Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

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Denise B.
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Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von Denise B. »

Hallo Comunity, ich bin seit 5 Jahren in der privaten Insolvenz, im November bin ich endlich durch. Jeden Monat zahle ich 50 Euro die gut verteilt werden.
Jetzt gehe ich arbeiten, bin aber mit meinem Nettoeinkommen knapp unter der Grenze. Mein Arbeitgeber will mir 100 Euro zusätzlich Fahrgeld überweisen, damit läge ich über der Grenze. Nun habe ich gelesen das Fahrgeld nicht gepfändet werden darf, woher weiß die Bank das in meinem Lohn Fahrgeld enthalten ist?
Zu meiner eigentlichen Frage, wenn Geld von meinem Konto gepfändet wird geht es ja an die Gläubiger. Aber ich zahle ja schon monatlich 50 Euro, muss sich dann nicht auch die Gesamtsumme verkleinern und die Insolvenzzeit verkürzen?
Ich weiß, fragen über Fragen, aber ich mußte mich bisher nicht damit beschäftigen.

Vielen Dank fürs "zuhören" 😉 und bleibt alle gesund
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

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Hi Denise B.,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?" geschaut?
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Käsebrot
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von Käsebrot »

Hallo erstmal!

Woher stammen denn die 50€ bzw. wer bezahlt diese? Hast du denn noch eine Pfändung auf deinem Konto oder zahlst du das quasi einfach auf „freiwilliger“ Basis?

Wenn es bei deinem AG nichts zu pfänden gibt, weil unterhalb der Freigrenze und das Fahrtgeld zu den unpfändbaren Bezügen gehört, kannst du über den Betrag auf deinem Konto doch frei verfügen. Oder wo genau siehst du da jetzt das Problem?
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caffery
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von caffery »

1. Wohin fließen diese 50 Euro und seit wann?

2. Wenn die Insolvenz schon 5 Jahre läuft, bist Du mit an Sicherheit grenzender Sicherheit in der Wohlverhaltsperiode. Da dürfte von Deinem Konto nichts mehr ins Insolvenzverfahren fließen.

3. Wenn die Kosten des Verfahrens getilgt sind (ca. 2000 Euro insgesamt), kann die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren BEANTRAGT werden. Von daher würde ich empfehlen, dass du dich bei deinem Treuhänder erkundigst, ob die Kosten des Verfahrens nach Ablauf von 5 Jahren bereits gedeckt waren. Wenn ja, solltest Du so schnell wie möglich einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.
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Denise B.
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von Denise B. »

Die 50 Euro monatlich haben die Schuldnerberatung und ich freiwillig angeboten das ich ins Verfahren rein komme. Meine Schulden waren nicht so enorm und die Gefahr bestand das abgelehnt würde. Das Geld geht direkt an die Gläubuger bzw an die Inkassounternehmen. Deswegen bin ich verwirrt das das Geld auf meinem Konto auch noch gepfändet wird.
Das ich das Verfahren eher beenden kann war mir bis gestern neu. Ich weiß auch leider nicht wer mein Verwalter ist, hatte nie Kontakt mit jemandem.
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Denise B.
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von Denise B. »

Käsebrot hat geschrieben: 2. Apr 2020, 14:23 Hallo erstmal!

Woher stammen denn die 50€ bzw. wer bezahlt diese? Hast du denn noch eine Pfändung auf deinem Konto oder zahlst du das quasi einfach auf „freiwilliger“ Basis?

