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Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt

Verfasst: 14. Aug 2026, 18:44
von TomH
Guten Abend,

gibt es einen Anspruch für den Schuldner darauf zu erfahren, weshalb ein Insolvenzverwalter (IV) bestehende Forderungen des Schuldners nicht weiter verfolgt und daher die Forderungen aus der Masse frei gibt? Bzw. hat der IV von sich aus die Gründe dem Schuldner mitzuteilen.

Beste Grüße

Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt

Verfasst: 14. Aug 2026, 19:34
von robo
Nein, dafür gibt es m.W. keine Rechtsgrundlage.
Der IV ist der Gläubigerversammlung und dem Insolvenzgericht rechenschaftspflichtig.
Beim Insolvenzgericht kannst Du Akteneinsicht beantragen, dann siehst Du, ob der IV sich zu Deinen Forderungen geäussert hat und kannst ggf. Beschwerde einreichen.
Hast Du Kontakt zu einem Deiner Gläubiger, könntest Du den "anspitzen" ...

Vermutlich ist es dem IV zu aufwendig, sein Job ist es ja, die "Masse" zusammenzuhalten, oder zu wenig erfolgversprechend - oder er ist schlicht zu faul. Oder. Oder.
Bist Du nicht im Bürgergeldbezug ?
Dann bekommt der IV ja nur die Mindestvergütung von Vater Staat.
Gibt es denn überhaupt "Masse", aus der der IV die Kosten der Eintreibung finanzieren könnte ?

Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt

Verfasst: 14. Aug 2026, 20:37
von TomH
Ich habe eine Klage geg. das Jobcenter laufen. Die Forderungen belaufen sich auf mittlerweile einen 5-stelligen Betrag. Denkbar war mir freilich der Aufwand und vor allem die Aussicht auf einen Erfolg. Aber das hätte man ja einfach weiter laufen lassen können um abzuwarten. Aber womöglich hat das technisch ja auch mit der Wohlverhaltenphase zu tun, also dem Abschluß des eigentl. Verfahrens.

Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt

Verfasst: 15. Aug 2026, 02:40
von robo
Wenn der IV die Sache ‚freigegeben‘ hat, kannst Du es ja weiterlaufen lassen, aber er macht das nicht für Dich.
Hätte er nicht freigegeben und würde noch im Status „eröffnetes Verfahren“ Geld vom Jobcenter an Dich fließen, dann würde das zur „Masse“ gehören. Flösse es erst im Status „WVP“, dann nicht.
So bleibt es jetzt Deins, wenn was vom JC kommt.
Ist doch gut.
Viel Glück !