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Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 19. Mär 2020, 19:23
von Käsebrot
Mal ne andere kurze Frage von der Seite als Gläubiger:

Weiß zufällig jemand, mit welchen Kosten ich rechnen muss, wenn ich einen GV beauftrage? Und muss das zwingend über einen Rechtsanwalt laufen oder kann ich das auch selber tun?

Vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses ist bereits vorhanden.

Re: Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 19. Mär 2020, 19:40
von insolaner
das kommt drauf an - womit Du ihn beauftragst, Streitwert, ggf. Entfernung, Zusatzkosten (Schlüsseldienst...) was bei rumkommt...

Re: Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 19. Mär 2020, 20:17
von Käsebrot
Streitwert ca. 600€. Beauftragung dann logischerweise möglichst nah am Wohnort der Schuldnerin. Schlüsseldienst erstmal eher nicht ;)

Re: Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 20. Mär 2020, 09:28
von caffery
Für solche Infos muss man einfach tief in feindliche Gewässer googlen;)

http://www.mahnung-online.de/index.html ... osten.html

Das Institut für Wissen in der Wirtschaft (immer eine Reise wert, wenn man die Welt durch die Sonnenbrille der anderen Seite sehen will) hat zudem hier wesentliche Gläubigerinformationen zur diesbezüglichen Fettnäpfchen-Prophylaxe.

https://www.iww.de/ve/fehlervermeidung/ ... ird-f90150

Re: Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 2. Mai 2020, 10:10
von Käsebrot
Hallo nochmal,

ich hab die Zwangsvollstreckung nun doch über den Anwalt laufen lassen.

Bekomme ich da auch bescheid, ob und wie etwas zu holen ist/war? Die Dauer des Ganzen scheint ja ziemlich variabel zu sein, ist aber erstmal zweitrangig.

Ach ja und wenn ich schon mal da bin :mrgreen: Kann man ein Konto, auf dem eine Pfändung liegt, tatsächlich einfach so auflösen?

Re: Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 2. Mai 2020, 14:51
von Witwe Bolte
Dann hast Du jetzt jedenfalls erstmal auch die Kosten für den Anwalt 'an der Backe' ...
Warum hast Du nicht bei der zuständigen "Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle" angerufen und gefragt, welcher GV zuständig ist und dann mit dem direkt gesprochen - das wär Dich vermutlich billiger gekommen als der Anwalt.

Ja klar. Entweder bekommst Du Dein Geld - oder eine Antwort wie z.B. "amtsbekannt pfandlos", falls Dein Schuldner bereits eine 'Eidesstattliche' abgegeben hat (dann macht sich der GV m.W. gar nicht mehr auf den Weg).

Nochmal: Ja klar. Auch 'Schuldner' können ihre Bankverbindung jederzeit kündigen.
Ein beliebtes Mittel, wenn eine Kontopfändung eingeht.
Es soll ja Glaübiger geben, die dann eine "Streu-Pfändung" versuchen: Bei den größten Banken oder bei denen, die am Wohnsitz des Schuldners eine Geschäftsstelle haben.
Kostet aber auch wieder Dein 'gutes Geld', was Du da möglicherweise dem 'schlechten' hinterherwirfst.

Viel Glück!
Hoffentlich bist Du nicht an eine Anwalts-Lusche geraten, die war gern Rechnungen stellt und ggf. auch eintreibt, sich aber gar nicht in der Sache engagiert.

Re: Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 2. Mai 2020, 15:25
von Käsebrot
Die erste Pfändung ist noch von der RSV gedeckt, deswegen hab ich das jetzt über den Anwalt laufen lassen. Und nachdem mir die Versicherung eh schon die Freundschaft gekündigt hat, war‘s am Ende auch egal.