Allgemeine Frage zur Verjährung (Einrede der Verjährung)
Verfasst: 29. Nov 2020, 17:27
Ich habe da mal eine Frage zur Verjährung.
Annahme: Ältere Titel vorhanden Kosten und HF sind mit 5% über Basiszinz zu verzinsen.
Diese Zinsen verjähren alle 3 Jahre (NACH dem Jahr der Entstehung) wenn kein hemmendes Ereignis eintritt.
Diese Verjährung muss aktiv mit der Einrede der Verjährung geltend gemacht werden.
Soweit so unklar.
Was ist mit kosten des Inkassos, Anwalt, Vollstreckungskosten usw. wenn diese nicht bereits im Tittel verankert sind?
Fallbeispiel:
Forderung von 2004
Tituliert sind
Hauptforderung 2000€
Kosten des Verfahrens 180
Anwaltskosten 55
Zinsen bis zum Titel 3,40
und danach laufende Zinsen auf HF und Kosten5% ü. BZ
In den darauffolgenden Jahren wurde immer wieder Zwangsvollstreckung betrieben, das ganze an verschiedene Inkassos abgegeben usw. so dass die Summe auf fast das doppelte angestiegen ist.
Letzter Zwangsvollstreckungsversuch 2015
Wenn man jetzt die Einrede der Verjährung stellt, fallen darunter auch alle nicht titulierten Nebenforderungen auch weg? Sprich mit der Einrede bleiben dann dann nur noch die titulierten Posten, sowie die Zinsen und evtl. neuen Posten der letzten 3 Jahre bestehen?
Wenn ja würde das gleiche auch gelten wenn die Forderung verkauft wurde?
Wenn man nun die im Fallbsp. genannten Summen bezahlt (Inkl. Zinsen der letzten 3 Jahre?) und davor die Einrede der Verjährung gestellt hat. Müsste einem der Titel ausgehändigt werden.
Zinsen deshalb weil die ja im Titel mit "zu Verzinsen" drinn stehen und somit die nicht verjährten Zinsen zum Titel gehören.
Ist die Annahme so richtig?
Annahme: Ältere Titel vorhanden Kosten und HF sind mit 5% über Basiszinz zu verzinsen.
Diese Zinsen verjähren alle 3 Jahre (NACH dem Jahr der Entstehung) wenn kein hemmendes Ereignis eintritt.
Diese Verjährung muss aktiv mit der Einrede der Verjährung geltend gemacht werden.
Soweit so unklar.
Was ist mit kosten des Inkassos, Anwalt, Vollstreckungskosten usw. wenn diese nicht bereits im Tittel verankert sind?
Fallbeispiel:
Forderung von 2004
Tituliert sind
Hauptforderung 2000€
Kosten des Verfahrens 180
Anwaltskosten 55
Zinsen bis zum Titel 3,40
und danach laufende Zinsen auf HF und Kosten5% ü. BZ
In den darauffolgenden Jahren wurde immer wieder Zwangsvollstreckung betrieben, das ganze an verschiedene Inkassos abgegeben usw. so dass die Summe auf fast das doppelte angestiegen ist.
Letzter Zwangsvollstreckungsversuch 2015
Wenn man jetzt die Einrede der Verjährung stellt, fallen darunter auch alle nicht titulierten Nebenforderungen auch weg? Sprich mit der Einrede bleiben dann dann nur noch die titulierten Posten, sowie die Zinsen und evtl. neuen Posten der letzten 3 Jahre bestehen?
Wenn ja würde das gleiche auch gelten wenn die Forderung verkauft wurde?
Wenn man nun die im Fallbsp. genannten Summen bezahlt (Inkl. Zinsen der letzten 3 Jahre?) und davor die Einrede der Verjährung gestellt hat. Müsste einem der Titel ausgehändigt werden.
Zinsen deshalb weil die ja im Titel mit "zu Verzinsen" drinn stehen und somit die nicht verjährten Zinsen zum Titel gehören.
Ist die Annahme so richtig?