Regelinsolvenz
Verfasst: 18. Apr 2020, 14:03
Hallo zusammen!
Da ich nicht selbständig bin schreibe ich mal hier, habe aus reinem Interesse, vielleicht auch Eigennutz, ein paar Fragen.
1. Ist es richtig, dass ein Unternehmer seinen Gewerbeschein abgeben muss, wenn er einen Insolvenzantrag stellt bzw. das Verfahren eröffnet wird?
2. Aufbauend auf die erste Frage, kann der Unternehmer in einem neuen Unternehmen (Geschäft) als Geschäftsführer fungieren?
3. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es in der Regelinsolvenz nicht viel anders als in der Pi, was die Reihenfolge der Verteilung der Masse angeht. Nach meinen Informationen wären das die Gerichtskosten, die Vergütung des IV und dann ausstehende Lohnforderungen. Ist das in etwa so richtig?
4. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat 2013 Insolvenz angemeldet, in den Insolvenzbekanntmachungen ist aber noch nichts davon zusehen, dass dieses Verfahren abgeschlossen ist. Es ist ja wohl so, dass auch diese Insolvenzen nach 6 Jahren beendet sein sollten. Welche Gründe kann es geben, warum da noch nichts steht?
5. Ich muss jetzt aus der Erinnerung berichten, ob ich noch Unterlagen habe, müsste ich überprüfen. Einige damalige Mitarbeiter hatten noch einige tausend Euro an Lohnleistungen zu bekommen. Diese Leistungen kamen dadurch zustande, dass wir unbezahlte Mehrarbeit geleistet haben, welche aber dokumentiert wurden und auch ausgezahlt hätten werden sollen. Alle Mitarbeiter die vor der Inso ausgeschieden sind, haben dieses Geld auch bekommen.
Wir haben damals von dem IV eine Mitteilung bekommen, dass wir diese Forderungen anmelden müssten, um als Gläubiger auftreten zu können, kurios war da schon, dass wir dieses Schreiben bekommen haben und die Frist am selben Tag um 17:30 h ablief. Ich habe meine Unterlagen dann persönlich bei dem IV abgegeben, dafür gibt es auch einen Zeugen.
Geld werden wir nicht mehr bekommen, aber hätten wir ( ich kann allerdings nicht sagen wie viele Kollegen die Frist einhalten konnten) als Gläubiger Informationen über den Verlauf der Inso bekommen müssen?
Gruß arreis
Da ich nicht selbständig bin schreibe ich mal hier, habe aus reinem Interesse, vielleicht auch Eigennutz, ein paar Fragen.
1. Ist es richtig, dass ein Unternehmer seinen Gewerbeschein abgeben muss, wenn er einen Insolvenzantrag stellt bzw. das Verfahren eröffnet wird?
2. Aufbauend auf die erste Frage, kann der Unternehmer in einem neuen Unternehmen (Geschäft) als Geschäftsführer fungieren?
3. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es in der Regelinsolvenz nicht viel anders als in der Pi, was die Reihenfolge der Verteilung der Masse angeht. Nach meinen Informationen wären das die Gerichtskosten, die Vergütung des IV und dann ausstehende Lohnforderungen. Ist das in etwa so richtig?
4. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat 2013 Insolvenz angemeldet, in den Insolvenzbekanntmachungen ist aber noch nichts davon zusehen, dass dieses Verfahren abgeschlossen ist. Es ist ja wohl so, dass auch diese Insolvenzen nach 6 Jahren beendet sein sollten. Welche Gründe kann es geben, warum da noch nichts steht?
5. Ich muss jetzt aus der Erinnerung berichten, ob ich noch Unterlagen habe, müsste ich überprüfen. Einige damalige Mitarbeiter hatten noch einige tausend Euro an Lohnleistungen zu bekommen. Diese Leistungen kamen dadurch zustande, dass wir unbezahlte Mehrarbeit geleistet haben, welche aber dokumentiert wurden und auch ausgezahlt hätten werden sollen. Alle Mitarbeiter die vor der Inso ausgeschieden sind, haben dieses Geld auch bekommen.
Wir haben damals von dem IV eine Mitteilung bekommen, dass wir diese Forderungen anmelden müssten, um als Gläubiger auftreten zu können, kurios war da schon, dass wir dieses Schreiben bekommen haben und die Frist am selben Tag um 17:30 h ablief. Ich habe meine Unterlagen dann persönlich bei dem IV abgegeben, dafür gibt es auch einen Zeugen.
Geld werden wir nicht mehr bekommen, aber hätten wir ( ich kann allerdings nicht sagen wie viele Kollegen die Frist einhalten konnten) als Gläubiger Informationen über den Verlauf der Inso bekommen müssen?
Gruß arreis