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Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 2. Apr 2020, 03:10
von Tomas
Hallo,

Ich brauche mal Hilfe, ob die Ratenzahlungsvereinbarung, die mir heute angeboten wurde, so in Ordnung ist. (siehe Bild, lässt sich zum Lesen vergrößern)

Bild

Nun meine Fragen:

1) Wie kann ich sicherstellen, dass meine Bank die Ruhendstellung der Pfändung auf das P-Konto akzeptiert? Was muss ich dafür tun und vor allem: vorab?

2) Kann man akzeptieren, dass die Schlussrate vom Gläubiger erst nach Unterschrift bekannt gemacht wird?

3) Was bedeutet der Punkt 3 der Vereinbarung? - Der macht so ein schlechtes Bauchgefühl. Auf welche Rechte verzichtet man da konkret bzw. was würde passieren, wenn ich während der Laufzeit meine PI beginnen würde? So wirklich leistungsfähig bin ich nicht, aber ich will meine Ruhe vor denen haben, weil sie massiv agressiv pfänden und Stress machen.

Rahmenbedingungen: Ich bin verwitwet, habe 3 schulpflichtige Kinder, die EV ist abgegeben, es gibt mehr als 12 Gläubiger.

Lg Tomas

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 2. Apr 2020, 04:36
von insolaner
Moin,

wie sieht denn das "Forderungskonto" aus? Hier sehe ich jetzt schon einiges an Spesen- und anderem Käse versteckt, der sich gut in jeder Mausefalle machen würde, aber gesetzlich eigentlich nicht von Dir bezahlt werden muss.

Das "noch zu bestimmend" sehe ich auch als Risiko, die Pauschalierung an "Zinsen" ebenso.

Wenn Du in die Insolvenz gehst, passiert das was die unter Punkt 6. schreiben - dann wird die Restforderung halt Teil der Insolvenzmasse...

Achtung! Unter Punkt 3. erklärst Du, dass Du zur Zahlung in der Lage bist - sollte dem nicht so sein, bin ich mir ziemlich sicher dass Dir daraus eine vubH konstruiert werden würde! Ob die damit durchkommen, steht auf einem anderen Blatt, aber Stress macht's allemal.

Ich habe da allerdings nichts von "Einigungsgebühr" o.ä. gelesen - oder steht das schon im Forderungskonto?

Derzeitiges Fazit von mir: Ich würde das Ding nicht unterschreiben.

Und jetzt bin ich mal auf die Meinungen unserer Wirklich-Wissenden gespannt...

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 2. Apr 2020, 06:50
von tidus82
Also ich frage mich hier zwei Dinge:
Du hast ein P-Konto, wie du oben geschrieben hast - und dennoch möchtest du die Pfändung vom Konto haben, bzw. Ruhend gestellt haben.
Wieviel pfänden die denn aktuell vom Konto?
Hast du deinen pfändungsfreien Betrag durch die Kinder erhöhen lassen?
Du hättest einen Freibetrag i.H.v. mindestens 2.116,40 Euro monatlich auf dem P-Konto.

Denn schlussfolgernd dürfte für die Gläubiger das Angebot der 50 Euro ja "besser" sein, als das was sie jetzt pfänden - ergo: Sie pfänden weniger als 50 Euro.

Um auf deine Fragen einzugehen:
Wenn du den Wisch unterschreibst, dann verzichtest du auf sämtliche Einreden und du verzichtest (zumindest laut deren Schreiben) auf gerichtlichen Vollstreckungsschutz.

Die PI würde das jedoch nicht betreffen - ob daraus eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung konstruiert werden kann wage ich zu bezweifeln - jedoch können die das ja einfach anmelden, wie insolaner bereits schreibt, dann müsstest du wieder aktiv werden.

Also summa summarum: Du hast die EV abgegeben, du hast ein P-Konto, du "müsstest" mit deinem P-Konto und entsprechender Freibetragerhöhung durchaus in der Lage sein zu überleben und deine Kinder zu ernähren - Ja, große Sprünge sind damit nicht drin, denn in der Insolvenz später müsstest du das auch mit genau diesen Beträgen.
Du bist also (sofern ich mit meiner Vermutung richtig liege) unpfändbar.

Da können die sich auf den Kopf stellen - das Geld, was dir zur Verfügung steht ist für deine Miete, dein Strom, dein Essen und Trinken gedacht! Und nicht dafür Schulden abzuzahlen. Wenn du wirklich in die Insolvenz gehst, dann sollte dich das jetzt nicht wirklich von deinem Weg beirren.
Insbesondere wenn du mehrere Gläubiger hast!

Wie ist denn eigentlich der Stand der Dinge mit der Privatinsolvenz?

