Regelinsolvenz
Verfasst: 14. Sep 2019, 12:57
Hallo zusammen!
Passt zwar nicht in dieses Forum, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Da gibt es zwei Sachen die mich mal interessieren würden.
Punkt 1: Arbeitnehmer müssen ja rein theoretisch bei einer Firmeninsolvenz drei Monate unbezahlt arbeiten und bekommen dann von der Agentur für Arbeit, dass so genannte Konkursausfallgeld. Mittlerweile gibt es allerdings auch Banken, die dieses Geld vorfinanzieren und dann entsprechend erstattet bekommen. Ist dieses Geld in die Schulden des Unternehmens hineinzurechnen oder ist es eine reine staatliche Leistung?
Punkt 2: Ich meine mal gelesen zuhaben, dass Verbindlichkeiten, die das Unternehmen gegenüber angestellten hat, vorrangig behandelt werden, das Heißt, dass diese Verbindlichkeiten als erstes abgegolten werden müssten.
Ist dies so oder dann doch eher nicht?
Gruß arreis
Passt zwar nicht in dieses Forum, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Da gibt es zwei Sachen die mich mal interessieren würden.
Punkt 1: Arbeitnehmer müssen ja rein theoretisch bei einer Firmeninsolvenz drei Monate unbezahlt arbeiten und bekommen dann von der Agentur für Arbeit, dass so genannte Konkursausfallgeld. Mittlerweile gibt es allerdings auch Banken, die dieses Geld vorfinanzieren und dann entsprechend erstattet bekommen. Ist dieses Geld in die Schulden des Unternehmens hineinzurechnen oder ist es eine reine staatliche Leistung?
Punkt 2: Ich meine mal gelesen zuhaben, dass Verbindlichkeiten, die das Unternehmen gegenüber angestellten hat, vorrangig behandelt werden, das Heißt, dass diese Verbindlichkeiten als erstes abgegolten werden müssten.
Ist dies so oder dann doch eher nicht?
Gruß arreis