Pfändung einer Aufwandsentschädigung aus Eehrenamtlicher Tätigkeit
Verfasst: 2. Jun 2020, 01:02
Mir wird von einer Rechtspflegerin wegen einer Unterhaltspfändung seit Februar 2017 meine Aufwandsentschädigung aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit, welche den "üblichen Rahmen" von 200 € nicht übersteigt, auf meinem P-Konto festgehalten, so das ich es zur Ausübung meiner ehtrenamtlichen Tätigkeit nicht verwenden konnte.
Trotz mehrerer sofortiger Beschweden dagegen, wurde bis zum heutigen Tage durch die Rechtspflegerin am Amtsgericht noch nicht endgültig darüber entschieden. Deswegen musste ich seit September letztes Jahr mein Ehrenamt aufgeben, da ich es aus meinen Sozialmitteln (Hartz 4) nicht mehr weiter bestreiten konnte.
Aus einem BGH Beschluss (BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - IX ZB 40/16 (LG Würzburg), BeckRS 2017, 108471) habe ich folgendes:
"Nach § 850a Nr. 3 ZPO sind u. a. Aufwandsentschädigungen unpfändbar, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
Aufwandsentschädigungen stellen kein Entgelt für eine Arbeitsleistung dar, sondern ersetzen tatsächlich entstandene Auslagen, für die der Empfänger der Vergütung bereits seine Gegenleistung aus seinem Vermögen erbracht hat oder noch erbringen muss. Der Schuldner soll davor geschützt werden, dass ihm der Gegenwert für seine tatsächlichen Aufwendungen durch die Pfändung nochmal entzogen wird und ihm die Fortsetzung seiner Tätigkeit unmöglich gemacht wird, da er die dafür erforderlichen Auslagen nicht mehr aufbringen kann (BGH, NJW 1986, 2362)."
Genau das aber hat die Rechtspflegerin bisher mit ihren Beschlüssen bewirkt, nämlich das mir die Fortsetzung meiner seit 2012 in einem Obdachlosenheim ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit unmöglich gemacht wurde.
Die letzte sofortige Beschwerde dagegen wurde im August 2019 eingereicht und ist bis heute nicht beschieden.
Auch ein Antrag auf Änderung des pfandfreien Betrages, den ich im November 2019 wegen einer Festeinstellung und wegen einer zu zahlenden Unterhaltsverpflichtung eingereicht habe, wurde bis zum heutigen Tage nicht beschieden.
Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen, oder das Gericht zu einer Entscheidung zu zwingen?
Wie kann ich die mir dadurch entstandenen Schäden und die Rechtsverletzungen dem Gericht gegenüber geltend machen?
Trotz mehrerer sofortiger Beschweden dagegen, wurde bis zum heutigen Tage durch die Rechtspflegerin am Amtsgericht noch nicht endgültig darüber entschieden. Deswegen musste ich seit September letztes Jahr mein Ehrenamt aufgeben, da ich es aus meinen Sozialmitteln (Hartz 4) nicht mehr weiter bestreiten konnte.
Aus einem BGH Beschluss (BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - IX ZB 40/16 (LG Würzburg), BeckRS 2017, 108471) habe ich folgendes:
"Nach § 850a Nr. 3 ZPO sind u. a. Aufwandsentschädigungen unpfändbar, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
Aufwandsentschädigungen stellen kein Entgelt für eine Arbeitsleistung dar, sondern ersetzen tatsächlich entstandene Auslagen, für die der Empfänger der Vergütung bereits seine Gegenleistung aus seinem Vermögen erbracht hat oder noch erbringen muss. Der Schuldner soll davor geschützt werden, dass ihm der Gegenwert für seine tatsächlichen Aufwendungen durch die Pfändung nochmal entzogen wird und ihm die Fortsetzung seiner Tätigkeit unmöglich gemacht wird, da er die dafür erforderlichen Auslagen nicht mehr aufbringen kann (BGH, NJW 1986, 2362)."
Genau das aber hat die Rechtspflegerin bisher mit ihren Beschlüssen bewirkt, nämlich das mir die Fortsetzung meiner seit 2012 in einem Obdachlosenheim ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit unmöglich gemacht wurde.
Die letzte sofortige Beschwerde dagegen wurde im August 2019 eingereicht und ist bis heute nicht beschieden.
Auch ein Antrag auf Änderung des pfandfreien Betrages, den ich im November 2019 wegen einer Festeinstellung und wegen einer zu zahlenden Unterhaltsverpflichtung eingereicht habe, wurde bis zum heutigen Tage nicht beschieden.
Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen, oder das Gericht zu einer Entscheidung zu zwingen?
Wie kann ich die mir dadurch entstandenen Schäden und die Rechtsverletzungen dem Gericht gegenüber geltend machen?