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RSB erhalten, und nun ?

Verfasst: 7. Aug 2020, 11:32
von MaxMuster
Hallo,
ich hätte da ein paar Fragen wie es nach der RSB weitergeht bzw. was dann zu tun ist.

1) ich habe vom Gericht den Beschluss der vorzeitigen RSB erhalten. Was mich dabei wundert, es ist nur eine "Abschrift", das ist auch auf dem Beschluss vermerkt. Es gibt dort keinen Stempel und keine Unterschrift und er kam in einem normalen Briefumschleg.
Ist das alles was man vom Gericht bekommt, oder kommt da noch ein gelber Brief mit dem Original ?

2) in der Schufa stehen jetzt 3 (inso)Forderungen mit dem Vermerk "Forderung Ausgeglichen". Kann bzw. sollte man sich dann von den ganzen Insoforderungen den Titel anfordern ? Wenn ja wie, reicht ein zweizeiler so in etwa : Hallo die RSB wurde erteilt bitte um übersendung des Titels.
Oder wie sollte man hier vorgehen ?

3) gibt es eine Liste mit den ganzen Auskunfteien die man um Selbstauskunft bitten kann, oder reicht es wenn man die "üblichen verdächtigen" überprüft, ob der RSB vermerk überall angekommen ist ?

Schon mal danke für Infos
LG
MaxMuster

Re: RSB erhalten, und nun ?

Verfasst: 18. Aug 2020, 12:28
von MaxMuster
Ich Antworte mir mal selber falls das auch für andere Interessant ist.

zu 1) Laut Gericht bleibt das Original des Beschlusses bei Gericht in der Akte, und man bekommt wirklich nur eine Abschrift ohne Stempel und ohne Unterschrift.

zu 3 ) Laut Verbraucherschutz reicht es sich an die "grossen" 4 zu wenden.

Re: RSB erhalten, und nun ?

Verfasst: 18. Aug 2020, 13:28
von Witwe Bolte
Danke für Deine Infos - ich habe keine Antworten auf Deine Fragen gewußt.
Für mich wären es allerdings auch keine Fragen ... sollte sich ein Inso-Gläubiger nach erhaltener RSB noch einmal melden, bekommt er einen Zweizeiler ... oder eine reicht auch, fertig.

Aber wenn man noch/wieder Wert auf ein sauberes Portfolio legt, dann macht es vielleicht Sinn.

Re: RSB erhalten, und nun ?

Verfasst: 18. Aug 2020, 21:51
von caffery
zu 2) Ja, ich würde so vorgehen.

Re: RSB erhalten, und nun ?

Verfasst: 24. Aug 2020, 10:30
von MaxMuster
Noch ein Nachtrag zu Punkt 3
Die Schufa bezieht Ihre Daten u.a. von der Firma "CS Connect Gmbh & Co. KG" und von der Firma " Nexiga GmbH".
Erstere ist eine Tochtergesellschaft der Schufa.
Bei beiden sollte man sich auf jeden Fall auch eine Datenauskunft beantragen.