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Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 27. Sep 2026, 15:04
von Gi163
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher.
Ich habe mehrere Schulden, unter anderem Unterhaltsschulden. In der Vergangenheit habe ich immer nur kleinere Beträge gezahlt.
Es gibt bereits einen gerichtlichen Beschluss. Darin steht, dass ich ab dem 01.12.2025 monatlich 394 Euro laufenden Unterhalt zahlen muss. Außerdem wurde in dem Beschluss ein Unterhaltsrückstand von 12.198 Euro festgestellt.
Inzwischen liegt der Rückstand, soweit ich weiß, bei ungefähr 16.000 Euro.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass bereits ein Antrag auf Vermögensauskunft gestellt wurde. Ich habe darum gebeten, diesen zurückzunehmen. Das Jugendamt hat mir jetzt geschrieben, dass es die Vermögensauskunft zurückziehen würde, wenn ich monatlich die laufenden 394 Euro plus zusätzlich 100 Euro auf die Rückstände zahle.
Das kann ich finanziell momentan nicht leisten.
Ich habe gelesen, dass der Gerichtsvollzieher unter bestimmten Voraussetzungen eine Ratenzahlung vereinbaren kann und die Forderung dabei normalerweise innerhalb von 12 Monaten getilgt werden soll.
Meine Frage ist deshalb: Welche Summe würde der Gerichtsvollzieher in meinem Fall auf diese 12 Monate verteilen? Die 12.198 Euro, die ausdrücklich im Gerichtsbeschluss als Rückstand stehen, oder den inzwischen aufgelaufenen gesamten Rückstand von ungefähr 16.000 Euro?

Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 27. Sep 2026, 15:49
von caffery
Der Gerichtsvollzieher macht das was ihm aufgetragen wird.

Rein rechnerisch müsstest du bei deinem Beispiel was du "gelesen" hast 394 Euro laufenden Unterhalt plus 1.333,33 Euro pro Monat zahlen - wenn die zuvor festgesetzte Summe als Maßstab gelten würde wären es "nur" 1.016,33 Euro. Da du schon die 100 Euro die das Jugendamt anbot nicht zahlen kannst verstehe ich nicht ganz was du dir von der Information versprichst.

Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 27. Sep 2026, 16:19
von Gi163
caffery hat geschrieben: ↑27. Sep 2026, 15:49 . Da du schon die 100 Euro die das Jugendamt anbot nicht zahlen kannst verstehe ich nicht ganz was du dir von der Information versprichst.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich weiß selbst nicht, was mir diese Information bringen soll. Ich habe das Geld einfach nicht. Wahrscheinlich stelle ich diese Fragen nur, weil ich große Angst vor der ganzen Situation habe. Danke für Ihre Antwort.

Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 27. Sep 2026, 19:14
von TomH
Die Frage habe ich mir gerade beim Lesen auch gestellt. Demnach wird es zunächst auf eine VA hinauslaufen.

Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 28. Sep 2026, 07:45
von caffery
Gi163 hat geschrieben: ↑27. Sep 2026, 16:19 Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich weiß selbst nicht Antwort.
Du - oder von mir aus auch "Sie" - könnten z.b. mal anfangen sich die richtigen Fragen zu stellen und die Realität anzuerkennen.

Realität:

A Sie sind überschuldet
B Ihre Eigentumswohnung ist ein Vermögenswert und daher Teil von Problem A

Das ist nicht zu ändern.

Richtige Frage: Was kann ich überhaupt tatsächlich beeinflussen?
Mir würde da einfallen: Bei einer mutmaßlich nicht zu verhindernden Vollstreckung des Unterhaltsgläubigers in den Vorrechtsbereich den Selbstbehalt anpassen. Dazu sollte eine geeignete Stelle oder ein versierter Berater eine entsprechende Bescheinigung erstellen. Hier gibts diese samt Infos:

https://infodienst-schuldnerberatung.de ... d-sgb-xii/

Dann sind Sie zwar ggf. weiter überschuldet, die Wohnung wird vermutlich verwertet, aber Sie haben zumindest genug Geld zum Leben. Fühlt sich wahrscheinlich nicht optimal an - ist aber realistisch betrachtet das bestmögliche Szenario... und auch gar kein so schlechter Ausgangspunkt für einen Neustart.

Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 28. Sep 2026, 09:19
von Gi163
caffery hat geschrieben: ↑28. Sep 2026, 07:45
Gi163 hat geschrieben: ↑27. Sep 2026, 16:19 Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich weiß selbst nicht Antwort.
Selbstbehalt
Du kannst mich gerne duzen, so ist es für mich einfacher.
Ich bin mir aber nicht sicher, was du genau meinst. Meinst du mit dem angepassten Selbstbehalt den geschützten Betrag auf dem Konto, also beim P-Konto? Ein P-Konto habe ich bereits eingerichtet.

Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 28. Sep 2026, 09:47
von caffery
Pfändungsbeschlüsse nach § 850d ZPO (in den sog. Vorrechtsbereich) setzen immer einen Selbstbehalt fest der mit der Pfändungstabelle nichts zu tun hat und weit unter diesen Beträgen liegt. Fast immer wird dieser nach "Schema F" festgesetzt ohne individuelle Aspekte des Schuldners zu würdigen. Das führt sehr häufig dazu, dass betroffene Personen durch solche Beschlüsse de facto weit unter dem wirtschaftlichen Existenzminimum landen - was ja sozialstaatsprinzipiell unzulässig ist.

Dieses Szenario wird höchstwahrscheinlich auch dir bevorstehen. Darauf solltest du dich vorbereiten und dich entsprechend informieren um angemessen reagieren zu können. Der Text und die angehängten Bescheinigungen dienen diesem Zweck. Sie sollen dein Existenzminimum schützen. Die Einrichtung eines P-Kontos wird da nicht reichen.

Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 28. Sep 2026, 11:46
von Opan
Wir bewegen uns zwischen zwei Welten. 1. Unterhaltsrecht und 2. "Normale" Gläubiger. Deine Unterhaltsschulden sind tituliert.
Die Gegenseite kann Unterhaltsrückstände und auch laufenden Unterhalt gemäß § 850d ZPO pfänden. Wie mein Vorredner sagte, gelten hier nicht die pfändungsfreien Beträge, welche allgemein der Pfändungsfreigrenzentabelle zu entnehmen sind. 850d impliziert die Pfändung bis auf das sog. sozialrechtliche Minimum. Man belässt dir i.d.R ca 850 €.
Mit einer ausführlichen Begründung könnte man gemäß 850k ZPO diesen Betrag per Antrag heraufsetzen lassen. Das wars dann aber auch.
Je nachdem wie hoch die anderweitigen Schulden sind (außer Unterhalt), stellt sich die Frage, ob eine Verbraucherinsolvenz sinnvoll ist. Sieht danach aus.
Grundsätzlich fallen auch Unterhaltsschulden in eben diese, aber i.d.R. versucht das Jugendamt die Einrede der Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund "pflichtwidrig nicht gezahlten Unterhalts".
Heißt: Im schlechtesten Fall bleiben die Unterhaltsschulden auch nach der Inso erhalten. Im besten Fall nicht und zwar dann, wenn dem Insolvenzgericht gegenüber nachgewiesen wird, dass der Unterhalt eben nicht geschuldet wird aus einem pflichtwidrigem Verhalten heraus. Begründung ist oft eine nachgewiesene und nicht selbst verschuldete Leistungsunfähigkeit.
Oben schrieb jemand was von einer Eigentumswohnung. Habe ich aber in deinem Text nicht gefunden. Falls vorhanden, ist im Unterhaltsrecht der Schuldner verpflichtet, den Vermögensstock (hier: Wohnung) zu veräußern, wenn der laufende Unterhalt durch laufendes Einkommen nicht geleistet werden kann.
Sollte diese Wohnung vorhanden sein, kann es sein, dass der Treuhänder (falls ein Insoverf. mal laufen sollte) diese Wohnung "angreift", oder auch nicht. Das weiß man nicht vorher.
Gehst Du arbeiten?
Dein Hauptproblem ist erst einmal der Unterhalt. Hier gilt auch die sog. erweiterte Erwerbsobliegenheit. Heißt: Der Schuldner ist verpflichtet, alles mögliche zu tun um laufenden Unterhalt sicher zu stellen, vor dem dich auch die Inso nicht schützt.
Fazit: Der Gerichtsvollzieher wird kommen und die Abgabe der Vermögensauskunft anfertigen. Solltest Du einen Job haben, kannst du beim Tschobcenter einen Antrag auf Aufstockung stellen und legst die titulierte Unterhaltsurkunde, alternativ den gerichtlichen Unterhaltsbeschluss vor. Das versetzt dich in die Lage, den laufenden Unterhalt zahlen zu können, der allen anderen Schulden vor geht!
Das Familienrecht sagt eindeutig, dass der Schuldner weiterhin sogar zur Beantragung einer Verbraucherinso verpflichtet werden kann.
Über diese schaufelst du dann alle Schulden dort hinein. Ob du im Rahmen der Restschuldbefreiung die Unterhaltsschulden dann auch los wirst, weiß man jetzt noch nicht.
Also mach mal einen Termin bei der Schuldnerberatung. Die Nummer dauert eh länger und bis man Termine hat, dauerts auch...
Eine Alternative gibt es nicht, denn die wäre sich dauerhaft als Bürgergeldempfänger mit Schulden auf dieses Leben einzurichten und dies ohne Perspektive.
Du musst also proaktiv an die Sache ran gehen, Unterlagen aufbereiten und dich kümmern. Solltest du nicht z.b. erwerbsgemindert sein, musst du tatsächlich schauen einen Job zu finden, der deine Situation verbessert.

Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 28. Sep 2026, 12:06
von caffery
Die Info über die Eigentumswohnung stammt aus einem anderen Thema des Thread-Erstellers. Sie ist der Grund warum er hier Gedankenspiele ins Feld führte um die Abgabe der Vermögensauskunft verhindern zu wollen.

Gestatte mir bitte zwei Kommentare zu deinen ansonsten sehr versierten Ausführungen:
Opan hat geschrieben: ↑28. Sep 2026, 11:46
Mit einer ausführlichen Begründung könnte man gemäß 850k ZPO diesen Betrag per Antrag heraufsetzen lassen. Das wars dann aber auch.
Wie du das schreibst klingt das nach einer Kleinigkeit. Das ist es meiner Erfahrung aber nicht. Solche Anträge führen - wenn man sie richtig stellt - sehr oft zu einer gewaltigen Verbesserung der individuellen Situation. Sie werden in der Praxis kaum gestellt weil sie kaum bekannt sind und etwas Aufwand erfordern - die Leute müssen dann sehr häufig trotz Arbeit mit Geld auskommen was weit unterhalb des Existenzminimums liegt.
Opan hat geschrieben: ↑28. Sep 2026, 11:46 Je nachdem wie hoch die anderweitigen Schulden sind (außer Unterhalt), stellt sich die Frage, ob eine Verbraucherinsolvenz sinnvoll ist. Sieht danach aus.
Meiner Meinung nach stellt sich die Frage eines Insolvenzantrags in der dargelegten Situation überhaupt nicht. Völlig egal was sonst noch für Schulden vorhanden sind. Hier laufen jeden Monat neue Unterhaltsschulden an. Welchen Sinn soll in so einem Szenario ein Restschuldbefreiungsverfahren haben, selbst wenn die anderen Schulden bei 10 Millionen lägen?

Abgesehen davon übersteigt der Wert der Eigentumswohnung sehr wahrscheinlich sogar die Gesamtschulden - wodurch ein Insolvenzantrag sogar einen gewaltigen wirtschaftlichen Schaden verursachen würde. (wir hatten das in einem anderen Thread mit dem Ersteller schon durchgekaut...)

Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan

Verfasst: 28. Sep 2026, 15:20
von Opan
@caffery: Danke für Deine Hinweise!