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 2. Apr 2020, 07:26
von Witwe Bolte
Tomas hat geschrieben: 2. Apr 2020, 03:10 ...
1) Wie kann ich sicherstellen, dass meine Bank die Ruhendstellung der Pfändung auf das P-Konto akzeptiert? Was muss ich dafür tun und vor allem: vorab?
...
Meine Meinung:
Du kannst das gar nicht sicherstellen.
Du kannst auch gar nichts dafür tun.

In der Vereinbarung steht:
"Nach Eingang der 2. Rate werden die Pfändung ruhend stellen. Wir bitten Sie vorab sicherzustellen, dass Ihre Bank die Ruhendstellung akzeptiert."

Der Gläubiger schiebt die Verantwortung also auf Dich und die Bank.

Wieviel wird denn z.Zt. von dem Konto gepfändet?
Bei drei Kindern (unterhaltsberechtigte?) muss das monatliche Einkommen auf dem Konto ja schon deutlich über 2.000,- Euro sein, wie tidus82 schon schrieb, bevor da was abgeführt wird.

"Aggressiv" sind "Profi-Gläubiger" natürlich immer - vermutlich ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro?
Aber was können sie denn wirklich tun, ausser "böse Briefe" schreiben?

Wenn auf dem Konto nichts pfändbar ist, dann wäre es dumm, so eine "Vereinbarung" zu unterschreiben.
Zuerst hast Du für Dich und Deine Kinder zu sorgen, bevor Schulden zurückgezahlt werden können.
Meine Meinung.

Viel Glück!

Nachsatz: Du kannst ja mal bei Deiner Bank anrufen und nachfragen, was im Schreiben des Gläubiger stehen müsste, damit sie eine Ruhendstellung der Pfändung akzeptieren.

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 2. Apr 2020, 09:13
von Tomas
Ich danke Euch für Eure schnellen Antworten und muss an der Stelle noch etwas ausholen.

Ja, ich habe den Freibetrag auf mein P-Konto erhöhen lassen, aber da liegt auch der Hase im Pfeffer: Meine zwei Söhne beziehen Halbwaisengeld i.H.v. 200 Eu, das ihnen als eigenes Einkommenangerechnet wird. Das Amtsgericht hat dem Gläubiger vorgeschlagen, meine Freibeträge anzuzweifeln und der argumentiert nun, dass zumndest die für 2 Kinder nicht in Ordnung wären, weil sie zusätzliche eigene Einnahmen haben. Die Entscheidung vom Gericht ist noch nicht durch und ich will sie auch garnicht haben...

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 2. Apr 2020, 09:30
von caffery
1. Das ist eine typische Quatschvereinbarung, die Deine Situation eigentlich nur verschlechtern kann.

2. Es wird (so mein fester Glaube und Überzeugung) keinen Richter geben, der den Freibetrag für eine unterhaltsberechtigte Person bei eigenen Einnahmen von 200 Euro komplett streicht. Allenfalls wird es eine teilweise Herausrechnung von vielleicht je 30% geben.

3. Die Gesamtsituation rechtfertigt die Unterschrift unter so einen Zettel in keinster Weise.

4. Du solltest stattdessen Deine Schulden ganz sanieren oder garnicht. Aufgrund der Komplexität der Überschuldung, wird das nur mit professioneller Hilfe sinnvoll möglich sein. Also: Auf auf! Das Panikhafte abwehren von Einzelgläubigern die in die Offensive gehen führt zu überhaupt nichts - nur zum Geld verbrennen.

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 2. Apr 2020, 17:03
von Tomas
Danke für Eure Antworten - Das hilft mir wirklich

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 3. Apr 2020, 22:38
von Tomas
Guten Abend,

eine Frage hätte ich noch mal: Würdet Ihr dem Gläubiger die Ablehnung der Ratenzahlungsvereinbarung noch mitteilen und vielleicht begründen oder einfach schweigen, um nichts Falsches zu sagen?

Bleibt gesund!

Tomas

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 4. Apr 2020, 00:22
von insolaner
Gegenfrage: wolltest Du die Ratenzahlung, oder kam die Idee von denen?

Hast Du denen gegenüber irgendeine entsprechende Aus-/Zusage gemacht?

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 4. Apr 2020, 09:30
von Tomas
Die Initiative zur Ratenzahlung ging von mir aus, weil ich wollte, dass der G. seine Aktivitäten bei Gericht (Infragestellung der Höhe des Pfändungsschutzes) einstellt. Zuerst lehnte der G. die Ratenzahlung sogar ab und erst nachdem ich, weil gerichtlich angeordnet, Kontoauszüge offengelegt habe und mit dem Schreiben ein zweites Mal um eine Ratenzahlungsvereinbarung gebeten habe, kam das obige "Angebot". Ich habe mir aber auch erwartet, dass unmittelbar der weitere Vorgang bei Gericht ausgesetzt wird - doch dieses Thema hat der G. aber noch nicht mal angesprochen.