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Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 09:41
von Nie_mehr_Schulden
Hallo,
ich habe eine Frage, wie es aussieht, wenn ich ein KFZ habe und ich damit zur Arbeit fahre.
Bis zum meinem Arbeitsplatz sind es 7 Kilometer und ich brauche dafür ca. maximal 10 Minuten.
Mit Bus und Bahn und 2x Umsteigen brauche ich laut Fahrplanauskunft an einem Werktag 58 Minuten, also einfacher gesagt eine Stunde. Mein Wagen ist ein Kleinwagen aus dem Jahr 2007 und dürfte einen Wert von ca. 1.500 Euro haben.

Könnte der Insolvenzverwalter verlangen, dass ich zum Beispiel trotzdem mit Bus und Bahn fahre oder ich bei Wind und Wetter mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre?!

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 10:01
von Ruhrpottmensch
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 23. Mai 2020, 09:41 Könnte der Insolvenzverwalter verlangen, dass ich zum Beispiel trotzdem mit Bus und Bahn fahre oder ich bei Wind und Wetter mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre?!
Rein theoretisch könnte das sogar ein Verwalter verlangen, wenn Du den Maybach in der Garage stehen hast und der Verwalter die Dollarzeichen in den Augen sieht...
Wenn sich grundsätzlich die Verwertung eines Fahrzeuges lohnt (Also dadurch die Masse deutlich ansteigt), dann wird ein Fahrzeug zur Masse gezogen. Ja.

Was jetzt mit einer "abgerockten" Schüssel ist... Da müssten mal die Praktiker ran. Was da so die Erfahrungswerte sagen. Das ein Auto zwingend (!) für die Arbeit benötigt wird, muss natürlich belegt werden. Ob da ein "Ich möchte nur ungern mit Öffis fahren!" da reicht... :?:

Gelesen habe ich wohl schon auch vom "Freikaufen" von Fahrzeugen, aber auch da können die Praktiker sicherlich mehr aus ihrem Alltag berichten...

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 10:15
von PleiteGeier15
Ich hab mir damals ein Schreiben vom Arbeitgeber geben lassen, das ich das KFZ für die Arbeit brauche. Der Wert des Fz lag bei ca 1000€. Dafür hat sich der Insoverwalter dann auch nicht interessiert.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 10:20
von caffery
Das sind alles Einzelfallentscheidungen zu denen es verschiedenste Entscheidungen gibt und ich selbst auch die unterschiedlichsten Erfahrungen gemacht habe.

Ich würde tendenziell leider davon ausgehen, dass der Wagen gefährdet ist.

Der Wert dürfte so grob knapp über der Grenze dessen liegen wo eine Verwertung lohnen könnte.

Den Wagen "für die Arbeit brauchen" ist ein Argument, wenn man den Wagen braucht um seinen Job inhaltlich auszuführen - es ist nicht der Weg zur Arbeit gemeint. Die Fahrtzeit mit Öffis ist nicht derart exorbitant, dass diese nicht zumutbar wäre.

Es kommt ein wenig auf die "Galligkeit" des Verwalters an. Wenn er gallig ist, wäre die Karre gefähdet.

"Freikaufen" wäre unter Umständen eine Option.

Eigentümer des Wagens ist derjenige, der im Kaufvertrag steht.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 10:29
von Nie_mehr_Schulden
So ein Schreiben würde ich von meinem Arbeitgeber auch bekommen. Wenn man noch hinzufügen würde, dass die Arbeitszeiten teilweise außerhalb der Fahrmöglichkeiten des Nahverkehrs liegen, dann sollte dies eigentlich eine sichere Sache sein, hoffe ich zumindest. Danke für die Info!

Die Galligkeit und die nicht vorhandene Verlässlichkeit beim Insolvenzverwalter macht die Sache leider unberechenbar. Falls alle Stricke reißen, dann würde ich den Wagen lieber freikaufen. Dies soll ja auch in Raten möglich sein, wie ich im Internet gelesen habe.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 10:33
von Nie_mehr_Schulden
caffery hat geschrieben: 23. Mai 2020, 10:20

Eigentümer des Wagens ist derjenige, der im Kaufvertrag steht.
Den Wagen habe ich 2015 geschenkt bekommen, da der Besitzer aus Vernunftsgründen nicht mehr als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen kann/möchte. Aber ich stehe mittlerweile im Fahrzeugbrief. Also gelte ich als Besitzer, nicht wahr?!

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 11:06
von Witwe Bolte
Das ist ein weitverbreiteter Glaube (dass, wer im Brief steht, der Eigentümer sei - "Besitzer" gibt es rechtlich nicht, meines Wissens, es könnte allerdings noch einen Kfz-"Halter" geben, der nicht der Eigentümer sein muss).

Rechtlich korrekt ist derjenige der Eigentümer eines Kfz, der im Kaufvertrag steht.
Dennoch würde ich den Brief (heutzutage heisst es ja korrekt "Zulassungsbescheinigung Teil II") nicht im Wagen liegenlassen.

