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Finanzamt Forderungen

Verfasst: 9. Apr 2020, 09:30
von Christian
Hallo Zusammen,

für den folgenden Sachverhalt wäre ich euch für eine Einschätzung dankbar.

Allg.Daten :
Eröffung der Insolvenzverfahren 201611
Wohlverhaltensphase seit 201911

Das Finanzamt sendet mir die Festsetzung meiner Einkommensteuer 2019.
Gesamterstattungsbetrag = 209,93
In einer zusätzlichen Anlage ist ersichtlich :
Anteil Insolvenzverwalter : 185,20 EUR
Anteil Steuerpflichtiger : 24,73 EUR

Zusätzlich schreibt mir das Finanzamt, dass der Betrag von 24,73 EUR mit Restansprüchen seitens des Finanzamtes verrechnet werden würde.

Mit der Einkommensteuererklärung 2016 hatte sich tatsächlich eine Forderung von 447,32 EUR ergeben. Die Forderung wurde in einer nachträglich angemeldeten Forderung in die Insolvenztabelle aufgenommen.
Auch für 2017 hatte sich eine Forderung Einkommensteuer von 200 EUR ergeben, welche aber von mir beglichen wurde.

Meine Frage :
Darf das Finanzamt in rechtlicher Hinsicht selbstständig den Betrag von 24,73 EUR verrechnen unter den Aspekt, dass der Forderungsbetrag in der Insolvenztabelle aufgenommen wurde und dieser Betrag auch von meinem Insolvenzverwalter durch meine Pfändungsbeträge in der Verteilung berücksichtigt wird ?

Re: Finanzamt Forderungen

Verfasst: 9. Apr 2020, 09:37
von tidus82
Ja, grundsätzlich darf jeder Gläubiger, auch wenn er am Insolvenzverfahren teilnimmt, auch wenn er über das Insolvenzverfahren bei der Verteilung einen gewissen Anteil erhält mit seinen eigenen Forderungen z.Bsp. Erstattungen aufrechnen.
Theoretisch darf es auch ein Energieversorger, Mobilfunkanbieter oder Ähnliches, das Finanzamt ist jedoch ziemlich schnell bei der Aufrechnung.
Natürlich darf aber der Gläubiger am Ende durch eventuelle Verteilung und Aufrechnung nicht mehr erhalten, als noch aussteht - andernfalls hättest du widerrum eine Forderung gegen den ehemaligen Gläubiger.

Re: Finanzamt Forderungen

Verfasst: 9. Apr 2020, 09:48
von caffery
Diese zugegeben etwas verwirrende Regelung hat ihren Ursprung in diesem Urteil.
BGH, Urteil vom 21.07.2005 – IX ZR 115/04

Der Bundesfinanzhof hat das später noch ein paar mal aufgegriffen und bestätigt. Steuerguthaben kann also tatsächlich auch während der Wohlverhaltensperiode mit eigenen Insolvenzforderungen des FA aufgerechnet werden.

Re: Finanzamt Forderungen

Verfasst: 9. Apr 2020, 09:59
von Christian
Recht herzlichen Dank für die Einschätzung.
Es ist dennoch immer wieder spannend denn..
im Vorfeld hatte ich einen Sachbearbeiter beim Finanzamt angerufen. Dieser meinte nach meiner Argumentation, dass es der gerechten Verteilung des Insolvenzverwalters widersprechen würde, wenn "Sonderzahlungen" geleistet werden ( und es nun mal auch nicht erlaubt ist ), ein Schreiben mit dem gesetzlichen Hintergrund vom Insolvenzverwalter erstellen zu lassen. Das Schreiben sollte ich dann mailen. Dann würde nochmals geprüft.
Nach euren Antworten kann ich mir diesen Vorgang mal besser sparen..

Re: Finanzamt Forderungen

Verfasst: 9. Apr 2020, 10:08
von caffery
Christian hat geschrieben: 9. Apr 2020, 09:59 im Vorfeld hatte ich einen Sachbearbeiter beim Finanzamt angerufen. Dieser meinte nach meiner Argumentation, dass es der gerechten Verteilung des Insolvenzverwalters widersprechen würde, wenn "Sonderzahlungen" geleistet
:lol:

Ist ja witzig! Der Gedankengang des Sachbearbeiters ist natürlich in höchstem Maße logisch und dem Grunde nach auch völlig offensichtlich.

Leider hatten die Richter am BGH und BFH offensichtlich völlig andere Dinge im Kopf als sie dem Volk ihre bemerkenswerte und leider geltende Rechtsauffassung zu Gehör brachten. Offensichtlich sind solche Menschen zu Geistesleistungen im Stande, auf die der Otto-Normal-Verbraucher mit juristischen Grundkenntnissen nie gekommen wäre.
Deswegen werden die ja auch so gut bezahlt;)

Re: Finanzamt Forderungen

Verfasst: 9. Apr 2020, 10:14
von Christian
..dann bin ich mal gespannt, ob nach der Restschuldbefreiung ( bei mir im nächsten Jahr, wenn alles gut geht ) weitere durch Einkommensteuererklärungen eventuell errechnete Guthaben mit der Urprungsforderung verrechnet werden..

Re: Finanzamt Forderungen

Verfasst: 9. Apr 2020, 10:16
von caffery
Natürlich werden sie das. Bis zur Restschuldbefreiung eben. Das wird Dein Finanzamt auf den Tag und Cent genau be- bzw. verrechnen. Sowas können die in der Regel gut.

Re: Finanzamt Forderungen

Verfasst: 11. Apr 2020, 07:27
von Christian
.. gestatte mir noch den Hinweis, dass in meinem Thread "nach der Restschuldbefreiung" stand..

Re: Finanzamt Forderungen

Verfasst: 11. Apr 2020, 08:56
von Witwe Bolte
Meines Wissens dürfen Insolvenzgläubiger BIS zur Erteilung der Restschuldbefreiung aufrechnen,
insgesamt aber nur maximal drei Jahre lang.

Sind dann (nach der RSB) immer noch Schulden "übrig",
werden diese von der RSB umfasst und dann ist Schluß mit dem Aufrechnen.

Re: Finanzamt Forderungen

Verfasst: 11. Apr 2020, 09:12
von Christian
..danke für das Feedback..