Seite 1 von 1

Lohnpfändung

Verfasst: 5. Apr 2020, 11:08
von ronnyseemann48
Hi,
muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitteilen,von wem eine Lohnpfändung beantragt wurde? Muss er dem Arbeitnehmer ggfs ein entsprechendes "Schreiben" vorlegen?

MfG Ronny

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 5. Apr 2020, 11:15
von caffery
Nein, der Gläubiger hat, in der Regel durch das Vollstreckungsorgan, die Zustellung an den Schuldner zu veranlassen (§ 829 Abs. 2 ZPO).

Eine zusätzliche Pflicht des Arbeitgebers wäre mir nicht bekannt - wäre ja auch aus meiner Sicht wegen o.g. sinnfrei da doppelt gemoppelt.

...wobei mir spontan kein Grund einfallen würde, warum ein Arbeitgeber diese Infos (spätestens auf Nachfragen) nicht an seinen Mitarbeiter rausrücken sollte.

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 5. Apr 2020, 11:44
von arreis
Bei mir war es in den Jahren vor der PI immer so, dass auf meinen Abrechnungen, neben der gepfändeten summe, auch der Gläubiger angegeben war, ab der PI wurde der IV/TH aufgeführt.