Muss ich dafür aufkommen ??

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Großer
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Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von Großer »

Meine Frau ist im Insolvenz und das Haus als ihr Eigentum und in finazierung eine Bank in der Inso Masse. Der Verwalter hat das Haus wohl nicht freigegeben wenn das richtig ist.
Nach mehrfachen Versuchen bekommen wir einfach keine Rückantwort vom RA Verwalter Inso wegen unserer Fragen. Die schuldnerberatung gibt nur Auskunft gegen 90 Euro die Stunde weil meine Frau bereits im Inso ist. Das Haus welches über eine Bank finanziert ist hat der Verwalter an sich genommen und die Bank will es Zwangsversteigen. Das Angebot das wir es über einen Notar Verkaufen lassen wurde vom RA und der Bank abgelehnt. Ich als Ehemann war mit beim RA Inso und dieser sagte, dass es gut ist wenn ich weiter den Strom/Wasser/Gas und alle laufenden Versicherung für das Haus bezahle. Desweiteren fahren wir regelmäßig zum Haus und Reinigen innen und ggf. vor dem Haus,Das Wasser der Therme auffüllen.. Keine Ahnung was wir machen wenn es Schneit oder Friert wegen Schneefegen und Salz streuen. Meine Frage, muss ich das alles machen und bezahlen?? Ich bekomme keine Antwort vom Verwalter und zahle jeden Monat damit meine Frau ggf. keinen Ärger bekommt denke ich,oder??.Ich freue mich über jede HIlfe und Antwort.
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

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Hi Großer,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Muss ich dafür aufkommen ??" geschaut?
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caffery
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von caffery »

Großer hat geschrieben: 26. Dez 2019, 11:16 Meine Frage, muss ich das alles machen und bezahlen??
Das Thema gibt es schon, mit exakt der gleichen Fragestellung von Dir:

viewtopic.php?f=4&t=460

Die Antwort bleibt gleich: Anhand der von Dir gegebenen Informationen unserer Ansicht: Nein.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von caffery »

Mir ist bewusst, dass Dich diese Ferndiagnose praktisch kaum weiterbringt. Was sollst Du auch damit anfangen? Dich jetzt darauf stützend ohne geringste eigene Fachkenntnisse mit dem Verwalter anzulegen wäre sicher ein Abenteuer mit wenig erlebnispotential.

Von daher kann man an dieser Stelle leider nur dazu raten, dass Du Dir einen fähigen Rechtsbeistand suchen solltest. Ich kann mir vorstellen, dass sich bei der Geschichte auch Rechtspfleger finden die dafür bei Bedarf einen Gutschein oder gar PKH rausrücken.
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arreis
Wissender
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von arreis »

Ist nicht "einfach" nur zu klären, wer der Besitzer der Immobilie ist? Befindet sich die Immobilie in der Insolvenzmasse, ist dies eindeutig der TH und dem zufolge hat auch er für die Kosten aufzukommen oder sehe ich das falsch?
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Tammy
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von Tammy »

Also zunächst einmal soltet Ihr in Erfahrung bringen, ob das Haus verwertbar wäre und wieviel dabei ca. herauskommen würde.

Auch wenn Ihr da nicht mehr wohnt haftet Ihr weiter für eventuelle Gefahren, die von dem Haus ausgehen.

Will meinen: Ihr müsst definitiv weiter Schnee räumen, Salz streuen und dafür sorgen, dass niemandem ein Ziegel auf den Kopf fällt.

Was den Strom, Wasser, Gas und Stadt angeht: Dort ruft Ihr an und setzt sämtliche Abschläge nach unten. Geheizt werden muss ja nur so viel, dass die Rohre nicht einfrieren. Strom wird kaum verbraucht (höchstens die Therme) wenn Ihr da nicht mehr wohnt. Somit kommt Ihr von den monatlichen Belastungen runter. Wenn Ihr die ganze Zeit voll weiter bezahlt kommt eine Rückzahlung raus, die dann ggfls. komplett an Eure Gläubiger geht. Wasser abstellen, Heizungsbauer rufen und die Rohre leerlaufen und leer blasen lassen, damit nix zufriert. Luftentfeuchter in allen Räumen aufstellen, damit nix schimmelt.

