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Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 14:22
von Nie_mehr_Schulden
caffery hat geschrieben: 23. Mai 2020, 12:53
Diese Argumentation könntest Du im Ernstfall vorbringen. Sie hätte m.E. gute Erfolgsaussichten.

Man beachte bitte meine Anmerkung zu dem letzten von Dir zitierten Passus.


Super! Dann sind die Eigentumsverhältnisse doch klar!
(Zumindest wenn meine Hoffnung zutrifft, dass der Onkel noch unter uns weilt)
Das hört sich sehr gut an. :D

Mein Onkel ist fit wie ein Turnschuh, sodass er ohne Probleme unter uns weilt.

Vielen Dank für die Info.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 16:17
von insolaner
naja, der Onkel sollte nur nicht so tüdelig sein, dass er auf Nachfrage "den Wagen habe ich Nie_mehr_Schulden geschenkt, ich kann ja nicht mehr fahren" -> Eigentor...

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 18:27
von Nie_mehr_Schulden
Das stimmt natürlich. Aber diese Karte würde ich eh erst am Ende als letzte Möglichkeit ausspielen. Es ist nicht so ganz einfach zu erklären, warum das Auto meinem Onkel gehört, aber ich seit 4 Jahren fahre und ich bin auch in sämtlichen Bescheinigungen eingetragen. Man sollte gegenüber dem Treuhänder nicht unbedingt im Kampfmodus entgegentreten.

Ich versuche als erstes natürlich zu versuchen mit der Bescheinigung vom Arbeitgeber zu belegen, dass ich ohne Auto nicht die Arbeitszeiten einhalten könnte bzw. ich nicht mehr nach Hause kommen würde.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 19:20
von tidus82
Zuerst mal würde ich einfach abwarten - der IV wird sich schon melden, wenn er überhaupt daran denkt das Auto einzukassieren.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 20:07
von Nie_mehr_Schulden
Dies auf jeden Fall.

Am Anfang ist man wohl immer etwas ungeduldig. Wer weiß, vielleicht gehen die Gläubiger auch auf meinen außergerichtlichen Einigungsversuch ein. Dies wäre natürlich optimal.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 24. Mai 2020, 09:27
von arreis
Ich weiß gar nicht mehr, wann man angeben muss, dass man überhaupt ein Fahrzeug besitzt.

Auch wenn es sich am Rande der Legalität bewegt, aber Eigentumsverhältnisse kann man auch im Nachgang noch regeln.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 24. Mai 2020, 10:22
von Nie_mehr_Schulden
arreis hat geschrieben: 24. Mai 2020, 09:27 Ich weiß gar nicht mehr, wann man angeben muss, dass man überhaupt ein Fahrzeug besitzt.
Ich hatte ein paar Formulare von meiner Schuldnerberatung bekommen, da wurde dieses zumindest abgefragt. ich nehme an, sie wird es für einen eventuellen Insolvenzantrag benötigen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hatte ich sogar nur 1.000 Euro angegeben. Da er von 2007 ist, Diesel und eigentlich umwelttechnisch ein Stinker (Schadstoffklasse 4) ist. Greta würde mir für so einen Wagen noch nicht mal 50 Euro geben. ;-)

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 24. Mai 2020, 22:56
von Käsebrot
Mein Arbeitgeber hat einen Zweizeiler per Mail an den IV geschickt und dann war die Sache erledigt. Ich musste damals sogar erstmal ein Auto anschaffen.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 25. Mai 2020, 03:53
von Shopgirl
arreis hat geschrieben: 24. Mai 2020, 09:27

Auch wenn es sich am Rande der Legalität bewegt, aber Eigentumsverhältnisse kann man auch im Nachgang noch regeln.
Das ist sicherlich nicht mehr der Rand... :roll:

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 25. Mai 2020, 13:35
von Witwe Bolte
... sehe ich nicht so.
Viel eher sehe ich folgendes mögliche Szenario:
JETZT schreibt der AG, dass NMS das Kfz für seine Arbeit benötigt,
WENN DANN der IV sagt: "Sehe ich nicht so, sind ja nur 7 km, kann man auch mit dem Fahrrad oder wie auch immer ... " (es soll ja durchaus raffgierige IV geben, habe ich gehört),
wenn man DANN erst damit ankommt:
"Ach, ganz vergessen, ist ja gar nicht mein Fahrzeug",
dann könnte das meines Erchtens durchaus mißtrauisch betrachtet werden.

Ich würde direkt sagen:
Eigentümer ist "Onkel Fritz", er hat es mir zur Nutzung überlassen unter der Bedingung, dass ich Steuern+Versicherung, Betriebskosten und ggf. Reparaturkosten trage.
Wenn der IV das prüfen möchte, kann Onkel Fritz seinen Kaufvertrag vorzeigen und die Eigentumsverhältnisse sind rechtssicher belegt.

Muss aber jeder selbst wissen, hier kennt man ja auch nicht die gesamten Umstände.