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Vollstreckungsanmeldung von Finanzamt

Verfasst: 17. Okt 2019, 14:20
von Jochen70
Hallo, mein Sohn hat aus seiner selbständigen Arbeit noch Restschulden an das Finanzamt. Er hat jetzt wieder eine gute Anstellung gefunden und das Finanzamt hat an die Firma eine Lohnpfändung geschickt, die auch bedient wird.
Jetzt will das Finanzamt bei mir im Haus pfänden, da mein Sohn im Moment wieder hier wohnt. Muss ich den Vollzugsbeamten ins Haus lassen?

Re: Vollstreckungsanmeldung von Finanzamt

Verfasst: 17. Okt 2019, 14:54
von caffery
Wenn er bei Dir gemeldet ist leider ja.

Sollten dort bei dem Besuch Wertsachen von Interesse vorzufinden sein, wäre es ratsam Nachweise bereitzuhalten aus denen hervorgeht, dass sie nicht dem Sohn gehören.

Re: Vollstreckungsanmeldung von Finanzamt

Verfasst: 17. Okt 2019, 15:09
von tidus82
Zusätzlich zu caffery's Beitrag:

Insbesondere darf der GV auch nur die Gemeinschaftsräume, sowie die persönlichen Räume betreten bzw. durchsuchen. Also z.Bsp. kein elterliches Schlafzimmer oder Räume anderer eventuell vorhandenen Kinder.

Das sollte natürlich mit einem gewissen Maß an Fingerspitzengefühl mitgeteilt werden, falls er seine Kompetenzen übertreten sollte.

Re: Vollstreckungsanmeldung von Finanzamt

Verfasst: 17. Okt 2019, 15:58
von Jochen70
Danke für die Antworten.
Der GV war schon vor einiger Zeit da und jetzt kommt jemand vom Finanzamt. Was will denn das Finanzamt noch, wenn der GV nicht pfänden könnte.

Re: Vollstreckungsanmeldung von Finanzamt

Verfasst: 17. Okt 2019, 17:11
von caffery
Die haben ihre eigenen Vollstreckungsmenschen und zudem den Vorteil, dass sie ihre Maßnahmen nicht aus eigener Tasche vorstrecken müssen. Dafür ist dann quasi die Allgemeinheit da;)

Re: Vollstreckungsanmeldung von Finanzamt

Verfasst: 17. Okt 2019, 19:04
von tidus82
Man muss dazu sagen, das Finanzamt, die Krankenkasse etc. sind öffentliche Gläubiger. Die meißeln ihre Forderungen selbst in Stein ohne den lästigen Weg über irgendein Gericht oder gelbe Briefe zu gehen.
Deswegen haben die auch eigene Vollstreckungsbeamte, die unabhängig von privat beauftragten Gerichtsvollzieher arbeiten.
Deswegen gehe ich stark davon aus, dass dein Sohn sicher auch noch anderswo als nur beim Finanzamt Schulden hat und das sollte natürlich mit ihm besprochen werden, falls du als Vater darüber noch im Unwissen bist.
Ggf. und je nachdem wie offen dein Sohn dafür ist würde ich tatsächlich den Weg zu einer karitativen Schuldnerberatung vorschlagen, damit das ganze Thema einheitlich angegriffen und gelöst werden kann.

Re: Vollstreckungsanmeldung von Finanzamt

Verfasst: 17. Okt 2019, 23:11
von insolaner
tidus82 hat geschrieben: 17. Okt 2019, 19:04 Finanzamt, die Krankenkasse etc. sind öffentliche Gläubiger. Die meißeln ihre Forderungen selbst in Stein ohne den lästigen Weg über irgendein Gericht oder gelbe Briefe zu gehen.
Deswegen haben die auch eigene Vollstreckungsbeamte, die unabhängig von privat beauftragten Gerichtsvollzieher arbeiten.
nicht zwingend, habe auch schon "irdische", im Sinne von gerichtlichen, Mahnverfahren gesetzlicher Krankenkassen erlebt, Jobcenter etc Vollstreckung auch gerne über das Hauptzollamt...