P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?
Verfasst: 22. Mär 2020, 08:42
Liebes Forum,
ich hab folgende Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Ich nehme an einer Umschulung teil und erhalte ALG 1, zusätzlich erhalte ich pauschal zweimal 130,00€ = 260,00€ Kinderbetreuungskosten von der Arge erstattet.
Die Kinderbetreuungskosten werden nach § 87 SGB III erstattet.
Ich habe ein P-Konto und möchte gern wissen, ob ich meine Pfändungsfreigrenze um den Betrag der Kinderbetreuungskosten erhöhen kann.
Oder anders gefragt fallen die erstatteten Kinderbetreuungskosten unter den Punkt "Andere Geldleistung(en) für Kinder - z. B. Kinderzuschlag und vergleichbare Rentenbestandteile (§ 850k Abs. 2 Nr. 3 ZPO)" auf dem Formular P-Konto Bescheinigung?
Ich bedanke mich schon im Voraus über eine Antwort.
Vielen Dank!
ich hab folgende Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Ich nehme an einer Umschulung teil und erhalte ALG 1, zusätzlich erhalte ich pauschal zweimal 130,00€ = 260,00€ Kinderbetreuungskosten von der Arge erstattet.
Die Kinderbetreuungskosten werden nach § 87 SGB III erstattet.
Ich habe ein P-Konto und möchte gern wissen, ob ich meine Pfändungsfreigrenze um den Betrag der Kinderbetreuungskosten erhöhen kann.
Oder anders gefragt fallen die erstatteten Kinderbetreuungskosten unter den Punkt "Andere Geldleistung(en) für Kinder - z. B. Kinderzuschlag und vergleichbare Rentenbestandteile (§ 850k Abs. 2 Nr. 3 ZPO)" auf dem Formular P-Konto Bescheinigung?
Ich bedanke mich schon im Voraus über eine Antwort.
Vielen Dank!