Insolvenz und Vermieter

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Tanja2323
Mitglied
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Registriert: 25. Dez 2019, 18:19

Insolvenz und Vermieter

Beitrag von Tanja2323 »

Guten Abend,
ich habe mich jetzt in das Thema "Verbraucherinsolvenz" ausführlich eingelesen.
Dazu habe ich eine Frage :Wird mein Vermieter automatisch darüber informiert und kann er mich deshalb aus der Wohnung werfen? Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und meine Genossenschaft ist nicht sehr human. Offene Mieten habe ich keine.
Danke für die Hilfe.
LG Tanja
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Insolvenz und Vermieter

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Hi Tanja2323,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz und Vermieter" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2511
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Insolvenz und Vermieter

Beitrag von caffery »

Tanja2323 hat geschrieben: 4. Jan 2020, 19:42 Guten Abend,
Nabend
Tanja2323 hat geschrieben: 4. Jan 2020, 19:42 Wird mein Vermieter automatisch darüber informiert
Ja
Tanja2323 hat geschrieben: 4. Jan 2020, 19:42 und kann er mich deshalb aus der Wohnung werfen?
Nein
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Käsebrot
Allwissender
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Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Insolvenz und Vermieter

Beitrag von Käsebrot »

Keine Sorge, der Vermieter darf dich deswegen nicht kündigen. Deine BG wird da ja sicher auch schon ein wenig Erfahrung haben, egal ob sie human ist oder nicht.

Allenfalls bei den Genossenschaftsanteilen könnte es etwas tricky werden, weil die irgendwie anders eingestuft werden als eine normale Kaution. Das müsste dir einer von unseren Profis noch erklären.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 406
Beiträge: 2511
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Insolvenz und Vermieter

Beitrag von caffery »

Käsebrot hat geschrieben: 4. Jan 2020, 20:15 Allenfalls bei den Genossenschaftsanteilen könnte es etwas tricky werden, weil die irgendwie anders eingestuft werden als eine normale Kaution. Das müsste dir einer von unseren Profis noch erklären.
Das war bis 2013 mal "ganz schlimm" (Genossenschaftsanteile komplett verwertbar = Wohnung akut gefährdet) und wurde mittlerweile durch eine dadurch notwendig gewordene Gesetzesanpassung (§ 67c GenG) deutlich entspannt.

Wenn der Mietvertrag die Mitgliedschaft voraussetzt (ist ja in aller aller Regel so), UND die Anteile 2000 Euro oder 4 Kaltmieten nicht übersteigen, sind die Anteile sicher. Alles was über vorgenanntes hinausgeht wäre entsprechend verwertbar. Eine Gefährung des Mietverhältnisses als solches dürfte davon aber nicht ausgehen.
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Tanja2323
Mitglied
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Beiträge: 14
Registriert: 25. Dez 2019, 18:19

Re: Insolvenz und Vermieter

Beitrag von Tanja2323 »

Danke, da bin ich erstmal erleichtert.
LG Tanja
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