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Auskunft Schuldnerregister/Vermögensauskunft
Verfasst: 17. Nov 2020, 09:33
von mucel
Hallo!
Über das Schuldnerregister kann ein Gläubiger sich ja einen ersten Überblick über die finanzielle Situation seines Schuldners verschaffen.
Wie schaut es aus, wenn der Schuldner in den letzten 24 Monaten vor der Abfrage die Vermögensauskunft (VA) abgegeben hat? Sieht der Gläubiger dann lediglich das die VA abgegeben wurde oder sieht er auch die Angaben aus der VA/eine Abschrift der VA, also etwaige Einkommensquellen, Konten etc. etc., die der Schuldner in der VA gemacht hat?
Re: Auskunft Schuldnerregister/Vermögensauskunft
Verfasst: 17. Nov 2020, 13:58
von insolaner
kurze Antwort: alles.
lange Antwort: wenn er eine vollständige Abschrift beantragt
der gläserne Schuldner halt...
Re: Auskunft Schuldnerregister/Vermögensauskunft
Verfasst: 17. Nov 2020, 17:22
von Witwe Bolte
s. zB hier
https://www.offenbach.ihk.de/recht-und- ... sequenzen/
Zitat Anfang:
Das Vermögensverzeichnis wird vom Gerichtvollzieher aufgenommen und in einer landesweiten Datenbank beim zentralen Vollstreckungsgericht (in Hessen: Amtsgericht Hünfeld) hinterlegt. Einsicht in die Datenbank können Gerichtsvollzieher und staatliche Stellen (wie z.B. die kommunalen Vollstreckungsbehörden und die Staatsanwaltschaften) nehmen. Der Gläubiger selbst erhält das seine Schuldner betreffende Verzeichnis unmittelbar vom Gerichtsvollzieher.
Zitat Ende
Re: Auskunft Schuldnerregister/Vermögensauskunft
Verfasst: 17. Nov 2020, 17:24
von mucel
Also gelangt man immer nur über den GV an die abgegebene VA, diese ist nicht online im Schuldnerregister einsehbar?
Re: Auskunft Schuldnerregister/Vermögensauskunft
Verfasst: 17. Nov 2020, 17:39
von Witwe Bolte
Nein, meines Wissens ist das Vermögensverzeichnis des Schuldners online nicht einsehbar,
ist ja schließlich auch kostenpflichtig (und wie stünde es auch mit dem Datenschutz???)
Im Text oben steht NICHT "über den GV", sondern da steht:
die Datenbank mit den Vermögensverzeichnissen ist beim zentralen Vollstreckungsgericht AG Hünfeldt,
folglich müßtest Du Dich ans AG Hünfeldt wenden (vermute ich mal).
Der Gläubiger, der die Abgabe der VA veranlasst hat, der bekommt sie vom GV.
Steht da auf der IHK-Seite.