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Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Verfasst: 20. Jun 2020, 13:44
von arreis
Hallo zusammen!

Mich würde einmal interessieren, ob die Annahme des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans auf freiwilliger Basis der Gläubiger basiert oder ob das Gericht, diesen auch anordnen kann. Voraussetzung für die Anordnung wäre dann, dass der Schuldner durch die von ihm monatlich zur Verfügung gestellten Summe, die Schulden in ihrer Gesamtheit,über einen bestimmten Zeitraum, getilgt würden?

Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Verfasst: 20. Jun 2020, 14:31
von caffery
Nein, die Voraussetzung dafür, dass ein Gericht ablehnende Gläubiger zur Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes zwingen kann ist, dass im außergerichtlichen Einigungsversuch gem. § 305 Abs. 1 InsO eine Kopf- und Summenmehrheit zustimmender Gläubiger erreicht wurde.

siehe § 308 und 309 InsO