Mehrwertsteuer
Verfasst: 29. Feb 2020, 13:14
Hallo zusammen!
Kann es sein, dass die MwSt nur für die Vergütung des TH in der WVP anfällt?
Weder für die Gerichtskosten, noch für die Vergütung des IV im eröffneten Verfahren, wurde eine MwSt ausgewiesen.
Gruß arreis
Kann es sein, dass die MwSt nur für die Vergütung des TH in der WVP anfällt?
Weder für die Gerichtskosten, noch für die Vergütung des IV im eröffneten Verfahren, wurde eine MwSt ausgewiesen.
Gruß arreis