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Ehe mit Schulden?
Verfasst: 21. Jan 2020, 16:36
von Thylaron
Das ist nur eine Frage aus Interesse: Wie ist das, wenn man eine mit Schulden eine Ehe eingeht bzw geht das überhaupt? Werden die dann aufgeteilt oder bleiben die so, wie es ist? Wenn es aufgeteilt werden sollte, könnte man dann mit einem Ehevertrag dagegen vorgehen? Hab auf
https://www.ehevertrag.org/ schon gesucht, aber nichts weiter dazu gefunden.
Vielen Dank schonmal
Re: Ehe mit Schulden?
Verfasst: 21. Jan 2020, 16:53
von Witwe Bolte
Ich bin kein Anwalt für Familienrecht, sorry.
Meines Wissens kann man keine Schulden heiraten.
Die Schulden verbleiben beim Schuldner.
Gibt es keinen Ehevertrag, dann gilt in D m.W. die 'Zugewinngemeinschaft',
sprich: Was während der Ehe angeschafft wurde, wird im Fall der Scheidung geteilt.
Vielleicht wäre es sinnvoll, vor der Hochzeit eine 'Inventurliste' oder so was zu erstellen,
damit im Fall des Falles klar ist, bei wem was schon vorher da war und was zu Ehezeiten angeschafft wurde.
Oder gleich Gütertrennung zu vereinbaren.
Aber wenn der/die Partner-in ohne Schulden genug 'Kleingeld' hat
und die Bibel auch sonst im Leben wichtig ist,
dann man man (oder frau) sich ja auch daran halten:
"Einer trage des anderen Last."
Muss man (oder frau) meines Wissens aber nicht.
Jedenfalls in nicht D.
Re: Ehe mit Schulden?
Verfasst: 21. Jan 2020, 18:03
von caffery
Man kann keine Schulden heiraten. Es gibt also keine automatische gesamtschuldnerische Haftung für Eheleute oder sowas. Sonst hätte die Verona durch ihren insolventen Franjo ja keinen Pfennig mehr;)
Es gibt zwar mitunter direkte Folgen die eine Heirat auf Schulden haben kann, diese sind aber sekundär. Änderung der Pfändungsfreibeträge, ggf. Haftung für Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens, das Sozial- und Unterhaltsrecht greift da auch an vielen Stellen - und natürlich im Bereich der Erbfolge etc.
Re: Ehe mit Schulden?
Verfasst: 22. Jan 2020, 10:04
von Thylaron
Vielen Dank für die Antworten!
"Was während der Ehe angeschafft wurde, wird im Fall der Scheidung geteilt." - demnach kann man also keine Schulden heiraten, aber Schulden, die während der Ehe von einem Teil gemacht werden, werden im Falle einer Scheidung auf beide aufgeteilt?
Re: Ehe mit Schulden?
Verfasst: 22. Jan 2020, 12:19
von ichhabwasvergessen
Nicht immer. Wenn bei Verträgen beide unterschreiben ist die Sache klar, dann sind beide verantwortich. Wenn aber ein Partner ohne Kenntnis oder sogar gegen Willen des anderen Partners Rechtsgeschäfte eingeht, dann haftet der andere Partner nicht zwangsläufig. Mir fällt leider der Begriff nicht ein, unter dem man diese Thematik nachlesen kann. Vielleicht hat ja einer der Profis ihn parat.
Re: Ehe mit Schulden?
Verfasst: 22. Jan 2020, 12:46
von caffery
Thylaron hat geschrieben: ↑22. Jan 2020, 10:04
aber Schulden, die während der Ehe von einem Teil gemacht werden, werden im Falle einer Scheidung auf beide aufgeteilt?
Nein, nur wenn beide auch unterschrieben haben - gesamtschuldnerisch, Bürgschaft etc. . Ansonsten haben die Schulden des Ehepartners oder Ex-Ehepartners keinerlei unmittelbare Auswirkungen auf Partner, auch im Falle eine Scheidung nicht.
Allenfalls mittelbare bzw. indirekte. z.b. bei der Unterhaltsberechnung.
ichhabwasvergessen hat geschrieben: ↑22. Jan 2020, 12:19
Mir fällt leider der Begriff nicht ein, unter dem man diese Thematik nachlesen kann. Vielleicht hat ja einer der Profis ihn parat.
*öhm* Zugewinngemeinschaft?
Re: Ehe mit Schulden?
Verfasst: 22. Jan 2020, 13:33
von ichhabwasvergessen
@caffery
Zugewinngemeinschaft ist das nicht. Ich verdeutliche das mal am Beispiel einer sehr traditionellen Ehe. Sie ist Hausfrau, er der sog. Ernährer (obwohl sie die Suppe kocht). Wenn sie jetzt für den Haushalt irgendwas bestellt, dann ist er automatisch mit im Boot, wenn das eine angemessene Sache ist. Auxh wenn er es nicht unterschrieben hat. Sie darf sich natürlich keinen Callboy auf Rechnung bestellen, den er dann bezahlen muss. Aber sie könnte z.B. zwei Säcke Kartoffeln bestellen. Oder eine Waschmaschinenreparatur in Auftrag geben. Die daraus resultierenden möglichen Schulden würde er dann im Falle einer Scheidung mitnehmen müssen.
Re: Ehe mit Schulden?
Verfasst: 22. Jan 2020, 15:06
von gurami
eine Waschmaschinenreparatur in Auftrag geben
es sei denn, es hat jeder seine eigene
Re: Ehe mit Schulden?
Verfasst: 22. Jan 2020, 17:19
von caffery
ichhabwasvergessen hat geschrieben: ↑22. Jan 2020, 13:33
Die daraus resultierenden möglichen Schulden würde er dann im Falle einer Scheidung mitnehmen müssen.
Ach Du Schreck;) Du meinst § 1357 BGB. Das ist ein wirklich lästiges Thema wenn es um die Zerstreuung von Ängsten von Menschen geht, die davon schonmal gehört haben und verbreitet viel zu viel Unsicherheit in Anbetracht seiner im Endeffekt sehr sehr geringen praktischen Bedeutung.
Der in Deinem Schlusssatz durchklingende Automatismus ist in jedem Falle (Gott sei dank!) unzutreffend. im Endeffekt stellt es in einem sehr begrenzten Rahmen u.U. eine Möglichkeit dar, als Gläubiger auch gesondert (!) gegen den Ehepartner vorzugehen.
Das hat allerdings so wenig praktische Bedeutung, dass mir noch nie ein Fall bzw. ein Gläubiger untergekommen wäre, bei dem das mal Thema gewesen wäre. Weder bei mir, noch bei Kollegen in meinem Dunstkreis.