstrukt, das es so in der Realität durchaus gibt.
Der Schuldner hat ein körperliches Gebrechen, Details sind da wohl nicht relevant und dies kann entweder durch Bestrahlungen oder durch eine Operation behoben werden. Es müssten ca. zehn Bestrahlungen durchgeführt werden, damit eine Heilung eintreten kann. Jede einzelne Bestrahlung kostet 140,00 €, die sich der Schuldner aber nicht leisten kann, weil er eben gepfändet wird.
Es ist allerdings auch so, wenn nach den ersten vier Bestrahlungen keine Besserung zu erkennen ist, wird diese Behandlung abgebrochen.