Online-Einkäufe auf Rechnung

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Chris87
Neuankömmling
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Registriert: 14. Jan 2020, 11:24

Online-Einkäufe auf Rechnung

Beitrag von Chris87 »

Hallo,

Ich hätte eine Verständnis Frage zum Thema Einkauf auf Rechnung wenn man die Ware Retour schickt.

Folgendes ist uns passiert

Meine Freundin bestellte sich Schuhe online auf Rechnung. Da diese zu klein waren schickten wir sie am nächsten Tag mit Retour Schein zurück und haben die Rechnung nicht bezahlt. Die Bestätigung über den Empfang der Schuhe kam 2 Tage später per E-Mail und wir dachten uns super wie unkompliziert. Nur nach 2 Wochen kam dann eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung und 1 € und paar zerquetschte Mahngebühren. War unsere erste Mahnung und hat uns echt erschrocken.... Also gleich Überwiesen und keine 3 Tage später war der Betrag ohne Mahngebühren wieder an uns zurück überwiesen.
Also meine Frage ist es Pflicht/Norm oder wie auch immer zu bezahlen trotz Retour oder hat die Firma da was falsch gemacht? War unsere erste Retour und Mahnung ;-)

Danke Chris
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Online-Einkäufe auf Rechnung

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Hi Chris87,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Online-Einkäufe auf Rechnung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2474
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Online-Einkäufe auf Rechnung

Beitrag von caffery »

Unabhängig davon, dass ich glaube, dass der Onlinehändler hier einfach einen Automatismus hat, bei dem eine Hand nicht wusste was die andere tut:

Streng rechtlich genommen reicht es nicht, die Ware einfach nur kommentarlos zu retournieren um den geschlossenen Kaufvertrag aus der Welt zu schaffen. Dafür bräuchte es einen ausdrücklichen Widerruf.

Bei einem Rechnungskauf, der sowohl innerhalb der Zahlungs- als auch der 14-tätigen Widerrufsfrist widerrufen wird - und auch noch die Ware retourniert wird, braucht man also die Rechnung nicht zu bezahlen da sie nie fällig wurde. Demnach gäbe es auch keinen Grund weshalb eine Mahngebühr geschuldet sein sollte.

Es ist aber eigentlich im Onlinehandel weit verbreitet, dass eine Rücksendung innerhalb der Widerrufsfrist kulanter Weise als konkludenter Widerruf gewertet wird. Von daher gehe ich hier - wie gesagt - eher von einem Automatismus des Händlers aus als von böser Absicht.

Aber streng rechtlich könntest Du die Mahngebühr nur dann zurückfordern, wenn Du innerhalb der Frist ausdrücklich den Widerruf erklärt hast und die Zahlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig war. Im Onlinehandel sind hier i.d.R. 14 und 30 Tage üblich.
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vlac
Mitglied
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Registriert: 14. Okt 2018, 21:28

Re: Online-Einkäufe auf Rechnung

Beitrag von vlac »

Hallo,

ich weiß, dass es bei einem großen Online-Händler in den vergangenen Monaten Verzögerungen bei der Bearbeitung von Retouren gegeben hat, was dazu führte, dass Mahnungen verschickt wurden, obwohl die Ware zurück gesandt wurde.

In aller Regel erstattet das Unternehmen die Mahngebühren zurück, sobald man es darauf hinweist, deshalb wäre ein schneller Anruf bei der Hotline ratsam.
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vella
Fortgeschrittener
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Beiträge: 48
Registriert: 2. Sep 2019, 10:25

Re: Online-Einkäufe auf Rechnung

Beitrag von vella »

Hi,

am besten immer direkt anrufen anstatt E-Mails zu schicken oder sonst was. Da klärt sich die Sache sicher schnell und oft ist das Personal da auch kulant und helfen einem.

LG und viel Glück
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