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Fortbildung in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 6. Nov 2020, 06:11
von luxus1805
Guten Morgen zusammen,
ein Bekannter von mir befindet sich seit einem Jahr in der Wohlverhaltensphase und nun bekommt er die Kündigung
seitens des Arbeitgebers.
Ihm wurde gekündigt wegen mangelnder Aufträge und so wie ich mitgekriegt habe steht die Firma kurz vor dem aus.
Jetzt ist es ja so, daß man ja in der Wohlverhaltensphase arbeiten muss.
Er möchte sich Fortbilden und strebt den Schweißfachmann an.
Ist es erlaubt in der Wohlverhaltensphase eine Fortbildung zu machen ohne Ärger vom Insolvenzverwalter zu bekommen da ja dann so lange wie die Fortbildung läuft nichts zu pfänden gibt.
Re: Fortbildung in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 6. Nov 2020, 07:37
von caffery
Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
Er muss sich um eine zumutbare Tätigkeit bemühen. Punkt. Wenn er eine solche bekommen könnte oder sich nicht drum bemüht, könnte es ein Problem geben. Weniger mit dem Treuhänder, als mehr mit einem Insolvenzgläubiger.
Es kommt halt immer drauf an, ob sich da überhaupt jemand für interessiert, in wie weit dieser "auf Krawall gebürstet ist", wie man sein Tun im Ernstfall erklären kann und wie im Endeffekt ein Richter das findet.
Ich sag mal: Wenn man aktuell z.b. als Veranstaltungstechniker arbeitslos wird, dürfte wohl niemand ernsthaft erwarten, dass es derzeit entsprechende Betriebe gibt die einen einstellen würden.
Krankenpfleger, Kaufleute im Einzelhandel o.ä. dürften aber weniger gut argumentieren können, dass sie derzeit auf dem Arbeitsmarkt keine Chance hatten.
Re: Fortbildung in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 6. Nov 2020, 08:22
von tidus82
Wobei dann ja auch wieder die Frage der Angemessenheit aufkommt.. ist es angemessen, wenn ein Veranstaltungstechniker für ein paar Monate im Call-Center arbeitet? Sind 40h angemessen? Oder reicht ein 450-Euro Job?
Also du siehst: es gibt da leider einige Fallstricke in diesem Paragraphen - am Sichersten ist es, wenn sich dein Bekannter um eine Vollzeitstelle bemüht und das auch entsprechend nachweisen kann. Alles andere wäre Glaskugel-Leserei und kann dir leider niemand 100%ig beantworten.
Re: Fortbildung in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 6. Nov 2020, 08:46
von luxus1805
Dankeschön für eure Hilfe und Antworten,
Ich denke auch das es besser ist erstmal eine neue Vollzeitstelle zu suchen und dann halt eventuell eine Fortbildung auf spät Nachmittags oder Abends zu verlegen.