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Tagesgeldkonto
Verfasst: 16. Dez 2020, 12:45
von luxus1805
Hallo,
darf man in der Wohlverhaltensphase ein Tagesgeldkonto eröffnen, haben?
Und falls man eins haben darf, muss man es dem Insolvenzverwalter melden.
Re: Tagesgeldkonto
Verfasst: 16. Dez 2020, 12:52
von tidus82
Kurze Antwort:
Ja, du darfst
und
Nein, brauchst du nicht
Lange Antwort:
Seitdem das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und du in die Wohlverhaltensphase gegangen bist ist das eigentliche Insolvenzverfahren abgeschlossen. Nur im Insolvenzverfahren ist der Verwalter derjenige, der sozusagen für deine Verträge "einsteht". Nachdem es abgeschlossen ist bist du wieder für alle Verträge etc. selbst zuständig und brauchst soetwas nicht mehr melden.
Einzig einen Umzug, eine neue Arbeitsstelle oder eine Erbschaft musst du jetzt noch melden.
Re: Tagesgeldkonto
Verfasst: 16. Dez 2020, 13:05
von luxus1805
Danke für deine schnelle Antwort,
welchen Anbieter könnte man Empfehlen fürs Tagesgeldkonto.
Re: Tagesgeldkonto
Verfasst: 16. Dez 2020, 13:12
von tidus82
hier bitte gar keinen

Re: Tagesgeldkonto
Verfasst: 16. Dez 2020, 13:13
von luxus1805
OK Verstanden, Danke