geplante Umschulung
Verfasst: 13. Aug 2026, 16:42
Hallo,
ich brauche mal einen ehrlichen Rat zur Umschulung in der Insolvenz. (1 Jahr ist um, das Verfahren sollte bald abgeschlossen werden und die Wohlverhaltensphase beginnen)
Mit dem IV habe ich schon gesprochen, er kann oder will sich aber nicht explizit dazu äußern. Ausser das Gläubiger selten einen Antrag auf Versagung stellen. Das reicht mir aber nicht wirklich als Argument aus.
Ich habe Ende Juni die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum 30.09.26 erhalten. Dort habe ich seit Oktober 2023 den Einkauf erledigt, für 5000,00 € brutto.
Ursprünglich habe ich von 2002 - 2004 eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert und auch erfolgreich abgeschlossen. Aber nie in dem Beruf gearbeitet.
Jetzt hat die Agentur für Arbeit eine Umschulung empfohlen, da ich eben eigentlich nie in meinen ursprünglichen Beruf gearbeitet habe. Seit 2015 im Einkauf gearbeitet. Nunja, mit 5000,00 € brutto, habe ich ganz gut verdient und monatlich ca. 600,00 € abgetreten. ALG 1 sind ca. 2200,00 €. Mit einer unterhaltspflichtigen Person, bekämen die Gläubiger nicht viel. Laut Tabelle ca. 8,00€.
Ich schreibe natürlich fleißig Bewerbungen. Aber bisher ist die Reaktion nicht ganz so gut und dass ich wieder die 5000,00 € brutto verdiene halte ich auch mal für fragwürdig. Realistisch wären etwa 3500,00 brutto. Pfändbar etwa 217,00 €. Mit einer Umschulung würden meine Gehaltschancen steigen. Aber eben erst nach ca. 24 Monaten.
Mein Rechtspfleger bei Gericht meinte, wenn das Amt das plausibel nahelegt, sollte es passen. Aber ein Risiko eingehen, möchte ich auf Grund schwammiger Aussagen auch nicht wirklich.
Eine wirkliche Zwickmühle.
Wer von euch hat bereits Erfahrungen zu dem Thema? Ich würde das ganz gerne in Angriff nehmen, möchte natürlich aber auch nicht riskieren, das Gläubiger einen Versagungsantrag stellen und im schlimmsten Fall damit durch kommen und ich die RSB erhalte.
ich brauche mal einen ehrlichen Rat zur Umschulung in der Insolvenz. (1 Jahr ist um, das Verfahren sollte bald abgeschlossen werden und die Wohlverhaltensphase beginnen)
Mit dem IV habe ich schon gesprochen, er kann oder will sich aber nicht explizit dazu äußern. Ausser das Gläubiger selten einen Antrag auf Versagung stellen. Das reicht mir aber nicht wirklich als Argument aus.
Ich habe Ende Juni die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum 30.09.26 erhalten. Dort habe ich seit Oktober 2023 den Einkauf erledigt, für 5000,00 € brutto.
Ursprünglich habe ich von 2002 - 2004 eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert und auch erfolgreich abgeschlossen. Aber nie in dem Beruf gearbeitet.
Jetzt hat die Agentur für Arbeit eine Umschulung empfohlen, da ich eben eigentlich nie in meinen ursprünglichen Beruf gearbeitet habe. Seit 2015 im Einkauf gearbeitet. Nunja, mit 5000,00 € brutto, habe ich ganz gut verdient und monatlich ca. 600,00 € abgetreten. ALG 1 sind ca. 2200,00 €. Mit einer unterhaltspflichtigen Person, bekämen die Gläubiger nicht viel. Laut Tabelle ca. 8,00€.
Ich schreibe natürlich fleißig Bewerbungen. Aber bisher ist die Reaktion nicht ganz so gut und dass ich wieder die 5000,00 € brutto verdiene halte ich auch mal für fragwürdig. Realistisch wären etwa 3500,00 brutto. Pfändbar etwa 217,00 €. Mit einer Umschulung würden meine Gehaltschancen steigen. Aber eben erst nach ca. 24 Monaten.
Mein Rechtspfleger bei Gericht meinte, wenn das Amt das plausibel nahelegt, sollte es passen. Aber ein Risiko eingehen, möchte ich auf Grund schwammiger Aussagen auch nicht wirklich.
Eine wirkliche Zwickmühle.
Wer von euch hat bereits Erfahrungen zu dem Thema? Ich würde das ganz gerne in Angriff nehmen, möchte natürlich aber auch nicht riskieren, das Gläubiger einen Versagungsantrag stellen und im schlimmsten Fall damit durch kommen und ich die RSB erhalte.