Schlussverteilung
Verfasst: 20. Mai 2020, 08:49
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.07.2020
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
l
zur Schlussrechnung des Verwalters;
l
zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
l
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
l
zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 06.07.2020 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
l
Zur Person des/der noch zu bestimmenden Treuhänder(in) und seiner/ihrer Beauftragung mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§§ 288, 292 Abs. 2 InsO)
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Hallo zusammen
Diesen Brief mit 2 anderen habe ich heute auf unsolvebznekanntmachubg gefunden. Heisst dass das ich jetzt in der wohlverhaltensphase bin?
Danke für eure Antworten
Gruß
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.07.2020
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
l
zur Schlussrechnung des Verwalters;
l
zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
l
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
l
zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 06.07.2020 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
l
Zur Person des/der noch zu bestimmenden Treuhänder(in) und seiner/ihrer Beauftragung mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§§ 288, 292 Abs. 2 InsO)
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Hallo zusammen
Diesen Brief mit 2 anderen habe ich heute auf unsolvebznekanntmachubg gefunden. Heisst dass das ich jetzt in der wohlverhaltensphase bin?
Danke für eure Antworten
Gruß