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P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter

Verfasst: 30. Sep 2020, 14:08
von Witwe Bolte
Eine Frage an die geneigten Profis:

Ein Mensch ist im Insolvenzverfahren (nicht mehr "im eröffneten Verfahren", sondern in der "Wohlverhaltensphase"), unser Mensch hat ein P-Konto (ohne Alt-Pfändungen).
Regelmäßig gehen auf dem Konto 900,00 Euro ein (sei es Lohn/Gehalt/Grundsicherung oder was auch immer).

Wenn es nun regelmäßig zusätzliches Einkommen geben sollte:
1. Sagen wir mal 279,99 Euro/Monat aus einem "Minijob" (nicht beim gleichen AG) plus
2. sagen wir mal 200,00 Euro/Monat aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit
(steuerfrei gem. ESt § 3 Nr. 26 als "Übungsleiter" usw. - wieder bei einem anderen "Arbeitgeber"),
dann stellen sich zwei Fragen:
1. Was bekäme der IV/TH von diesen 1.379,99 Euro "Einkommen" im Monat ? und
2. Was wäre auf dem P-Konto geschützt ? (aktuell: Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro/Monat)
Oder besser: Was könnte von diesem Einkommen ( 1.379,99 Euro ) wie geschützt werden ?

Meines Wissens sind bis zu 200,00 Euro/Monat (vom Ehrenamt/Übungsleiterpauschale) vorm Finanzamt geschützt und vor der Anrechnung bei der "GruSi" (egal, ob gem. SGB II oder XII) - aber wie ist es mit dem IV/TH und beim P-Konto ?
Der IV ist einer von der unerfreulichen Sorte.
Und die Bank kann ja nicht wissen, was nun Einnahmen aus "Ehrenamt" oder aus "Minijob" sind ?

Für das Teilen Eures Wissens wärmsten Dank!

Noch eine Zusatzfrage, vielleicht weiß das hier jemand?
Gibt es bei der Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit ein Limit, was den Stundenlohn betrifft
(so nach dem Motto "nicht mehr als Mindestlohn" oder so ?)

Re: P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter

Verfasst: 30. Sep 2020, 14:18
von caffery
Es sei eine Gegenfrage gestattet, die quasi ins Gesicht beißt:

Warum um Gottes Willen hat der Mensch in der WVP überhaupt noch ein P-Konto?
... und selbst wenn er (warum auch immer) noch ein P-Konto hat: Wieso sollte die Bank überhaupt noch Beträge sperren wenns keinen Insolvenzbeschlag und weder Alt- noch Neupfändungen gibt?

Ich gehe einfach mal so davon aus, dass sich sämtliche Detailfragen durch die schnöde Vorlage des Aufhebungsbeschlusses bei der Bank erledigen würden. Denn wenn die Bank in dem dargelegten Szenario noch Beträge sperrt, dann weiß sie vermutlich einfach noch nichts von der Verfahrensaufhebung.
MrsRob hat geschrieben: 30. Sep 2020, 14:08
Gibt es bei der Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit ein Limit, was den Stundenlohn betrifft
(so nach dem Motto "nicht mehr als Mindestlohn" oder so ?)
Nicht dass ich wüsste.

Re: P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter

Verfasst: 30. Sep 2020, 14:24
von Witwe Bolte
Bez. P-Konto
Müsste ich ihn fragen, das weiß ich gar nicht, vermutlich aus Bequemlichkeit (bisher einfach nicht umgewandelt) - danke für den Hinweis, werde ich klären.

Und wie steht es mit dem IV/TH?
Hätte der Anspruch auf irgendwas von den 1.379,99 ?

Re: P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter

Verfasst: 30. Sep 2020, 14:33
von caffery
In der WVP nur über einen Zusammenrechnungsbeschluss des Inso-gerichts. Ehrenamtspauschalen sowie Übungsleiterpauschalen werden pfändungsrechtlich als Aufwandsentschädigungen bewertet und sind daher unpfändbar.

Versuche solche Zahlungen durch einen Zusammenrechnungsbeschluss der Pfändung zu unterwerfen sollten also ins Leere laufen.

Der Minijob ist natürlich nicht unpfändbar, sondern allenfalls hälftig unpfändbar wenn er zusätzlich zu einer Vollzeitstelle ausgeführt wird. Davon gehe ich aber bei 900 Euro Einkommen hier mal nicht aus. Da bei 900+279,99 aber exakt der aktuelle Tabellengrundfreibetrag rauskommt (Oh Wunder!), würde trotz Zusammenrechnungsbeschluss nichts abgetreten werden.

... "etwas" konstruiert wirken würde das Ganze aber unter Umständen schon;)

Re: P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter

Verfasst: 30. Sep 2020, 14:39
von Witwe Bolte
Ja, manchmal gibt es Wunder ... *smile*@caffery
Danke für Deine Antwort!

Und da fällt mir gleich noch eine Zusatzfrage ein/auf:
Muss der IV über die zusätzlichen Einnahmen informiert werden ?
Auch wenn für ihn nichts dabei rausspringt ?

Ja, das ist jetzt hier von mir bis ans Limit konstruiert.
Wahrscheinlich wird es beim Minijob wie beim Ehrenamt um deutlich geringere Summen gehen,
die nicht so punktgenau am Limit sind.

Re: P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter

Verfasst: 30. Sep 2020, 14:41
von caffery
MrsRob hat geschrieben: 30. Sep 2020, 14:39 Muss der IV über die zusätzlichen Einnahmen informiert werden ?
Jawoll Deluxe mit Sternchen.

Re: P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter

Verfasst: 30. Sep 2020, 14:45
von Witwe Bolte
*lach*
das "Deluxe" bezieht sich auf mögliche Wunder ?
Oder auf die Info an den IV ?

Re: P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter

Verfasst: 30. Sep 2020, 14:49
von caffery
^^ Wie gesagt...

Der Mensch möge aber bitte erstmal klären, warum er überhaupt noch ein P-Konto führt und vor allem, ob und warum dieses noch von einem Beschlag behelligt wird. Ich orakel wie gesagt, dass die Vorlage des Aufhebungsbeschlusses hier die Fesseln lösen sollte.

Re: P-Konto und Pfändungsschutz und Insolvenzverwalter

Verfasst: 30. Sep 2020, 14:52
von Witwe Bolte
oke - wird geklärt.
Und jetzt genieß ich die Sonne.
Schönen Tach Dir noch, caffery.