P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter
Verfasst: 30. Sep 2020, 14:08
Eine Frage an die geneigten Profis:
Ein Mensch ist im Insolvenzverfahren (nicht mehr "im eröffneten Verfahren", sondern in der "Wohlverhaltensphase"), unser Mensch hat ein P-Konto (ohne Alt-Pfändungen).
Regelmäßig gehen auf dem Konto 900,00 Euro ein (sei es Lohn/Gehalt/Grundsicherung oder was auch immer).
Wenn es nun regelmäßig zusätzliches Einkommen geben sollte:
1. Sagen wir mal 279,99 Euro/Monat aus einem "Minijob" (nicht beim gleichen AG) plus
2. sagen wir mal 200,00 Euro/Monat aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit
(steuerfrei gem. ESt § 3 Nr. 26 als "Übungsleiter" usw. - wieder bei einem anderen "Arbeitgeber"),
dann stellen sich zwei Fragen:
1. Was bekäme der IV/TH von diesen 1.379,99 Euro "Einkommen" im Monat ? und
2. Was wäre auf dem P-Konto geschützt ? (aktuell: Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro/Monat)
Oder besser: Was könnte von diesem Einkommen ( 1.379,99 Euro ) wie geschützt werden ?
Meines Wissens sind bis zu 200,00 Euro/Monat (vom Ehrenamt/Übungsleiterpauschale) vorm Finanzamt geschützt und vor der Anrechnung bei der "GruSi" (egal, ob gem. SGB II oder XII) - aber wie ist es mit dem IV/TH und beim P-Konto ?
Der IV ist einer von der unerfreulichen Sorte.
Und die Bank kann ja nicht wissen, was nun Einnahmen aus "Ehrenamt" oder aus "Minijob" sind ?
Für das Teilen Eures Wissens wärmsten Dank!
Noch eine Zusatzfrage, vielleicht weiß das hier jemand?
Gibt es bei der Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit ein Limit, was den Stundenlohn betrifft
(so nach dem Motto "nicht mehr als Mindestlohn" oder so ?)
Ein Mensch ist im Insolvenzverfahren (nicht mehr "im eröffneten Verfahren", sondern in der "Wohlverhaltensphase"), unser Mensch hat ein P-Konto (ohne Alt-Pfändungen).
Regelmäßig gehen auf dem Konto 900,00 Euro ein (sei es Lohn/Gehalt/Grundsicherung oder was auch immer).
Wenn es nun regelmäßig zusätzliches Einkommen geben sollte:
1. Sagen wir mal 279,99 Euro/Monat aus einem "Minijob" (nicht beim gleichen AG) plus
2. sagen wir mal 200,00 Euro/Monat aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit
(steuerfrei gem. ESt § 3 Nr. 26 als "Übungsleiter" usw. - wieder bei einem anderen "Arbeitgeber"),
dann stellen sich zwei Fragen:
1. Was bekäme der IV/TH von diesen 1.379,99 Euro "Einkommen" im Monat ? und
2. Was wäre auf dem P-Konto geschützt ? (aktuell: Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro/Monat)
Oder besser: Was könnte von diesem Einkommen ( 1.379,99 Euro ) wie geschützt werden ?
Meines Wissens sind bis zu 200,00 Euro/Monat (vom Ehrenamt/Übungsleiterpauschale) vorm Finanzamt geschützt und vor der Anrechnung bei der "GruSi" (egal, ob gem. SGB II oder XII) - aber wie ist es mit dem IV/TH und beim P-Konto ?
Der IV ist einer von der unerfreulichen Sorte.
Und die Bank kann ja nicht wissen, was nun Einnahmen aus "Ehrenamt" oder aus "Minijob" sind ?
Für das Teilen Eures Wissens wärmsten Dank!
Noch eine Zusatzfrage, vielleicht weiß das hier jemand?
Gibt es bei der Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit ein Limit, was den Stundenlohn betrifft
(so nach dem Motto "nicht mehr als Mindestlohn" oder so ?)