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Steuererklärung / Progressionsvorbehalt

Verfasst: 25. Jul 2020, 09:16
von arreis
Hallo zusammen!

Mir ist bewusst, dass das hier kein Steuerforum ist, aber vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Bei der Steuererklärung für das Jahr 2020, werden sehr viele Steuerzahler dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hierbei kann es bei dem einen oder anderen auch zu Nachzahlungen - oder zu höheren Erstattungen kommen, was allerdings abzuwarten ist.

Für den normalen Arbeitnehmer sollte eine Steuererklärung kein Teufelswerk sein und auch die Summen aus den Lohnersatzleistungen, die eben dem Progressionsvorbehalt unterliegen, mit einzubeziehen ist auch nicht wirklich schwierig.

Jetzt kann man natürlich abwarten, was so im Steuerbescheid steht oder man rechnet es sich, so wie ich, vorher schon aus.

Um zum Punkt zu kommen, nachdem das zu versteuernde Einkommen errechnet worden ist, wird eine von vier Formeln angewendet, um die zu zahlenden Steuern zu ermittel.

Angenommen es müsste aufgrund des Einkommens die erste Formel angewendet werden, obwohl es sich um nicht zu versteuerndes Einkommen handelt,würde durch die Zurechnung der Lohnersatzleistungen aber eher die nächste Formel zum tragen kommen, welche Formel wird dann genommen?

Gruß arreis

Re: Steuererklärung / Progressionsvorbehalt

Verfasst: 28. Jul 2020, 05:34
von Witwe Bolte
Die nächste Formel, s.
https://www.finanztip.de/steuererklaeru ... vorbehalt/
Zitat:
"Viele staatliche Sozialleistungen sind steuerfrei. Sie können dennoch Ihre Steuerlast erhöhen. Das liegt am sogenannten Progressionsvorbehalt: Einnahmen, die ihm unterliegen, werden zur Berechnung Ihres Steuersatzes herangezogen, wobei die Einkommensersatzleistungen selbst nicht besteuert werden. Aber für das übrige steuerpflichtige Einkommen müssen Sie dann möglicherweise einen höheren Steuersatz zahlen."
Zitat Ende

Meines Wissen muss ALG1 in der Steuererklärung angegeben werden (und unterliegt dem Progressionsvorbehalt), ALG2 ("HartzIV") aber nicht.

Re: Steuererklärung / Progressionsvorbehalt

Verfasst: 29. Jul 2020, 21:35
von arreis
Das was da so steht ist bekannt, aber darum geht es mir nicht.

Die vier Formeln basieren auf dem zu versteuernden Einkommen.
1. Formel : 9409,- € bis 14532,- €
2. Formel : 14533,- € bis 57051,- €
3. Formel : 57052,- € bis 270500,- €
4. Formel : 270501,- € bis ........

Angenommen, man müsste nach Formel eins berechen, allerdings erhöht sich der Betrag durch den Progressionsvorbehalt so,dass eigentlich die nächste Formel angewendet werden müsste. Wonach wird jetzt berechnet, nach meinem Verständnis nach der Formel eins, weil es sich bei der Erhöhung ja nicht um zu versteuerndes Einkommen handelt, aber ist das wirklich so?

Re: Steuererklärung / Progressionsvorbehalt

Verfasst: 30. Jul 2020, 06:18
von Witwe Bolte
arreis hat geschrieben: 29. Jul 2020, 21:35 Das was da so steht ist bekannt, aber darum geht es mir nicht.
...
Sorry, dann hab ich nicht verstanden, worum es Dir geht.
Ich dachte, dies beantwortet Deine Frage:
"Aber für das übrige steuerpflichtige Einkommen müssen Sie dann möglicherweise einen höheren Steuersatz zahlen."
arreis hat geschrieben: 29. Jul 2020, 21:35 ... aber ist das wirklich so?
Ob es bei Deinen Zahlen wirklich so ist, kannst Du ja zB mit diesem Progressionsvorbehaltsrechner prüfen
https://www.finanzamt.bayern.de/Informa ... =n&d=x&t=x

Ich bin dann hier wech.

Re: Steuererklärung / Progressionsvorbehalt

Verfasst: 30. Jul 2020, 20:24
von Lieschenmüller
Da ich ja selber das Problem habe....das Gehalt, welches du normal verdient hast, wird zu dem gezählt was du steuerfrei erhalten hast, daraus wird dann errechnet, welchen Steuersatz du in Real hast. Das wird dann auf das Jahresbrutto, allso beides zusammen, angerechnet und dann musst du den differenz Betrag bezahlen. Welche Formal da angewendet wird kann ich dir aber nicht sagen.