Seite 1 von 2

Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 13:07
von Irgendwo
Hallo,

ich habe die Möglichkeit ab und zu Musik für eine Bar/Kneipe machen zu dürfen. Ich selbst habe kein Gewerbe angemeldet. Dem Betreiber stelle ich eine Rechnung (ich bekäme pauschal 100,- Euro in bar) über diese Summe ohne die Mehrwertsteuer auszuweisen, also eine Privatrechnung. Auf der Rechnung ist das auch hinterlegt, dass keine MwSt. ausgewiesen wird. Im Jahr käme ich insgesamt vielleicht auf 10 - 15 "Auftritte", also zu einem Verdienst von 1000 - 1500 Euro. Ausgaben habe ich insofern, dass ich die Technik kaufe, immer wieder neue Musik kaufe und natürlich die Hin- und Rückfahrten.

Frage: Muss ich hierzu zwingend ein Gewerbe anmelden oder ist das angesichts des im Vergleich geringen Betrages nicht notwendig? Wie schaut es weiterhin mit der Pflicht zur Steuererklärung aus? Ich habe noch nie in meinem Leben eine Steuererklärung gemacht, muss ich gestehen.

Ich möchte mich nur im Voraus erkundigen, da ich noch abwäge, ob sich dann der Aufwand überhaupt lohnt.

Liebe Grüße

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 14:13
von caffery
Irgendwo hat geschrieben: 13. Jun 2020, 13:07
Frage: Muss ich hierzu zwingend ein Gewerbe anmelden oder ist das angesichts des im Vergleich geringen Betrages nicht notwendig?
Ich sach ma: Ja. Am besten wahrscheinlich über dieser Kleinunternehmerregelung.
Irgendwo hat geschrieben: 13. Jun 2020, 13:07 Wie schaut es weiterhin mit der Pflicht zur Steuererklärung aus?
Definitiv Ja. Natürlich

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 14:34
von insolaner
und Gema nicht vergessen ;)

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 14:34
von Witwe Bolte
Ich sach ma: Nein.
Klassischer Fall für eine nicht-gewerbliche Selbständigkeit: Musiker, Künstler, eben: "freie Berufe",
Autoren, Journalisten, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw s. EStG § 18:
https://dejure.org/gesetze/EStG/18.html

Aber beim Finanzamt solltest Du das/Dich melden und eine Steuernummer beantragen.
"Privatrechnungen" gibt es meines Wissens nicht.
Und dann schön alle Ein- und Ausgaben notieren, die Du im Zusammenhang mit diesem "Job" hast,
am besten mit Belegen (wie der "Privatrechnung" an den Wirt - und für alle Ausgaben).
Der Wirt ist dann übrigens nicht Dein "Chef", denn Du bist bei ihm ja nicht angestellt,
sondern Dein "Kunde" (oder: "Auftraggeber").

Steuerpflichtig wirst Du bei dem Umfang aber sicher nicht werden,
doch wer weiß, vielleicht wird ja mehr daraus ?
Die Steuerpflicht fängt, glaube ich, in 2020 erst bei ca. 9.400,- Euro Einkommen/Jahr an.

Und Umsatzsteuer darfst Du nicht berechnen,
aber eben auch keine gezahlten Vorsteuer abrechnen.

Ein angestellter Schuldnerberater kann ja nicht alles wissen.
Nix für ungut, caffery.

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 14:40
von caffery
MrsRob hat geschrieben: 13. Jun 2020, 14:34 Ein angestellter Schuldnerberater kann ja nicht alles wissen.
Nix für ungut, caffery.
Alles gut. Hast ja recht.

Hier meine Abbitte: Ich hatte zu schnell gelesen und das Wort "Gewerbe" mit dem Wort "Selbständigkeit" gleichgesetzt.

Ein Gewerbe muss dafür natürlich nicht angemeldet werden. Aber die selbstständige Tätigkeit muss natürlich gemeldet werden.

MrsRob hat geschrieben: 13. Jun 2020, 14:34 Steuerpflichtig wirst Du bei dem Umfang aber sicher nicht werden,
hmmm... hat der TE irgendwo geschrieben, dass er sonst nichts verdient?

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 14:43
von Witwe Bolte
Bringst Du, "Irgendwo", eigene Werke in der Kneipe zur Aufführung ?