Wenn es bei deinem AG nichts zu pfänden gibt, weil unterhalb der Freigrenze und das Fahrtgeld zu den unpfändbaren Bezügen gehört, kannst du über den Betrag auf deinem Konto doch frei verfügen. Oder wo genau siehst du da jetzt das Problem?
Das Geld kommt von mir und wurde mit der Schuldnerberatung so vereinbart.
Aber Lohn und Fahrgeld ist doch eine Summe und somit bin ich über dem Freibetrag.....
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Käsebrot
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von Käsebrot »

Also irgendwas stimmt an deinem Konstrukt nicht so ganz. Spätestens nach dem Übergang in die WVP hebt auch der dann Treuhänder die Pfändung auf dein Konto auf und du kannst somit über alle Zahlungseingänge frei verfügen. Du brauchst dann auch kein P-Konto mehr, vorausgesetzt es liegen keine Altpfändungen drauf.

Dass du noch nie Kontakt zu deinem Insolvenzverwalter/Treuhänder hattest, kann ich mir so auch nicht ganz vorstellen. Dass du nicht jede Woche einen Liebesbrief bekommst, ist klar, aber gar kein Kontakt ist ziemlich seltsam.

Hast du denn jemals was vom Gericht bekommen?
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caffery
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von caffery »

ehm - das klingt alles irgenwie völlig krumm. Ich wüsste überhaupt nicht wo ich anfangen sollte.

Ich kann mich noch nicht entscheiden ob ich angesichts Deines Textes dahin tendieren soll ob Du (in aufsteigender Reihenfolge der Ungemachhaltigkeit) :

A: Alles durcheinanderwirfst weil Du im Prinzip wesentliches nicht weißt bzw. falsch verstanden hast.

B: Die Beratungsstelle bei der Du warst irgendwas gemacht hat - aber kein Insolvenzverfahren.

C: Du seit Jahren im Prinzip von vorne bis hinten verarscht wirst.
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Denise B.
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von Denise B. »

Moment, moment....ihr versetzt mich gerade in Panik.......
Ich habe mal meinen Ordner geholt. Ja, ich habe vom Gericht einen Beschluss über meinen Schuldenbereinigungsplan der angenommen wurde.
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Käsebrot
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von Käsebrot »

Denise B. hat geschrieben: 2. Apr 2020, 19:34 Moment, moment....ihr versetzt mich gerade in Panik.......
Ich habe mal meinen Ordner geholt. Ja, ich habe vom Gericht einen Beschluss über meinen Schuldenbereinigungsplan der angenommen wurde.
Jetzt wird da ein Schuh draus. Das ist aber kein Insolvenzverfahren.

Ob das verkürzbar ist, wird dir Caffery sicher gleich sagen können. Wage es aber zu bezweifeln.
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caffery
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Re: Wenn Lohnpfändung---verkürzt sich dann die Insolvenzzeit?

Beitrag von caffery »

Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Dann tendiere ich jetzt zum Glück zu Möglichkeit A.

Du bist scheinbar nicht im Insolvenzverfahren, sondern hast mit Hilfe der Beratungsstelle einen Vergleich erwirkt, welcher höchstwahrscheinlich unter Zurhilfenahme eines gerichtlichen Zustimmungsersetzungsbeschlusses (§ 308 und 309 InsO) zustande kam.

Wenn dem so ist, so steht der gültige Vergleich in dem angenommenen Plan und nirgends sonst. Da Du scheinbar nicht im Insolvenzverfahren bist, gelten natürlich auch nicht die entsprechenden Regeln. (also auch keine Verkürzung) Allein was in dem Plan steht ist entscheidend.

Daraus müsste man dann auch herleiten können, warum Du aktuell (trotz Plan) von einer Pfändungsmaßnahme behelligt wirst. Das dürte ansich nicht sein wenn Du Dich an den Plan hältst und der pfändende Gläubiger Teil davon ist.

Man müsste sich das Ganze jetzt intensiv ansehen. Also den Plan, den Pfändungsbeschluss, sowie Deine Zahlungen der letzten Jahre. Erst dann könnte man daraus schließen, wie Du Dich jetzt verhalten solltest.

Sicher ist wie gesagt, dass etwas nicht stimmt. Wenn alles (im wahrsten Sinne des Wortes) nach Plan läuft, dürfte es keine Kontopfändung geben.
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