Wenn Ihr Euch nicht kümmert, kann das soweit ich weiß bei Schäden die dadurch entstehen "wertmindernd" für die Immobilie sein und somit würdet Ihr ja mutwillig neue Schulden verursachen, was Euch im schlimmsten Fall die Restschuldbefreiung kosten kann. So wurde es mir zumindest damals erklärt.

Also solange das alles noch in der Schwebe ist, würde ich mich weiter um das Haus kümmern, da Ihr immer noch Eigentümer seid. Zumindest was die Verkehrssicherungspflicht angeht. Das mit dem "Eigentumsverzicht" ist eine Option. Hier muss man aber sehr aufpassen. Es gibt hier viele Fallstricke und wenn Ihr sowas vorhabt lasst Euch auf jeden Fall gut beraten sonst kann der Schuss gewaltig nach hinten los gehen.

Eine Zwangsversteigerung ist vielleicht die beste Option. Darum muss sich der Treuhänder kümmern und ob Ihr dann mit 50.000 EUR (fiktiv) oder 100.000 EUR in die Inso geht ist relativ egal, da man Euch nicht mehr wegpfänden kann, als in der Tabelle festgelegt ist.
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ichhabwasvergessen
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Tammy hat geschrieben: 28. Dez 2019, 19:36 Auch wenn Ihr da nicht mehr wohnt haftet Ihr weiter für eventuelle Gefahren, die von dem Haus ausgehen.
Und ich dachte immer, dass bei einer Immobilie unter Insolvenzbeschlag der IV dafür mit der Insolvenzmasse gradesteht.
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Tammy
Neuankömmling
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von Tammy »

Habe mal ein bisschen gegoogelt. Es gibt da ein Gerichtsurteil aus 2018. Somit ist es nun wohl doch so, dass der IV haftet:

https://versteigerungspool.de/newseintrag/verkehr.3897

Bei mir ist es mit dem Haus schon länger her. Mag sein, dass sich das inzwischen geändert hat.
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caffery
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von caffery »

Deine grundsätzliche Antwort war aus meiner Sicht äußerst versiert, was die Situation des Eigentümers betrifft - abgesehen von der Tatsache, dass es sich hier um eine NICHT freigegebene Immobilie im Verfahren handelt.

Obschon ich das genannte Urteil nicht kannte (danke dafür), hätte ich jetzt mal gesagt, dass der Zusammenhang eindeutig ist: Solange der Verwalter nicht freigegeben hat, haftet er bzw. die Masse.

Da Du implizit sagst, dass es bei Dir nicht so gewesen ist und sich entsprechend etwas geändert haben muss: Das stimmt wahrscheinlich nicht. Es ist Dir wahrscheinlich so gesagt worden und Du hast es nicht hinterfragt;)

Wo wir wieder beim Problem des TE wären - dieser macht grade eine ähnliche Erfahrung und beginnt (zurecht) zu hinterfragen... es ist die ewige Geschichte vom Unterschied zwischen "Recht haben und Recht bekommen".
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insolaner
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 28. Dez 2019, 22:27Solange der Verwalter nicht freigegeben hat, haftet er bzw. die Masse.
könnte sich denn der Schuldner denn gegen eine solche Freigabe wehren? Bzw. andersrum sie erzwingen? Es kann ja kaum sein, dass Haftung und Kosten noch bestehen, Erlöse aber wegfallen?!
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ichhabwasvergessen
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Re: Muss ich dafür aufkommen ??

Beitrag von ichhabwasvergessen »

caffery hat geschrieben: 28. Dez 2019, 22:27 Obschon ich das genannte Urteil nicht kannte (danke dafür), hätte ich jetzt mal gesagt, dass der Zusammenhang eindeutig ist: Solange der Verwalter nicht freigegeben hat, haftet er bzw. die Masse.
Ich kann dazu aus eigener Erfahrung beitragen, dass auch bei uns der IV/TH es in der Richtung "eure Verantwortung" versucht hat. Als ich dem widersprach und von meinem Eindruck aus Gesetz und Rechtsprechung sprach, wurde er etwas ungehalten (aber sehr verhalten). Wir einigten uns dann stillschweigend (sowas geht tatsächlich) darauf, weiterhin kostenfrei im Hause zu wohnen, es in Maßen zu unterhalten und die normalen Unterhaltskosten zu übernehmen. So hatten beide Seiten was davon.
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