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Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 3. Jan 2020, 19:27
von Rosine
Zunächst ein guten neues Jahr für alle hier.

Habe folgende Frage:

Ich musste mich zahnärztlich behandeln lassen,der Zahnarzt stellte mir dafür ca 75,oo Euro in Rechnung.

Gleichzeitig teilte er mir schriftlich mit, das ich Anspruch auf einen Festkostenzuschuss gegenüber meiner KK hätte.

Dieser beträgt wohl ca.45,00 Euro und falls die KK diesen Betrag überweist, wäre mein Freibetrag auf dem P-Konto überschritten.

Würde mir dieses Geld zustehen oder ginge es in die Masse?
Zudem lastet noch eine Altpfändung auf dem Kto.

Ich befand mich zum Zeitpunkt der Behandlung in der Wohlverhaltensphase falls das von Bedeutung für die Beantwortung meiner Frage wäre.

Vielleicht weiss es ja jemand hier,danke.

Re: Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 3. Jan 2020, 20:22
von Käsebrot
Hallo,
diese Frage kann ich mit gutem Gewissen beantworten. Dieser Zuschuss ist nicht pfändbar, im Grunde kann das der ZA auch direkt mit deiner KK abrechnen.
Bezüglich der Freigabe setz dich mit deinem TH in Verbindung, der kann das auch. Ich hatte ein paar Mal Gutschriften von der Versicherung, mit den entsprechenden Nachweisen war das keine große Sache.

Re: Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 4. Jan 2020, 01:23
von imker
@ Rosine:
Schau Dir mal diese
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... olvenz.pdf
Darstellung des Problems an und frag gern wieder an, wenn da was unklar bleibt.
Ich verstehe den Text so, dass Du was tun musst, um an das Geld zu kommen. Dabei ist auch immer wieder ein Weg, die Bank/Sparkasse zu wechseln - dann wird die Pfändung gegenstandslos, die neue Bankverbindung bleibt verschont und unklar ist nur, ob bei einer Rückkehr zur alten Bank die alte Pfändung wieder auflebt - aber das ist in Deinem Fall ja auch nur von Bedeutung, wenn mehr als der Freibetrag eingehen wird.

Re: Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 4. Jan 2020, 10:18
von Rosine
Vielen Dank an Käsebrot und Imker,

nach Eueren Rückmeldungen auf meine Frage/n verstehe ich das so, das dieser Festzuschuss der KK
nicht zur Masse gehört.

Um den ganzen Problemen mit der Pfändung und dem nicht ausreichenden Freibetrag auf dem P- Konto
aus dem Weg zu gehen könnte ich mir diesen Zuschuss doch auch auf der örtlichen Geschäftstelle auszahlen lassen,oder?

Nachdem ich mir den Link von Imker der sehr aufschlussreich und für mich hilfreich ist, angeschaut habe
wäre es nach RSB wohl am Besten die Bank zu wechseln.

Aber hierzu müßte ich ja erst mal eine finden, ich stelle mir das nicht so einfach vor bei einem „Insolaner“.

Aber mehr als nein sagen können die ja auch nicht und mit meinem jetzigen neuen Wissen könnte ich mich auch
gegen die Auskehrung an Pfändungsgläubiger wehren wenn nötig.

Aber sei’s drum irgendwie schaffe ich das, auch wenn die Materie kompliziert ist

Re: Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 4. Jan 2020, 11:42
von caffery
Rosine hat geschrieben: 4. Jan 2020, 10:18
Aber hierzu müßte ich ja erst mal eine finden, ich stelle mir das nicht so einfach vor bei einem „Insolaner“.
Es ist seit dem Basiskontogesetz einfach. Sollte Dich die Bank Deines Herzens wirklich zunächst nicht nehmen wollen, kannst Du mit einer Kontokündigung zu Deiner alten Bank latschen, lässt Dir einen Eingangsstempel geben und latscht damit wieder zurück. Dann müssen sie Dich nehmen - ob sie wollen oder nicht.

Re: Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 4. Jan 2020, 13:49
von arreis
Ich kenne das nur so, dass der Zuschuss von der Krankenkasse direkt an den Zahnarzt abgeführt wird. In der Regel füllt man beim Zahnarzt ein entsprechendes Formular aus und dann läuft alles wie von selbst.

Re: Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 4. Jan 2020, 16:11
von Rosine
Danke erst mal für die Infos auch an Arreis

Kurze Nachfrage an Caffery bezüglich des evtl.Bankwechsels.

Ich stehe da ehrlich gesagt ein wenig auf dem Schlauch ob deiner Ausführungen, hauptsächlich was die vorgeschlagene Vorgehenweise/Reihenfolge angeht.

Ich hatte mir das so vorgestellt, das ich zunächst bei meiner jetzigen Bank das Konto kündige und mit der
Kontokündigungsbestätigung der bisherigen Bank zur neuen Bank watschele/hingehe.

Aber warum müssen die mich nehmen?

Ich war der Ansicht es gäbe keinen
gesetzlichen Anspruch auf ein Konto.

Aber ich ahne schon das ich mich auf dem Holzweg befinde, ( von einem Basiskontogesetz hatte ich bisher noch nie gehört )

Aber das ist ja das Schöne an diesem Forum,
hier wird einem geholfen.

Noch kurz zu Arreis:

Tja mein Zahnartzt ist wohl eine "Normvariante" denn er schickt mir immer regelmässig Rechnungen
und ich muss mich selbst mit der KK einigen.

Wäre für mich einfacher gewesen wenn er das ebenso wie die meisten seiner Kollegen handhaben würde.

Re: Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 4. Jan 2020, 17:51
von RubyGloom
https://www.verbraucherzentrale-nieders ... -ein-konto

Deine Vorgehensweise ist absolut richtig, damit gehst Du kein Risiko ein.

Ich hatte auch direkt nach der Eröffnung der Inso (ehemalige Bank hat mir das Konto gekündigt) keine Probleme bei der Sparkasse ein Konto zu eröffnen und hatte auch während des eröffneten Verfahrens eine Girokarte und konnte überall bezahlen und Geld abheben.

Nur Mut :-)

Re: Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 4. Jan 2020, 18:46
von Rosine
Na ja,
die Sachlage bei mir ist aber die, das ich ja ein P Konto habe.

Auf diesem liegt eine Altpfändung.

Wenn ich dieses Konto selbst kündige, bleibt für mich die Frage,
ob eine andere Bank mich nimmt bzw.nehmen muss.

Um den Problemen mit Auskehrungen seitens der Bank aus dem Weg zu gehen, wollte ich vorsorglich zu einer anderen
Bank wechseln.

Ich schlafe da noch mal drüber.. 😊

Re: Festzuschuss Krankenkasse pfändbar?

Verfasst: 4. Jan 2020, 19:41
von insolaner
Rosine hat geschrieben: 4. Jan 2020, 18:46 Wenn ich dieses Konto selbst kündige, bleibt für mich die Frage,
ob eine andere Bank mich nimmt bzw.nehmen muss.
ja, muessen sie.

Deine Befürchtung in Richtung "ätsch, selbst verschuldet, es gibt nichts Neues" ist zumindest in diesem Fall also unbegründet.