Eidesstattliche Versicherung und Beruf

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mxgm10
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Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von mxgm10 »

Ich muss leider eine EV abgeben.
Ich befinde mich in einer Ausbildung und verdiene weit unter der Pfändungsgrenze.
Wenn ich die Vermögensauskunft (EV) abgegeben habe und dort meine Firma und mein Gehalt, welches nicht pfändbar ist stehen, könnte es dennoch sein, dass Gläubiger den AG Anschreiben und Lohn pfänden wollen, obwohl sie wissen, dass es zu wenig ist um zu pfänden?

Was meint ihr?
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

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Hi mxgm10,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Eidesstattliche Versicherung und Beruf" geschaut?
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tidus82
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von tidus82 »

Ja, das wird wahrscheinlich passieren.
Dann sagt der Arbeitgeber vorerst "Nö" und dann wissen die Gläubiger (du schreibst im Plural?), dass sie im Moment nix zu holen haben. Falls du später jedoch mal mehr verdienst sichern sich die Gläubiger ihre Position um ihre Forderung und werden entsprechend "früher" bedient. Deswegen werden die Gläubiger wahrscheinlich auch beim Arbeitgeber und bei der Bank pfänden wollen.
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tidus82
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von tidus82 »

Als Lösung bleibt - je nachdem welche Situation aktuell bei dir besteht:

- Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher
- Geld von Familie / Bekannten leihen und in Raten zurückzahlen

oder was noch viel besser ist, da du zumindest auf den ersten Blick scheinbar mehrere Gläubiger hast:
Eine karitative Schuldnerberatung aufsuchen und dort ganzheitlich deine Schulden besprechen und in den Griff bekommen. Die tun dir nix und beißen auch garantiert nicht :-)
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mxgm10
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von mxgm10 »

Danke, aber ich brauche keine Problem Lösung, sondern die Info, ob man mir dennoch eine Pfändung rein hauen wird, obwohl die Gläubiger sehen, dann es nichts bringen würde.
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tidus82
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von tidus82 »

okay, dann die kurze und knappe Antwort:
Ja
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FinLaure
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von FinLaure »

mxgm10 hat geschrieben: 16. Okt 2019, 07:09 Danke, aber ich brauche keine Problem Lösung, sondern die Info, ob man mir dennoch eine Pfändung rein hauen wird, obwohl die Gläubiger sehen, dann es nichts bringen würde.
Es bringt ihnen im Zweifel den ersten Rang. Von daher: JA, mit 99%er Sicherheit.
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mxgm10
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von mxgm10 »

Ich spekulier auf ein Erbe, auch wenn es ein wenig unmoralisch klingt.
Ich werde es in spätestens 1-2 Jahren tilgen können.
Wie gewinnt man Zeit?
Jeder Euro Rate ist zu hoch, leider sind es über 15 Gläubiger, ich habe zwar OPOS-Listen, leider verlangt jede Firma mindestens 20€.
Muss man in deren Haushaltsbogen, beim beantragen der Stundung wahrheitsgemäß antworten, also rechtlich?
Was wäre die Konsequenz wenn man schreibt, man hätte keinen AG
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FinLaure
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von FinLaure »

Die Konsequenz wäre, dass sie Dir sowieso irgendwann den Gerichtsvollzieher schicken und spätestens dem musst Du wahrheitsgemäß antworten. Und wenn Du deren eigene Bögen nicht wahrheitsgemäß beantwortest, mag das vielleicht erstmal keine rechtliche Konsequenzen haben, jede geschlossenen Vereinbarung wäre jedoch im Nachhinein nichtig. Also wozu? Weil irgendwann die Erbtante stirbt? 1-2 Jahre wirst Du nicht gewinnen können. Und da Du nun schon die EV abgeben musst, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.
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tidus82
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von tidus82 »

Eine Falschangabe in an in Eidesstatt Versicherter Auskunft wird mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe geahndet.

Mal ehrlich: warum willst du denn den AG verheimlichen?
Niemand kann irgendwas bei dir pfänden, auch nicht beim AG.
Ein wirklich warmherziger Rat, wenn du in den nächsten Jahren wieder Fuß fassen willst:

Nimm Kontakt zu einer Schuldnerberatung auf!

Denn selbst wenn du in 2 Jahren deine Schulden
mittels eines Erbe tilgen kannst, dann bist du immernoch für weitere 3 Jahre bei sämtlichen Bonitäts-Buden geblacklisted - also keine Wohnung, keine Kredite, kein Leasing, kein Ratenkauf.

Ich möchte nicht wie der Oberlehrer mit erhobenem Finger wirken, doch ich bin überzeugt, dass du mehr Hilfe als nur ein Erbe benötigst!
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von Witwe Bolte »

Tja, wenn man eine Glaskugel hätte ...

Es kommt, wie so oft im Leben, darauf an ... in diesem Fall: Auf Deine(n) Gläubiger.
Sind es private Gläubiger?
Hast Du sie sehr verärgert?
Wollen sie dich jetzt "zurückärgern"?
Ist es ihnen das Wert, ihrem 'schlechten Geld' jetzt noch gutes hinterherzuwerfen?
(Jeden Pfändungsversuch muss der Gläubiger ja erstmal selbst bezahlen.)

Dann ist damit zu rechnen, dass sie
a) beim AG eine Lohnpfändung veranlassen
(Du bist jung? Machst eine Ausbildung. Wirst also irgendwann vermutlich mehr verdienen. Also "Rang sichern". Wer zuerst kommt (pfändet), der mahlt zuerst. Und zudem gibt es gute (Verzugs-)Zinsen von z.Zt. über 4% , glaube ich. Gibt es z.Zt. auf keinem Tages- oder Festgeldkonto.
Wäre ich Dein Gläubiger, ich würde die Lohnpfändung machen.

Und, wenn ich Dich richtig ärgern wollte, dazu noch
b) bei Deiner Bank eine Kontopfändung.
Vielleicht gewinnst Du je schon morgen im Lotto.
Oder die Erbtante stirbt noch in diesem Jahr.

Aber, wie gesagt, das ist alles Spekulation.
Vielleicht genügt es dem Gläubiger auch, dass Du die EV abgegeben hast, die braucht er nämlich ggf. für seine Ausfallversicherung.

Also, wie gesagt: Kommt darauf an.

Und "rumpampen" kommt meist nicht so gut an.
Wenn Du hier um Meinungen fragst, dann darfst Du Dir die Meinungen auch ruhig mal anhören, resp. durchlesen, ohne rumzupampen.
Meine Meinung.
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