Steuererklärung / Progressionsvorbehalt
Verfasst: 25. Jul 2020, 09:16
Hallo zusammen!
Mir ist bewusst, dass das hier kein Steuerforum ist, aber vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Bei der Steuererklärung für das Jahr 2020, werden sehr viele Steuerzahler dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hierbei kann es bei dem einen oder anderen auch zu Nachzahlungen - oder zu höheren Erstattungen kommen, was allerdings abzuwarten ist.
Für den normalen Arbeitnehmer sollte eine Steuererklärung kein Teufelswerk sein und auch die Summen aus den Lohnersatzleistungen, die eben dem Progressionsvorbehalt unterliegen, mit einzubeziehen ist auch nicht wirklich schwierig.
Jetzt kann man natürlich abwarten, was so im Steuerbescheid steht oder man rechnet es sich, so wie ich, vorher schon aus.
Um zum Punkt zu kommen, nachdem das zu versteuernde Einkommen errechnet worden ist, wird eine von vier Formeln angewendet, um die zu zahlenden Steuern zu ermittel.
Angenommen es müsste aufgrund des Einkommens die erste Formel angewendet werden, obwohl es sich um nicht zu versteuerndes Einkommen handelt,würde durch die Zurechnung der Lohnersatzleistungen aber eher die nächste Formel zum tragen kommen, welche Formel wird dann genommen?
Gruß arreis
Mir ist bewusst, dass das hier kein Steuerforum ist, aber vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Bei der Steuererklärung für das Jahr 2020, werden sehr viele Steuerzahler dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hierbei kann es bei dem einen oder anderen auch zu Nachzahlungen - oder zu höheren Erstattungen kommen, was allerdings abzuwarten ist.
Für den normalen Arbeitnehmer sollte eine Steuererklärung kein Teufelswerk sein und auch die Summen aus den Lohnersatzleistungen, die eben dem Progressionsvorbehalt unterliegen, mit einzubeziehen ist auch nicht wirklich schwierig.
Jetzt kann man natürlich abwarten, was so im Steuerbescheid steht oder man rechnet es sich, so wie ich, vorher schon aus.
Um zum Punkt zu kommen, nachdem das zu versteuernde Einkommen errechnet worden ist, wird eine von vier Formeln angewendet, um die zu zahlenden Steuern zu ermittel.
Angenommen es müsste aufgrund des Einkommens die erste Formel angewendet werden, obwohl es sich um nicht zu versteuerndes Einkommen handelt,würde durch die Zurechnung der Lohnersatzleistungen aber eher die nächste Formel zum tragen kommen, welche Formel wird dann genommen?
Gruß arreis