Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

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rager
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Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von rager »

hallo,
zeit über einem Jahr bin ich die neue Betreuerin meiner Mutter (85). Außerdem pflege ich sie auch und Sie wohnt jetzt auch bei uns.
Sie bezieht Grundsicherung im Alter und bei Erwerbersminderung.

Vor einigen Monaten hatte ich ein Brief vom inkassobüro mit dem Betreff Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Berlin. Dort stand was über eine Forderung von ca. 1000 euro (mit Zinsen). Im schreiben steht auch nicht über den Grund.
Meine Mutter hatte von sowas überhaupt keine ahnung.

Daher schickte ich den Grundsicherungsbescheid an das Inkassobüro. Als Antwort erhielt meine Mutter jetzt eine Forderung von 750 euro auf zinsen wurde jetzt verzichtet außerdem steht im schreiben dass es möglich ist in Raten zu bezahlen.

Ich erinnere mich vor ca. einem Jahr an einem Telefongespräch mit der alten Betreuerin meine Mutter, wo die Betreuerin behauptete, dass falls Forderungen auftreten meine Mutter nichts bezahlten müsste weil sie Grundsicherung erhält.
Stimmt das wirklich? Zumal ich nicht weiß worum es überhaupt geht.

Ich weiß nicht was ich als nächstes machen soll.
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

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Hi rager,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter" geschaut?
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caffery
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von caffery »

Guten Tag!

Ich kann der Aussage der vorherigen Betreuerin nur zustimmen. Nichts bezahlen!

Du kannst dem Inkasso noch (ein!)mal sowas anworten wie: "Tag! Wie bereits gesagt, bezieht meine Mutter Grundsicherung und ist 85 Jahre alt. Sie ist daher dauerhaft unpfändbar und wird zu keinem Zeitpunkt eine Rate zahlen können. Zwangsvollstreckungen werden dauerhaft fruchtlos verlaufen. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, die Forderung auszubuchen um weitere Kosten für Sie zu vermeiden. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Mitteilung machen kann. MFG"

Dann nichts mehr machen, egal was die schreiben (sie werden schreiben!). Mach zur Sicherheit ein P-Konto aus dem Konto Deiner Mutter (falls noch nicht vorhanden) und schlage am Tag X (möge er noch lange dauern) das Erbe aus - wie auch alle anderen erbberechtigten. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Ablebens schriftlich ans Nachlassgericht.

Ein weiterer Grund warum Du nichts zahlen solltest: Da ist mit Sicherheit Spesenkäse (nicht erstattungsfähige Kosten) in nicht unerheblicher Höhe in der Forderung. Solltest Du diese (aus welchen Gründen auch immer) weghaben wollen, sollte sich das zunächst mal jemand mit Kenntnis ansehen. Unter Umständen kann man auch so einmal im Jahr (ohne Anerkenntnis der Forderung!) eine winzige Vergleichssume anbieten - so 50 bis 100 Euro zur vollständigen Erledigung - sonst Tenor in etwa wie oben.

PS: Ich gehe derweil davon aus, dass Deine Mutter über keinerlei Vemögenswerte oder gar sowas wie Immobilien verfügt;)
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rager
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von rager »

können gerichtsvollzieher oder vom inkasso zu meiner mutter kommen?
meine mutter hat normales girokonto.
oder kann meine mutter erstmal 10 euro bezahlen für diesen monat und überlegen? wäre auch ein vorteil um zeit zu verschaffen z.b giro konto in p-konto zu verwandeln und bei amtsgericht nachzufragen um welche schulden es geht.
oder kommt man da nicht mehr raus wenn man anfängt die rate zu bezahlen?
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caffery
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von caffery »

rager hat geschrieben: 15. Dez 2019, 22:02 können gerichtsvollzieher oder vom inkasso zu meiner mutter kommen?
Gerichtsvollzieher theoretisch ja, Inkasso-Außendienstler ganz theoretisch auch - die kannste aber rausschmeißen.
Dass ein GV kommt halte ich aber für extrem unwahrscheinlich. So blöd wird selbst das Inkasso nicht sein in so einem Fall eine derart teure Maßnahme in die Welt zu setzen.... aber selbst wenn: Wen juckts?
rager hat geschrieben: 15. Dez 2019, 22:02 meine mutter hat normales girokonto.
oder kann meine mutter erstmal 10 euro bezahlen für diesen monat und überlegen? wäre auch ein vorteil um zeit zu verschaffen z.b giro konto in p-konto zu verwandeln und bei amtsgericht nachzufragen um welche schulden es geht.
oder kommt man da nicht mehr raus wenn man anfängt die rate zu bezahlen?
Du zahlst bitte KEINE 10 Euro "um mal so zu überlegen". Damit spielst Du dem Inkasso voll in die Karten. Zeigst denen, dass Du keine Ahnung hast und Dich unter Druck setzen lässt. Das wird die Situation in jedem Fall verschlechtern. Auch, weil es als Anerkenntnis gewertet werden kann, neue Kosten in die Welt setzen kann und verjährungshemmend wirkt. Das Inkasso wird dann erst richtig loslegen...
Ein P-Konto zu machen geht schnell. Ein Kurzbesuch bei der Bank. Man kann es auch erst machen, wenn sie das Konto tatsächlich pfänden sollten. Man hat dann vier Wochen Zeit die Umwandlung durchzuführen. Bis dahin geht nichts "verloren".

