Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

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ichhabwasvergessen
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von ichhabwasvergessen »

So einfach ist das mit dem Pfänden nicht. Hat deine Mutter ein erkennbar eigenes Zimmer? Wenn ja, dann geht den Gerichtsvollzieher nur dieses etwas an. So steht das letztlich allerdings auch in dem von dir verlinkten Text. Insofern müsste nur dafür gesorgt werden, dass sich in diesem Zimmer nur Eigentum deiner Mutter befindet. Damit ist dann dein Eigentum sicher.

Ansonsten kann ich Caffery nur zustimmen. Reichst du dem Inkasso auch nur die Spitze deines kleinen Fingers, klebst du letztlich komplett dran.
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caffery
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von caffery »

1. Nein, der GV macht nur das was der Gläubiger will. Wenn der alles will, dann gibts keine Rate. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit einer Ratenvereinbarung - aber nicht auf 10 Euro. Ich meine, dass wären dann 6 oder 12 Teilzahlungen bis zur vollständigen Tilgung.
2. (auch wenns langsam langweilig wird) Es wäre m.E. höchst unsinnig soetwas zu tun.
3. Ich verstehe auch angesichts des von Dir verlinkten Textes in keiner Weise Deine "Angst". Da steht doch was von "Zimmer des Schuldners" etc. Was für Geschmeide lagerst Du denn normalerweise so im Zimmer Deiner Mutter?

Eins noch: Gerichtsvollzieher können zunächst unangemeldet erscheinen. Man hat in diesem Fall aber das Recht, um einen Termin zu bitten. Zu diesem MUSS man den GV dann definitiv einlassen.
Ich sag mal so vorsichtig wie möglich: Wem bei diesem Zusammenhang keine Ideen bzgl. der Lagerung von Wertsachen,die nicht dem Schuldnervermögen zuzuordnen sind, in etwaigen Räumen kommen - der sollte vielleicht doch besser ne Rate zahlen;)
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rager
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von rager »

so danke für eure antworten. dass die chance gering steht dass der gerichtsvollzieher kommt nimmt mir etwas angst weg. auch dass hier die möglichkeit gegeben ist dem gerichtsvollzieher das geld bar zu übergeben damit er nicht ins haus kommt beruhigt mich auch.

meine sorgen kommen aber daher, da ich in manchen foren gelesen habe dass die gerichtsvollzieher das ganze Wohnung eventuell durchsuchen könne auch wenn es eine WG ist.
Habe auch eine mail geschickt wie caffery es beschrieben hat.
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rager
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von rager »

so danke für eure antworten. dass die chance gering steht dass der gerichtsvollzieher kommt, nimmt mir etwas angst weg. auch dass hier die möglichkeit gegeben ist dem gerichtsvollzieher das geld bar zu übergeben damit er nicht ins haus kommt beruhigt mich auch.

meine sorgen kommen aber daher, da ich in manchen foren gelesen habe dass die gerichtsvollzieher das ganze Wohnung eventuell durchsuchen könne auch wenn es eine WG ist.
Habe auch eine mail ans inkasso geschickt wie caffery es empfohlen hat.
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caffery
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von caffery »

rager hat geschrieben: 16. Dez 2019, 15:18 dass hier die möglichkeit gegeben ist dem gerichtsvollzieher das geld bar zu übergeben damit er nicht ins haus kommt beruhigt mich auch.
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ichhabwasvergessen
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von ichhabwasvergessen »

caffery hat geschrieben: 16. Dez 2019, 15:25
rager hat geschrieben: 16. Dez 2019, 15:18 dass hier die möglichkeit gegeben ist dem gerichtsvollzieher das geld bar zu übergeben damit er nicht ins haus kommt beruhigt mich auch.
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Ich mach ja nur ehrenamtliche Beratung (Schulden nur sehr am Rande), daher bin ich in der privilegierten Situation, mich von unbelehrbaren Klienten einfach so trennen zu können.
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imker
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von imker »

ichhabwasvergessen hat geschrieben: 16. Dez 2019, 16:57
caffery hat geschrieben: 16. Dez 2019, 15:25
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Ich mach ja nur ehrenamtliche Beratung (Schulden nur sehr am Rande), daher bin ich in der privilegierten Situation, mich von unbelehrbaren Klienten einfach so trennen zu können.
bin auch stummgeschaltet
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insolaner
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von insolaner »

Warum sollte Deine Mutter aus ihrer unpfändbaren Grundsicherung noch Raten zahlen? Der GV würde, falls er der Meinung ist deiner Mutter gehöre dein Laptop, den sicherlich mitnehmen - wird er aber nicht, allein schon weil es vermutlich unglaubwürdig ist dass der ihr gehört...

Warum also 10 Euro "wegwerfen"???

Wie schon von anderen hier angemerkt, merkt man wirklich Deine Angst vorm GV, lass das bloß nicht die Inkasso Bude merken, sonst rücken die dir wirklich auf die Bude, kassieren 10 Euro Raten + 500 Euro "Vereinbarungsgebühr", somit bleibt die Schuld erstmal ewig bestehen...
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Lieschenmüller
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von Lieschenmüller »

Jetzt mal ganz einfach
Keine Raten an die Inkassobude
Keine Wertgegenstände im Zimmer deiner Mutter
Wenn GV kommt, Eidesstattliche Versicherung deiner Mutter, das nichts da ist.
Wenn der GV kommt, nur ins Zimmer deiner Mutter lassen, ansonsten hat der in Eurer Bude nichts zu suchen.
Deine Mutter ist Zahlungsunfähig....Punkt.
Wenn sie denn verstirbt...Erbe ausschlagen. Is ja eh nix zu holen.
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vella
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Re: Inkassobriefe bei Grundsicherung im alter

Beitrag von vella »

Der GV dürfte ja wenn dann sowieso nur in das Zimmer deiner Mutter, für den Rest der Wohnung hat er kein Recht. Ich wünsche dir alles Gute und steigere dich nicht zu sehr hinein, wird schon gut werden:)
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