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Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 4. Apr 2020, 15:59
von insolaner
Hmmm, ich überlege gerade, ob hier evtl. eine vom Schuldner modifizierte Vereinbarung hier sinnvoll wäre, was meinen die anderen?

Bei einer Unterlassungserklärung kann man ja auch eine andere eigene Formulierung wählen, zumal Du beim Entwurf dieser Vereinbarung offensichtlich null mitwirken durftest.

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 4. Apr 2020, 19:08
von Witwe Bolte
Tomas hat geschrieben: 2. Apr 2020, 09:13 ...
Meine zwei Söhne beziehen Halbwaisengeld i.H.v. 200 Eu, das ihnen als eigenes Einkommenangerechnet wird.
...
Wie wäre es, wenn Du für die Kinder eigene Konten eröffnest?
Viele Banken bieten doch kostenfreie "Junior"-Konten an.

Dann das Einkommen der Kinder auf das eigene Konto der Kinder überweisen lassen,
die werden ja nicht gepfändet, nur Du.

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 5. Mai 2020, 13:32
von Lofi333
ist was neues rausgekommen? Bin gespannt wie das gericht entscheidet in so einem fall. Lg

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 22. Mai 2020, 19:25
von Tomas
Danke für das Interesse - In der Sache gab es noch keinen weiteren Fortschritt. Vielleicht wegen Corona?

MfG

Tomas

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 22. Mai 2020, 19:26
von Tomas
MrsRob hat geschrieben: 4. Apr 2020, 19:08
Tomas hat geschrieben: 2. Apr 2020, 09:13 ...
Meine zwei Söhne beziehen Halbwaisengeld i.H.v. 200 Eu, das ihnen als eigenes Einkommenangerechnet wird.
...
Wie wäre es, wenn Du für die Kinder eigene Konten eröffnest?
Viele Banken bieten doch kostenfreie "Junior"-Konten an.

Dann das Einkommen der Kinder auf das eigene Konto der Kinder überweisen lassen,
die werden ja nicht gepfändet, nur Du.
Danke für den eigentlich naheliegenden Tipp - Erledigt!

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 9. Jun 2020, 14:44
von Newa
Wenn das Geld der Kinder auf ein anderes Konto geht ist es trotzdem noch Einkommen der Kinder. Mich würde auch interessieren, ob die Kinder aufgrund der spärlichen Summe von 200,00 ganz oder anteilig aus der "Unterhaltspflicht" herrausgerechnet werden. Hat Deine Frau ebenfalls Einkommen? Persönlich finde ich es außgesprochen zynisch, dass man von 200 Euro "leben" können soll, alles was unter dem AlgII Satz liegt sollte nicht dazuführen, dass eine Unterhaltsverpflichtung verneint wird

Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!

Verfasst: 9. Jun 2020, 14:55
von caffery
Kindergeld ist KEIN Einkommen der Kinder im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO.

Auch zu anderen Betreuungsleistungen, Naturalunterhalt und geringfügigen Einnahmen unterhaltsberechtigter Personen hat dieses BGH Urteil hier einiges an Staub aufgewirbelt - BGH Beschl. 19.12.19, Az. IX ZB 83/18

Hier ein lesenwerter Kommentar eines schuldnerfreundlichen Juristen dazu:

https://www.soziale-schuldnerberatung-h ... en-kindes/