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Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 21. Jun 2020, 09:07
von yoyo
Hallo,

kann mir bitte jemand erklären, wie eine Stundung funktioniert. Folgender Sachverhalt.

Ich habe früher Bafög bezogen und bisher noch nichts davon zurückgezahlt, weil ich wenig verdient habe oder arbeitslos war. Sollten mir die Schulden nicht erlassen werden, muß ich Stundung beantragen. Ich gehe davon aus, daß sich an meiner beruflichen/finanziellen Situation nicht mehr viel ändern wird, d.h. ich werde wahrscheinlich bis ans Ende meines Lebens Alg 2 beziehen.

Wie läuft so eine Stundung konkret ab? Wird gespartes Geld (kleiner Betrag) sofort komplett eingezogen? Kann ich von dem bißchen Einkommen, was ich haben werde, Ansparungen für Anschaffungen, z.B. Waschmaschine, vornehmen? Was ist der Unterschied zwischen Stundung und Pfändung? Oder beantragt man in solch einem Fall Privatinsolvenz?

Wäre schön, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen würde.

Re: Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 21. Jun 2020, 12:16
von ichhabwasvergessen
Wenn dem BVA mitgeteilt wird, dass man ALG II bezieht, den letzten Bescheid in Kopie mit einreicht, evtl. Belege, warum man kein Einkommen mehr hat (z.B. bei Krankheit), dann sind meine Erfahrungen, dass die Rückzahlung erstmal für 2 oder 3 Jahre gestundet wird. Dann kann sich das Spiel wiederholen. Irgendwann, nach dem xten Nachweis über volle oder teilweise Erwerbsunfähigkeit und Vermögenslosigkait daraus kann man dann vielleicht über die Sinnlosigkeit weiterer Stundungsanträge verhandeln.

Eine Stundung hat keine Folgen, wie du sie dir offensichtlich ausmalst. Sie ist nur eine private Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern.

Und selbst wenn das BVA dir irgendwann einen Vollstrecker auf den Hals hetzen würde (was ich für sehr unwahrscheinlich halte) bräuchtest du von deinem ALG II nichts rauszurücken. Nur Vermögen solltest du nicht bilden. Ansparen sollte in so einem Fall also über die berühmte Keksdose erfolgen, also nicht für jeden nachvollziehbar über Sparbücher, Aktienpakete, Goldreserven oder größere Kontoguthaben.

Re: Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 21. Jun 2020, 12:44
von yoyo
Danke erstmal. Könnte ich mein Girokonto behalten und müßte kein P-Konto haben? Ist mit einem negativen Schufa-Eintrag zu rechnen?

Re: Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 21. Jun 2020, 12:58
von yoyo
Noch eine Frage. Gibt es eine Einkommensgrenze oder ist es Ermessenssache?

Re: Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 21. Jun 2020, 14:55
von ichhabwasvergessen
1. Solange es keinen vollstreckbaren Titel gegen dich gibt, ist ein P-Konto nicht nötig. Erst wenn Kontopfändungen drohen solltest du das Girokonto in ein P-Konto umwandeln.
2. Mir wurde in einer Schuldnerberatung gesagt, dass das BVA nicht an die Schufa melden würde. Ich hoffe, die Schuldnerberaterin wusste genau Bescheid.
3. Für Pfändungsmaßnahme gilt die Pfändungstabelle. Der pfändbare Bereich beginnt bei 1140 Euro. Von jedem Euro darüber wird so über den Daumen etwa zweidrittel an den Gläubiger gehen, etwa ein Drittel verbleibt bei dir. Suche im Internet nach Lohnpfändungstabelle.

Re: Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 21. Jun 2020, 16:09
von yoyo
Dankeschön.

Re: Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 24. Jun 2020, 19:08
von yoyo
Eine Frage hätte ich doch noch. Könnte ich trotz Stundung kleine Raten bezahlen oder schließt sich das gegenseitig aus? Damit man in Ruhe gelassen wird.

Re: Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 24. Jun 2020, 19:11
von ichhabwasvergessen
Es macht keinen Sinn und bringt nur die Verwaltungsleute durcheinander, wenn Geld trotz Stundung kommt. Wenn kleine Raten möglich sind, dann versuchen, diese mit dem Bundesverwaltungsamt zu vereinbaren. Der Hinweis auf ein an sich unpfändbares Einkommen könnte helfen.

Re: Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 30. Jun 2020, 15:45
von Rene_1964
Hallo,

da dies eine öffentlich rechtliche Forderung ist, wird diese nicht bei der Schufa eingemeldet. Wenn Dir eine Stundung gewährt wurde, nutze sie einfach. Wenn Du vorher zahlen willst, setze Dich einfach mit der Behörde in Verbindung. Das sind keine Unmenschen. :-)

Re: Fragen zum Thema Stundung

Verfasst: 30. Jun 2020, 16:56
von yoyo
Statt Stundung 20 Euro Rate jeden Monat ;) Ob die sich auf sowas einlassen, ist die Frage.

Jedenfalls werde ich, dank euren Antworten weiß ich das ja jetzt, nicht auf der Straße landen. Ich war etwas panisch, als ich den Thread eröffnet habe.