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Das Verhältnis

Verfasst: 16. Aug 2020, 13:14
von arreis
Hallo zusammen!

Ich habe hier im Forum schon das eine oder andere Mal gelesen, dass die Höhe der Schulden im Vergleich zum Einkommen keine wirkliche Voraussetzung für eine PI darstellt und man sich eben überlegen sollte, die Schulden anderweitig abzugelten.

Gibt eine pauschale Aussage darüber, wie das Verhältnis von den Gesamtschulden zum realen Einkommen auszusehen hat, damit eine PI auch einen Sinn ergibt?

Gruß arreis

Re: Das Verhältnis

Verfasst: 16. Aug 2020, 13:59
von caffery
arreis hat geschrieben: 16. Aug 2020, 13:14Ich habe hier im Forum schon das eine oder andere Mal gelesen, dass die Höhe der Schulden im Vergleich zum Einkommen keine wirkliche Voraussetzung für eine PI darstellt und man sich eben überlegen sollte, die Schulden anderweitig abzugelten.
Ich kann mich auch nach wiederholtem lesen nicht entscheiden ob ich die Aussage schlicht falsch finden soll oder sie einfach nur nicht verstehe.
arreis hat geschrieben: 16. Aug 2020, 13:14 Gibt eine pauschale Aussage darüber, wie das Verhältnis von den Gesamtschulden zum realen Einkommen auszusehen hat, damit eine PI auch einen Sinn ergibt?
Sowas wie: Wenn die Summe von voraussichtlich verwertbarem Einkommen und Vermögen während der Insolvenzlaufzeit die Höhe der Gesamtschulden übersteigt ist ein Insolvenzantrag unwirtschaftlich?

Re: Das Verhältnis

Verfasst: 16. Aug 2020, 15:39
von arreis
caffery hat geschrieben: 16. Aug 2020, 13:59 Sowas wie: Wenn die Summe von voraussichtlich verwertbarem Einkommen und Vermögen während der Insolvenzlaufzeit die Höhe der Gesamtschulden übersteigt ist ein Insolvenzantrag unwirtschaftlich?
Nein, so habe ich das nicht gemeint.

Wenn ich mich recht erinnert habe, hast Du selbst schon, aufgrund der Schulden und des Einkommens, eine Regulierung anzustreben ohne eine PI zu beantragen.

Was ich meine, ob es eben eine Aussage gibt, bei der man sagen kann, ab Verhältnis X von Schulden zum Einkommen wird zu einer PI geraten und bei Verhältnis Y eben zu einem z.B Vergleich, ohne eine PI überhaupt zu beantragen.

Re: Das Verhältnis

Verfasst: 16. Aug 2020, 18:16
von caffery
Sorry, dann ist mir das leider zu hoch.

Vielleicht kann ja jemand darauf antworten der die Frage versteht.

...

Oder vielleicht hilft Dir der Hinweis auf den außergerichtlichen Einigungsversuch. Man stellt als Verbraucher nicht einfach einen Insolvenzantrag. AEVs und ggf. SBPs sind IK-Anträgen grundsätzlich vorgeschaltet. Wenn das Verhältnis von voraussichtlich verwertbarem Vermögen und Einkommen gegen 100% geht, sollte einem Berater der sein Gehalt wert ist die Verhinderung einer Insolvenzeröffnung mit den Werkzeugen der Insolvenzordnung gelingen.

Falls nicht, kann eine Eröffnung natürlich Sinn machen - und erfolgt im Falle eines gescheiterten SBPs auch automatisch.

Re: Das Verhältnis

Verfasst: 16. Aug 2020, 18:24
von Witwe Bolte
Es fällt mir auch gerade schwer, Dein Anliegen zu verstehen, arreis.
Zumal cafferys "Leitsatz" ja genausogut als "Formel" formuliert werden kann, wie z.B.

Summe des verwertbaren Einkommens und Vermögens während der Inso = 100% (z.B 60.000,- Euro),
Summe der Schulden in Euro = 30.000,- (=50%),
dann wäre ein Inso-Verfahren vermutlich ziemlich unwirtschaftlich.

Ob ein Vergleich und ggf. wenn, mit welchem %-Satz, möglich ist,
das ist m.E. Kaffeesatzleserei, da von zu vielen individuellen Faktoren abhängig
(wie zB Alter+Gesundheit+Einkommenssituation des Schuldners ./. Art+Anzahl der Gläubier).

Re: Das Verhältnis

Verfasst: 16. Aug 2020, 19:35
von tidus82
Genau, pauschal würde ich auch sagen: wenn das Geld, was gepfändet wird in der gesamten Laufzeit > Schulden + 2000 (Treuhänder, IV, Gerichtskosten) ist, dann ist es halt „unwirtschaftlich“

Re: Das Verhältnis

Verfasst: 18. Aug 2020, 09:32
von caffery
Man muss immer den Einzelfall betrachten. Ich habe auch schon 1-2 mal "absichtlich" unwirtschaftliche Insolvenzanträge gestellt.

Die Leute hatten zwar so hohes pfändbares Einkommen, dass die voraussichtliche Summe Vermögen+Einkommen über den bekannten Schulden lag - allerdings war deren Überschuldung so unübersichtlich, dass sie niemals genug hätten recherchieren können um sich sicher zu sein alle Gläubiger zu kennen. Zudem wäre der Vollstreckungsschutz bei Multipfändungen über mehrere Jahre eine Mammutaufgabe gewesen. Also wollten die lieber einen Insolvenzantrag stellen - auch auf die Gefahr hin, dass es dadurch "etwas teurer" wird. Wenigstens lief da alles geregelt.

Bei manchen Leuten ist ein Verfahren zwar rechnerisch wirtschaftlich, es wird aber dennoch eine Entschuldung ohne Insolvenzverfahren bevorzugt. Etwa wenn die Bonität noch blütenweiß ist, der Schuldner kein Verfahren wünscht und man durch bessere Budgetplanung ein tragfähiges Haushaltskonzept entwickeln kann. So ein Insolvenzverfahren hat ja schließlich nicht ausschließlich Vorteile. Den Verlust der Bonität für viele Jahre zu verhindern, ist manchen Leuten halt auch etwas Geld wert. Und so lange dies die Existenz nicht gefährdet, ist das auch völlig okay. Bei (Ex-)Studenten mit saftigen Studienkrediten z.b. hat man solche Konstellationen relativ häufig.

Re: Das Verhältnis

Verfasst: 18. Aug 2020, 12:21
von insolaner
Ausserdem kann man ja durchaus auch noch die berechtigte Hoffnung haben, dass einige Gläubiger ihre Forderungen nicht zur Tabelle anmelden, und somit aus ursprünglichen 120k Schulden bei 80k pfändbar p.a. nur noch 50k Schulden übrigbleiben.

Leicht verdientes Geld für den IV...

Re: Das Verhältnis

Verfasst: 18. Aug 2020, 12:25
von MaxMuster
Keine Ahnung ob ich die Frage richtig verstanden habe, aber mein (ex)-IV hat damals in einem Bericht ans Gericht geschrieben : Da der Schuldner nicht in der Lage ist, alle Verbindlichkeiten innerhalb von 6 Monaten aus eigenen Mitteln zu bedienen, ist das InsoVerfahren zu eröffnen.

Keine Ahnung ob das hier weiterhilft