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Mehrwertsteuer

Verfasst: 29. Feb 2020, 13:14
von arreis
Hallo zusammen!

Kann es sein, dass die MwSt nur für die Vergütung des TH in der WVP anfällt?

Weder für die Gerichtskosten, noch für die Vergütung des IV im eröffneten Verfahren, wurde eine MwSt ausgewiesen.

Gruß arreis

Re: Mehrwertsteuer

Verfasst: 29. Feb 2020, 21:16
von gurami
Gerichtskosten sind bestimmt ohne aber Verwalter muss MwSt ausweisen.