Du brauchst auch nicht das AG zu nerven bei Deiner Frage. Das Inkasso muss Dir mitteilen, woher die Forderung genau kommt. Wobei dies aus meiner Sicht mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Information ohne Wert sein wird - da es einen Titel gibt und es ja an der dauerhaften Zahlungsunfähigkeit auch nichts ändert.
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rager
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von rager »

caffery hat geschrieben: 15. Dez 2019, 22:11
Gerichtsvollzieher theoretisch ja, Inkasso-Außendienstler ganz theoretisch auch - die kannste aber rausschmeißen.
reinlassen brauche ich Sie auch nicht oder?

ich habe eine frage zum p-konto. bis 1133 eur wird es ja geschützt
und meine mutter bekommt nur grundsicherung und pflegegeld. das pflegegeld geht an mich.
wenn zum beispiel am monatsanfang ihr konto die 1133 übersteigt weil das pflegegeld von mir nicht abgebucht wurde muss meine Mutter das übrige geld pfänden?
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imker
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von imker »

Die Antwort auf diiese Frage ist hier
https://www.infodienst-schuldnerberatun ... e-treffen/
gut dargestellt.
Der Freibetrag von 1133 passt nicht mehr - und das Pflegeld verbraucht die Mutter, wenn es an Dich von Ihrem Konto gezahlt wird.
Und: Der Rat von cafery, nichts zu machen, was Einsicht beim Inkasso-Menschen bewirken soll, ist auch mE der einzig sichere Weg, damit jetzt noch nach einem iirgendwie entstandenen Vollstreckungsbescheid umzugehen. Wenn per Mail geantwortet wurde und Unterlagen übermittelt wurden, ist eine Kontenpfändung deren nächster Schritt. Daher ist entweder ein P-Konto mit erhöhtem Freibetrag oder ein Wechsel zu einer anderen Bank (damit die Angaben aus dem gemailten Bescheid für eine Pfändung nicht mehr genutzt werden können) ein passendendes Vorgehen.
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rager
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von rager »

wieso überhöhter betrag? habe nämlich später nach der fragestellung selbst recherchiert dass pflegegeld nicht gepfändet werden kann. der link im letzten post steht auch nicht was von pflegegeld pfändung.
die 1133 euro sollte kein problem für meine mutter darstellen.
mein problem ist eher dass Gerichtsvollzieher oder inkasso zu meiner mutter wollen. und meine mutter wohnt bei uns und ich könnte mir irgendwie vorstellen dass diese gerichtsvollzieher oder das inkasso an unsere sachen will da meine mutter nichts verwertbares hat. meine mutter wohnt erst seit einem jahr bei uns.
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caffery
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von caffery »

rager hat geschrieben: 16. Dez 2019, 12:10 wieso überhöhter betrag? habe nämlich später nach der fragestellung selbst recherchiert dass pflegegeld nicht gepfändet werden kann. der link im letzten post steht auch nicht was von pflegegeld pfändung.
Das hatte ich bereits geschrieben - und Du offenbar noch nicht verstanden (ist aber sehr wichtig):
Es ist ein praktischer Unterschied ob ein Geld grundätzlich unpfändar ist, oder es auf einem (P-)Konto landet.
P-Konten arbeiten grundsätzlich mit Pauschalen - völlig unabhängig von der Pfändbarkeit der Geldeingänge. Will man eigentlich Unpfändbares auf einem P-Konto schützen auf dem der pauschale Freibetrag überschritten wird muss man tätig werden - oder das eigentlich unpfändbare Geld ist irgendwann trotzdem "weg".
rager hat geschrieben: 16. Dez 2019, 12:10 mein problem ist eher dass Gerichtsvollzieher oder inkasso zu meiner mutter wollen. und meine mutter wohnt bei uns und ich könnte mir irgendwie vorstellen dass diese gerichtsvollzieher oder das inkasso an unsere sachen will da meine mutter nichts verwertbares hat. meine mutter wohnt erst seit einem jahr bei uns.
Schrieb ich auch bereits: Inkasso-Außendienstler kann man einfach rausschmeißen. Gerichtsvollzieher natürlich nicht. Aber erstens ist es extrem unwahrscheinlich, dass eine Inkassobude einen teuren GV-Auftrag für einen Fall vergibt bei dem in Stein gemeißelt nichts zu holen ist und zweitens ist es überhaupt nicht schlimm wenn einer kommen sollte, da Deine Mutter ja (wenn ich Dich richtig verstanden habe) nichts verwertbares besitzt.

Mal so ganz allgemein: Einer Inkassobude irgendwie (wenn auch nur unterschwellig) zu verstehen zu geben, dass man den Besuch eines Gerichtsvollziehers fürchtet, ist so ziemlich der größtmögliche taktische Super-GAU.
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rager
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von rager »

ok das mit p-konto habeich jetzt verstanden.

aber auch wenn das taktisch eine super-gau ist. habe ich dennoch angst und hätte eine frage.

kann man z.b wenn der gerichtsvollzieher kommt, doch auf die 10 euro in raten einigen? oder muss man das ganze geld haben?
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rager
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von rager »

die frage daher:
https://www.caesar-preller.de/2015/06/1 ... einschaft/
auch wenn es unrealistisch wäre ein gerichtsvollzieher zu beantragen, kann er im zweifel auch meine sachen pfänden.
daher wollte ich fragen ob man mit dem gerichtsvollzieher doch auf die raten einigen kann?
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