Könnte es denn sein, dass Du zwar im Kfz-Brief stehst, Deine Frau dem vermeintlichen "Schenker" damals aber doch einen Fuffi in die Hand gedrückt hat - und damit das Fahrzeug quasi erworben hat?

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 11:41
von arreis
Ich hatte im Zeitraum meiner PI zwei Fahrzeuge, die auf mich zugelassen waren. Beide Fahrzeuge waren aber, aufgrund ihres alters, weit davon entfernt in die Masse zu fließen. Klar war, dass ich mindestens ein
Fahrzeug behalten durfte, weil ich bei der Benutzung des ÖPNV nicht sicherstellen konnte, dass ich pünktlich auf der Arbeit erscheinen konnte.

Das zweite Fahrzeug wollte der TH dann aber doch verwerten, darauf hin habe ich ihm eine Mängelliste geschickt, mit dem Hinweis, dass bei dem anderen Fahrzeug auch nicht besser aussehen würde.
Der TH schickte darauf hin einen " Sachverständigen", der das Fahrzeug überprüft hat, mit der Feststellung, dass es nicht verwertbar ist. :D

Fakt ist allerdings, kannst Du Deinen Arbeitsplatz, auch wenn es nur teilweise ist, nicht mit dem ÖPNV erreichen, sollte eine Verwertung ausgeschlossen sein.

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass das Fahrzeug für Ausübung der Arbeit gebraucht wird, kann allerdings auch nach hinten losgehen.
Für die Benutzung des eigenen Fahrzeugs, zu beruflichen Zwecken, bekommt man in der Regel eine Entschädigung ( wie dies im einzelnen aussieht ist dabei unerheblich) und diese wäre dann wieder pfändbar. *** Anmerkung: Diese Aussage ist nach Ansicht des Moderators falsch. -> $ 850a Nr. 3 ZPO ***

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 12:51
von Nie_mehr_Schulden
MrsRob hat geschrieben: 23. Mai 2020, 11:06 Könnte es denn sein, dass Du zwar im Kfz-Brief stehst, Deine Frau dem vermeintlichen "Schenker" damals aber doch einen Fuffi in die Hand gedrückt hat - und damit das Fahrzeug quasi erworben hat?
Da ich nicht verheiratet bin, so scheidet diese Möglichkeit leider aus.
Der Schenker ist mein Onkel und dieser Wagen wurde übergangsweise auf meinen meinen Vater im "Fahrzeugbrief" überschrieben und nach einer gewissen Zeit dann auf mich. Einen Kaufvertrag gab es also leider nicht. Nur der Kaufvertrag, als mein Onkel den Wagen damals 2007 gekauft hatte
arreis hat geschrieben: 23. Mai 2020, 11:41

Fakt ist allerdings, kannst Du Deinen Arbeitsplatz, auch wenn es nur teilweise ist, nicht mit dem ÖPNV erreichen, sollte eine Verwertung ausgeschlossen sein.

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass das Fahrzeug für Ausübung der Arbeit gebraucht wird, kann allerdings auch nach hinten losgehen. Für die Benutzung des eigenen Fahrzeugs, zu beruflichen Zwecken, bekommt man in der Regel eine Entschädigung ( wie dies im einzelnen aussieht ist dabei unerheblich) und diese wäre dann wieder pfändbar.
Dies wäre bei mir der Fall, dass ich teilweise nicht zum Arbeitsplatz kommen würde bzw. wieder nach Hause. Um 21:45 Uhr würde es die letzte Möglichkeit geben nach Hause zu kommen mit dem Nahverkehr. Da ich im Schichtdienst arbeite und sehr oft der Feierabend nach 0 Uhr in der Nacht ist, so käme ich nicht nach Hause.

Re: Privatinsolvenz + KFZ

Verfasst: 23. Mai 2020, 12:53
von caffery
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 23. Mai 2020, 12:51 Dies wäre bei mir der Fall, dass ich teilweise nicht zum Arbeitsplatz kommen würde bzw. wieder nach Hause. Um 21:45 Uhr würde es die letzte Möglichkeit geben nach Hause zu kommen mit dem Nahverkehr. Da ich im Schichtdienst arbeite und sehr oft der Feierabend nach 0 Uhr in der Nacht ist, so käme ich nicht nach Hause.
Diese Argumentation könntest Du im Ernstfall vorbringen. Sie hätte m.E. gute Erfolgsaussichten.

Man beachte bitte meine Anmerkung zu dem letzten von Dir zitierten Passus.
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 23. Mai 2020, 12:51 Nur der Kaufvertrag, als mein Onkel den Wagen damals 2007 gekauft hatte
Super! Dann sind die Eigentumsverhältnisse doch klar!
(Zumindest wenn meine Hoffnung zutrifft, dass der Onkel noch unter uns weilt)