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P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?

Verfasst: 22. Mär 2020, 08:42
von cylde2020
Liebes Forum,

ich hab folgende Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Ich nehme an einer Umschulung teil und erhalte ALG 1, zusätzlich erhalte ich pauschal zweimal 130,00€ = 260,00€ Kinderbetreuungskosten von der Arge erstattet.

Die Kinderbetreuungskosten werden nach § 87 SGB III erstattet.

Ich habe ein P-Konto und möchte gern wissen, ob ich meine Pfändungsfreigrenze um den Betrag der Kinderbetreuungskosten erhöhen kann.

Oder anders gefragt fallen die erstatteten Kinderbetreuungskosten unter den Punkt "Andere Geldleistung(en) für Kinder - z. B. Kinderzuschlag und vergleichbare Rentenbestandteile (§ 850k Abs. 2 Nr. 3 ZPO)" auf dem Formular P-Konto Bescheinigung?

Ich bedanke mich schon im Voraus über eine Antwort.

Vielen Dank!

Re: P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?

Verfasst: 22. Mär 2020, 10:48
von imker
Empehlung:

ausprobieren, denn wenn hier jemand "ja" oder "nein" sagt, hat das keine Auswirkung auf die Entscheidung der bescheinigenden Stelle, dann muss man zum Gericht und einen Beschluss beantragen

Denn hier

https://www.ksk-es.de/content/dam/myif/ ... nweise.pdf

wurden Ausfüllhinweise zusammengestellt - 87 wird nicht ausdrücklich erwähnt, also sind die Stellen wieder mal auf eigenes Denken angewiesen und das ist nicht FORUM-GEBUNDEN

Ich würd in so eoner Lage gleich zum Gericht marschieren.

Re: P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?

Verfasst: 22. Mär 2020, 10:56
von cylde2020
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der mit dem Problem Erfahrung hat.

Vielen Dank.

Re: P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?

Verfasst: 22. Mär 2020, 10:58
von Witwe Bolte
Genau das (wie imker) wollte ich auch gerade schreiben *smile* - bis auf "... marschieren ...".
In diesen Zeiten ist es vielleicht ratsam, vorher zu telefonieren.

Vielleicht kann man den Antrag ja auch per Email stellen und dann kann man gleich erfragen, was der zuständige Rechtspfleger bei Deinem Gericht gern für Unterlagen dazu hätte.

Re: P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?

Verfasst: 22. Mär 2020, 16:31
von caffery
cylde2020 hat geschrieben: 22. Mär 2020, 10:56 Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der mit dem Problem Erfahrung hat.
Ja, ich habe damit Erfahrung und würde damit zum Gericht gehen - wie Imker gesagt hat.

Zwar glaube ich in der Tat, dass es Kollegen gibt, die das nach dem Motto "Augen zu und durch" bescheinigen würden - ich persönlich würde es aber ehrlich gesagt nicht tun.