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Pfändungsschutzkonto Freibetrag von wann bis wann

Verfasst: 17. Mär 2020, 15:30
von Jero92
Hallo zusammen,

Von wann bis wann gilt den der Freibetrag eines P-Kontos?
Folgende Situation: Pfändung auf Konto erhalten, jetzt aber Miete, Versicherungen, Autoreparatur. Zur Verfügung stehen noch 80 Euro.
Geht der Freibetrag am 01.04. wieder los oder ab da wo die Pfändung auf dem Konto war?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Pfändungsschutzkonto Freibetrag von wann bis wann

Verfasst: 17. Mär 2020, 15:53
von Witwe Bolte
gem. ZPO § 850k immer pro Monat.
Neuer Monat = neuer Freibetrag.

Re: Pfändungsschutzkonto Freibetrag von wann bis wann

Verfasst: 17. Mär 2020, 15:53
von caffery
§ 850k Pfändungsschutzkonto


(1) Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 850c Abs. 2a verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst.

Re: Pfändungsschutzkonto Freibetrag von wann bis wann

Verfasst: 14. Okt 2020, 09:17
von Sunny111
Die 80€ (Restguthaben des jeweiligen Monats) können einmal in den nächsten Monat hinübergenommen werden. (In dem Paragraph steht ja noch mehr drin...Sozialleistungen sog. nochmal, da sie zunächst nur zur Verfügung gestellt werden. Banken ignorieren das aber i.d.R...) Pro Monat ansich nicht mehr als den Freibetrag, obwohl es da auch Übernahmen von sog. "Moratoriumsbeträgen" (oben drüber liegend) gibt, Also, mehr als das, was dann rüber fließt und mit dem neuen Geld des nächsten Monats zusammengerechnet wird.

Re: Pfändungsschutzkonto Freibetrag von wann bis wann

Verfasst: 15. Okt 2020, 10:46
von lilomojito
Ich habe darüber gelesen :
"Am 8.10.2020 stimmte der Bundestag mit breiter Mehrheit für die „Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos“. Die geplante Reform sieht insbesondere folgende Neuregelungen vor:
Bisher passte der Gesetzgeber Pfändungsfreigrenzen und Freibeträge nur alle zwei Jahre an – jeweils zum 1.7. In Zukunft soll dies jedes Jahr zu diesem Datum erfolgen."

Re: Pfändungsschutzkonto Freibetrag von wann bis wann

Verfasst: 15. Okt 2020, 11:05
von Witwe Bolte
caffery war schneller, s. unter "Allgemein":
caffery hat geschrieben: 13. Okt 2020, 08:07 ...
- Die Pfändungstabelle wird nicht mehr alle zwei Jahre sondern jährlich an die Inflation angepasst.
...
Warum antwortet Ihr beiden (sunny111 und lilomojito) jetzt hier?
Die Frage war von März, jetzt ist Oktober - schon gemerkt?