Ansonsten ist doch "der Veranstalter" (hier: der Wirt?) für die Gema-Abgabe zuständig - oder ?

Aber da kenn ich mich nicht wirklich aus, lies mal selbst, hier z.B.:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellsch ... ungsrechte


Okay, okay ... caffery hat auch Recht:
Korrekt also: Mit DIESEM Einkommen aus DIESER selbständigen Tätigkeit allein wirst Du sicher nicht steuerpflichtig.

Und "JA", wer Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hat, der MUSS eine Steuererklärung abgeben,
auch wenn daraus keine Steuerpflicht entsteht (aber das möchte das Finanzamt eben selbst entscheiden).

Der Wirt könnte Dich aber auch als "Mini-Jobber" einstellen, dann hat er die administrativen Aufgaben am Hals (Meldung an die Minijobzentrale, pauschale st+sv-Abgabe usw).

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 14:52
von ichhabwasvergessen
Ich sag auch mal: Nein. Zu dem, was MrsRob ausgeführt hat, ergänze ich, dass bei einer sorgfältigen Einnahme-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) herauskommen könnte, dass du sogar Verluste erwirtschaftest und in den Augen des FA eine Liebhaberei betreibst. Die negativen Einkünfte daraus wird man dir dann nicht steuermindernd anerkennen und dir freundlich bedeuten, dass du für das FA ziemlich uninteressant bist.

Insgesamt ist es besser, das FA wirft dich gewissermaßen raus, dann bist du sozusagen offiziell nicht zu Steuererklärungen verpflichtet. Aber es ist besser, man geht erst den offiziellen Weg.

Die Sache mit der GEMA würde ich eher für wichtig halten. Die Frage wäre allerdings, ob nicht der Wirt dafür zuständig ist. Wenn du GEMA-pflichtig wärest, das gibt es selbst dann, wenn man nur eigene Stücke aufführt, könntest du natürlich auch beim Vortrag eigener Produkte, also Songs, wiederum von der GEMA Geld erwarten.

Wenn du Musik bearbeitest oder sogar selbst komponierst, dann erfüllst du damit die Kriterien der Feiberuflichkeit. Und dann musst du sicher kein Gewerbe anmelden. Wer allerdings nur Opernarien vom Blatt absingt, der ist mangels eigener Gestaltungsarbeit bzw. fehlender schöpferischer Leistung kein Freiberufler.

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 16:42
von tidus82
Ich würde gern - vielleicht auch aufgrund des heiklen Themas - nochmal anmerken, dass dies hier keine Rechtsberatung darstellt :)
Es ist deswegen IMMER besser sich vor Ort von Steuerberatern solche Auskünfte einzuholen, bevor du nachher auf Grundlage „im Forum haben die aber gesagt...“ in irgendwelche Probleme kommst :)

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 17:53
von Irgendwo
Zu erst einmal vielen lieben Dank für die tollen Kommentare, sie waren wirklich sehr hilfreich für mich. Zur Beantwortung der einzelnen Fragen:

1. Die GEMA zahlt der Gastronom, ich bin "nur" der DJ.
2. Außer diesem Einkommen beziehe ich noch mein normales Gehalt.
3. Keine Sorge, tidus, ich wollte nur vorab zumindest einen Fingerzeig abholen, wie ich vorgehen könnte. :)

Vielen Dank nochmal an alle. Da setze ich mich demnächst einfach mal mit dem FA auseinander.

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Verfasst: 13. Jun 2020, 19:34
von arreis
Ist zwar schon eine Weile her,aber mein Stiefvater als auch mein Schwager haben jeweils in einer Band gespielt und dies zumeist zum Tanz am WE.

Mein Schwager und die anderen Mitglieder seiner Band hatten alles bei FA angegeben. Daraus resultierte, dass die Einnahmen den Einkünften hinzu gerechnet wurden, die aus den normalen Jobs kamen. Allerdings wurden auch die Ausgaben auf das komplette Einkommen angerechnet, ob sich da was geändert hat,kann ich aber nicht beurteilen.

In der Band meines Stiefvaters hat keines der Mitglieder irgendwelche Angaben beim FA gemacht und es hat auch nie ein Hahn danach gekräht.

Je nachdem wie man an die Sache ran geht, muss man das Ganze eher als ein Hobby betrachten, bei dem eventuell der eine oder andere Euro hängen bleibt.