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Vertrag

Verfasst: 10. Mai 2020, 09:45
von arreis
Hallo zusammen!

Ich weiß, ich mache es mir vielleicht zu einfach, aber ich hoffe zunächst einmal, dass sich hier jemand eventuell auskennt.

Wann beginnt eigentlich ein Vertrag, mit dem Datum, das in dem Auftrag zum Vertrag festgelegt ist oder dann, wann der Auftraggeber den eigentlichen Vertrag erhält?

Es geht in erster Linie darum, wann die die entsprechenden Fristen eigentlich beginnen.

Gruß arreis

Re: Vertrag

Verfasst: 10. Mai 2020, 10:51
von Irgendwo
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Grundsätzlich kommt ein Vertrag zustande, wenn beide Parteien einverstanden sind. Klassisch ist hierbei der Kaufvertrag. Den "schließt" Du tagtäglich an der Supermarktkasse.

Bei schriftlichen Verträgen gilt das im Vertrag angegebene Datum. Beispiel hier: Bestellungen im Internet, Handyverträge.

Ab dem Datum beginnen eventuelle Widerrufsfristen.

Re: Vertrag

Verfasst: 10. Mai 2020, 11:19
von caffery
Ich empfehle entweder die aufmerksame Eigenlektüre von §§ 145 ff. BGB oder eine dezidierte Ausführung des ganz konkreten Sachverhalts und Deines diesbezügliches Kopfkinos.

Ansonsten könnte ein motivierter Antworter unter Umständen Stunden brauchen um einen Aufsatz mit allen "wenns", "abers" oder "es sei denns" aufzusetzen.

Re: Vertrag

Verfasst: 10. Mai 2020, 11:57
von arreis
Ich konkretisiere.

Am 29.10.2019 habe ich einen Auftrag zum Vertragsabschluss, mit Vertragsbeginn zum 10.01.2020, unterschrieben.

Den eigentlichen Vertrag oder eine Vertragsnummer habe ich allerdings bis heute nicht erhalten.

Bereits im Januar habe ich mit dem entsprechenden Unternehmen telefonisch Kontakt aufgenommen um eben diesen Vertrag anzufordern. In dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass es ein Problem mit dem Namen gegeben hätte und aus diesem Grund noch nichts bei mir eingetroffen sein und die entsprechende Post zurück gekommen ist.
Man versicherte mir, dass die Post am nächsten Tag zu mir kommen würde, aber es passierte nichts.

Bei einem erneuten Telefonat am vergangenen Mittwoch, war das Problem noch immer nicht behoben, obwohl es schon beim ersten Telefonat erfasst wurde, auch hier wurde mir jetzt versichert, dass ich umgehend meine Unterlagen bekommen würde(da warte ich mal die kommende Woche ab).

Das Problem ist das, meine vollständige Adresse ist korrekt in deren System hinterlegt, bei der Post von denen ist dann allerdings der Nachnahme komplett Falsch. Mein Nachnahme besteht aus 9 Buchstaben, bei denen aber nur aus dreien, wobei die ersten beiden stimmen , der aber eben nicht. Ein pfiffiger Zusteller hätte das vielleicht erkannt, ist aber nicht so.

Bei dem Antrag zum Vertragsabschluss kam es zu Unstimmigkeiten(es wurden Zusagen gemacht, die nicht zum tragen gekommen sind und dies bei einigen Mietern hier im Haus), die geklärt werden müssten, aber wie soll man das machen, wenn man den genauen Inhalt des Vertrags gar nicht kennt.

Re: Vertrag

Verfasst: 10. Mai 2020, 12:30
von tidus82
Ich verstehe vielleicht noch nicht ganz worauf du hinaus willst:
Soll der Vertrag nun gehalten werden? Oder möchtest du zurücktreten oder wie?

Solltest du ein Widerrufsrecht bei diesem Vertrag haben - also bei fernmündlichen Verträgen zum Beispiel, dann beginnt die widerrufsfrist erst mit Zustellung der Belehrung hierüber.
Wenn jetzt aber bereits Vertragsbestandteile erbracht wurden, dann musst du ebendiese natürlich zurückgeben.

Hast du jedoch keine Widerrufsmöglichkeit, dann läuft der Vertrag erstmal - wie und ob du dann da rauskommst (sofern du das willst) kann dir nur ein anwaltlicher Beistand beantworten und lässt sich hier nicht wirklich klären.

Re: Vertrag

Verfasst: 10. Mai 2020, 21:25
von Witwe Bolte
... dann spiel ich jetzt mal hier den Oberlehrer ...

IMMER IMMER IMMER von allem, was man unterschreibt, sollte man eine Kopie behalten.

Kommt hier zu spät, ich weiß, gilt aber "fürs Leben".

Sonst könnte ja z.B. der Vertragspartner auch noch diverse Zusätze reinschreiben.

Re: Vertrag

Verfasst: 10. Mai 2020, 22:15
von arreis
Ich habe eine Kopie von dem was ich unterschrieben habe! Was in dem bereits erwähnten Auftrag steht,passt aber nicht mit dem überein, was mir von denen am Telefon so gesagt wird, ist allerdings teilweise zu meinen Gunsten zum einem anderen Teil aber eben nicht.

Ich habe mich noch nie wirklich damit beschäftigt und für mich stellt sich einfach die Frage, ist der Auftrag zu einem Vertrag schon als Vertrag anzusehen. Fakt ist allerdings, hätte ich den Vertrag zeitnah bekommen, hätte ich diesen wohl widerrufen.

Re: Vertrag

Verfasst: 11. Mai 2020, 06:30
von tidus82
Naja, Auftrag, Vertrag, Vereinbarung - nenne es wie du willst. Ein Auftrag stellt einen Vertrag dar - man muss nicht zwingend „Vertrag“ dazu sagen, nur damit es den Charakter des Vertrages hat.

Du nimmst ja auch nicht einen Schlüsseldienst in Anspruch und unterschreibst einen Vertrag, sondern einen Auftrag.

Oder gehst zum Bäcker und unterschreibst einen Vertrag, da wäre es eben das konkludente Handeln, was einen Vertrag zustande kommen lässt, ohne dass du etwas schriftliches in der Hand hast.

Also, ich denke, wenn es dir wichtig ist, dann solltest du dir anwaltliche Beratung einholen.

Re: Vertrag

Verfasst: 11. Mai 2020, 13:28
von Brodah
Können die die Adresse nicht einfach ändern, wenn du sie dazu aufforderst? Es handelt sich doch um persönliche Daten..