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Crowdfunding möglich?

Verfasst: 23. Jan 2020, 16:00
von Olli
Hi Leute!

Im alten Forum war ich unter dem Namen ex.gambler unterwegs und habe versucht Glückspieler zu motivieren sich in die Hände der Suchthilfe zu begeben.

Heute komme ich selbst einmal mit einer Frage zu einer Materie, zu der ich bisher absolut keine Ahnung habe.

In dem Selbsthilfeforum, in dem ich mich hauptsächlich bewege, haben wir einen Glückspieler mit mehreren Hunderttausend € Schulden. Er ist bereits in guten Händen, was seine künftige Insolvenz betrifft.

Er hat Ende Dezember vor dem Landgericht Ulm gegen einen namhaften Zahlungsdienstleister gewonnen, der sich am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels beteiligt hat.
Im erstrittenen Urteil haben sich die Richter erstmalig umfangreich um die Interpretation der anscheinend doch schwammigen Gesetzeslage gekümmert.

Dieser Zahlungsdienstleider geht nun in Berufung.
Aus verhältnispräventiver Sicht wäre es ein Meilenstein im Verbraucher- und Spielerschutz, wenn es erstmalig zu einem höchstrichterlichen für uns positiven Urteil kommen könnte.

Nun machte jemand den Vorschlag ein Crowdfundingprojekt für die nächste Instanz vor dem OLG und potentiell auch noch vor dem BGH zu starten.

Geldempfänger dürfte auf Grund der anstehenden Insolvenz nicht der Glückspieler sein - hier könnte ein gemeinnütziger Verein einspringen, der dann für die Kosten der Verfahren eintritt.

Wie gesagt habe ich absolut keine Ahnung, worauf alles geachtet werden muss.
Daher meine Frage an Euch - kennt sich jemand mit so etwas aus? Worauf gilt es zu achten?
Habt Ihr Links, worüber ich mich informieren kann?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Eure Unterstützung!

LG
Olaf

Re: Crowdfunding möglich?

Verfasst: 23. Jan 2020, 18:35
von Ruhrpottmensch
Nicht böse sein... Aber das Vorhaben hört sich eher nach Donation-based Crowdfunding an. Also quasi ein einfacher Spendenaufruf...

Da wäre es einfacher, über den besagten Verein die Spenden einzunehmen (Spendenkonto z.B.).

Re: Crowdfunding möglich?

Verfasst: 23. Jan 2020, 19:03
von caffery
Glückwunsch zum (Teil)Sieg an den Menschen!

Es wäre in der Tat sehr schade, wenn der Zug vor die nächste Instanz nun am Geld scheitern würde (zumal es genau das sein dürfte, worauf die Gegenseite spekuliert).

Ich würde zunächst mal eine solche Frage an den Rechtsbeistand richten der den Menschen hier erfolgreich vor dem Landgericht vertreten hat.
Weiter gibt es im Bereich Spielsucht ja auch einige Interessengruppen und Vereine, die vermutlich erhöhtes Interesse an dieser Art von Rechtsprechung hätten. Wie etwa der Fachverband Glücksspielsucht - Du wirst Dich in dem Bereich vermutlich besser auskennen. Bei derartigen Stellen würde ich mich auch erkundigen - einfach mal rumtelefonieren.

Ich schätze die nicht so ein, dass sie sich nicht für so eine Geschichte interessieren würden.

Re: Crowdfunding möglich?

Verfasst: 24. Jan 2020, 17:28
von Inso?
Kann man in so einem Fall nicht Prozesskostenhilfe beantragen? Oder einen Anwalt suchen der es Pro bono macht? Der Anwalt würde ja schon ein bisschen Ruh abbekommen wenn er einen solchen Fall gewinnt.

Re: Crowdfunding möglich?

Verfasst: 24. Jan 2020, 21:28
von imker
PKH wird es geben, siehe "mal"
https://www.zpoblog.de/bgh-prozesskoste ... ckweisung/
wenn es in der zweiten Instanz anders ausgeht, ist der Gegner zu zahlen, was aber bei der beabsichtigten Inso wenig bedrohlich erscheint
aber wie wurde denn die erste Instanz finanziert????

Re: Crowdfunding möglich?

Verfasst: 25. Jan 2020, 07:43
von Olli
Guten Morgen!

Da der Fachverband bereits aktiv geworden ist, möchte ich mich aus der Thematik doch wieder ausklammern.

Nicht etwa, dass ich als neuer Koch nachher noch den Brei verderbe ...

Bei Euch möchte ich mich recht herzlich für Eure Beiträge bedanken.

Re: Crowdfunding möglich?

Verfasst: 25. Jan 2020, 11:52
von tidus82
Sehr schön, das freut mich :) ich hoffe dass ihr da Erfolg haben werdet! Ich fände es gut, wenn du uns hier auch auf dem Laufenden hältst? :)

Re: Crowdfunding möglich?

Verfasst: 3. Mär 2020, 16:28
von Brodah
Ja sollte grundsätzlich möglich sein. Es hört sich nach einer „Donation based Crowdfunding" an. Es ist eine Art Crowdfunding, bei dem der investierte Betrag des Geldgebers als reine Spende angesehen wird. Eine Gegenleistung wird nicht erwartet; Populär bei Projekten, die dem guten Zweck oder auch zur Finanzierung von Vereinen dienen.

Viel Erfolg :)